NO FRACKING: Neuigkeiten zu Aarhus – News zur Petition an den Bundestag!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) engagieren wir uns bekanntermaßen gegen das Fracking, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fracking !

Soeben erreicht uns die Mitteilung der Sonja Schuhmsacher (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=sonja+schuhmacher) vom „Abgefrackt – Bündnis“ unter dem Titel: „Neuigkeiten zu Aarhus – News zur Petition Bundestag: #Fracking gesetzlich verbieten – Ausgfrackt is!”

Diese Mitteilung haben wir in ihrer Gänze nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet.

http://www.the9billion.com/wp-content/uploads/2012/05/fracking-no-thanks.jpg

(Bild aus: www.the9billion.com)

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Sonja Schuhmacher teilt mit:
„Liebe Unterstützer/Innen,

am 16.05.2016 reichte Frau Dr. Verheyen für die Aarhus Konvention Initiative diese Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes an das Bundesumweltministerium ein. Das Ministerium kann sich nun entscheiden, die darin festgestellten Rechtsverstöße zu beheben. Andernfalls muss es vor dem Aarhus Komitee geklärt werden. Die Stellungnahme findet man hier:

http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahme-umweltrechtsbehelfsgesetz/
https://www.facebook.com/Aarhus-Konvention-Initiative-1431465170481677/?fref=ts

Seit dem letzten Update sind 2.640 Euro an Spenden neu eingegangen. Herzlichen Dank dafür!

Wir freuen uns über weitere finanzielle Unterstützung:
Die Rechtsanwaltskanzlei Günther hat für uns ein Treuhandkonto eingerichtet, auf das Sie direkt überweisen können:

Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
Commerzbank AG
Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf KEINE Spendenquittungen ausstellen!

Gedeckt werden sollen Kosten für die Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die eine „Verurteilung“ Deutschlands oder der EU wegen der Nichtumsetzung von Art.9 Absatz 3 und Art. 6 der Aarhus Konvention befördern.

Sie können auch wie bisher mit PayPal oder Überweisung auf unser bereits bestehendes Spendenkonto überweisen. Spender die auf dieses Konto überweisen, können wir auf Wunsch auf unserer Website nennen. Wir überweisen auch dieses Geld weiter auf das oben genannte Treuhandkonto. Auch unser bereits bestehendes Konto wird selbstverständlich durchgehend nachweisbar mit Belegen geführt.

Spenden über PayPal:
für Spender kostenlos.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen).
E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben
aarhus-konvention-initiative@gmx.de
Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet.

Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf keine Spendenquittung ausstellen.

Für beide Konten gilt: Sollten Restgelder verbleiben, so werden wir diese für unsere anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Klagen gegen Hinkley Point C und Temelin verwenden, oder zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch wegen Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany und Cattenom, oder die Temelin- Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB verwenden. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Klagen in Europa an Greenpeace überwiesen.

Frackingfreie Grüße
Sonja Schuhmacher
Abgefrackt – Bündnis Weidener Becken gegen Fracking“

Weiterlesen

https://www.change.org/p/bundestag-fracking-gesetzlich-verbieten-ausgfrackt-is/u/16646450?tk=XdujUue_x8KzC8FAsABpEebx6L5LwzRiw4CpRyNWmgQ&utm_source=petition_update&utm_medium=email

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