Neues zur Causa Momber …

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jüngst hatten wir noch zur CAUSA MOMBER den aktuellsten Stand auf unsere Homepage gepostet (http://ak-gewerkschafter.com/2012/10/10/brandaktuelles-zur-causa-momber/), dem man deutlich entnehmen kann, was das Landessozialgericht in Essen (13. Senat: RichterScholz, von Renesse und Daweke) mit der Befangenheitsbeschwerde des Dirk Momber gegen den Richter Röhl, der Berichterstatter war und wieder ist, so angestellt hat.

Wie bereits im Artikel dazu angekündigt, ist der Anwalt des Kollegen Momber nunmehr in dessen Auftrag in die einzig richtige Richtung „marschiert“, in dem er den gesamten 13. Senat als Befangen bezeichnet und ein entsprechendes Ablehnungsgesuch mit Datum vom 15. Oktober 2012 an das Landessozialgericht gestellt hat.

Hier einige Auszüge aus dem entsprechenden schriftsätzlichen Vorbringen, das Dirk Momber uns zur Verfügung gestellt hat:
„…werden die hauptamtlichen Richter des 13. Senates wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Gleichzeitig wird beantragt, den Termin zur mündlichen Verhandlung am 19.10.2012 aufzuheben.

Begründung:

Der Kläger hat mit anwaltlichem Schriftsatz vom 08.06.2012 den Berichterstatter des 13. Senats, Herrn Dr. Röhl, wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Bei einer ärztlichen Untersuchung hatte der Gutachter, Herr Dr. med. Sch……., dem Kläger und seiner Begleitung zu Beginn der Untersuchung u. a. mitgeteilt, dass er mit dem zuständigen Richter telefoniert habe. Dieser habe ihm als Vorgabe einen GdB von 50 vorgegeben. Einem höheren GdB werde er nicht zustimmen.

Klägerseitig wurden zwei Versicherungen an Eides statt der Begleiter des Klägers, Frau Hubertine Momber und Herr Manfred Engelhardt, eingereicht.

Aus Sicht des Klägers ergab und ergibt sich hier ein Verstoß gegen die Pflicht des Richters zur unvoreingenommenen und neutralen Amtsführung.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Schriftsatz vom 08.06.2012 nebst Anlagen verwiesen.

Mit Beschluss vom 26.09.2012 wurde der Befangenheitsantrag zurückgewiesen.

Es heißt dort wörtlich u. a.: ´Der Befangenheitsantrag ist jedenfalls unbegründet. Die vom Kläger zur Glaubhaftmachung seines Befangenheitsantrages gemäß § 60 SGG i.V. m. § 42 Abs. 1 ZPO vorgebrachten Tatsachen wegen angeblicher Besorgnis der Befangenheit von RiLSG Dr. Röhl liegen nicht vor, sondern sind durch die aktenkundigen Umstände sowie der dienstlichen Erklärung des Richters und der Angaben des Sachverständigen Dr. Sch……. Als unwahr widerlegt. Zur Überzeugung des erkennenden Senates steht fest, dass der Kläger die Behauptung frei erfunden hat.´

Zur Begründung wird weiter ausgeführt, dass den Stellungnahmen des abgelehnten Richters und des Sachverständigen gefolgt werde, dagegen den Versicherungen an Eides statt der Frau Momber und des Herrn Engelhardt, die im Lager des Klägers stünden, nicht glaubhaft seien.

Aus welchem Grund die Erklärung der Frau Momber nicht glaubhaft ist, wird nicht dargelegt, angebliche Widersprüche in der Erklärung des Herrn Engelhardt sind nicht nachvollziehbar.

Eine gesetzliche oder tatsächliche Vermutung, dass Erklärungen eines Richters oder Sachverständigen richtig, Versicherungen an Eides statt von Zeugen per se unglaubhaft sind, sind dem Kläger nicht bekannt. Der 13. Senat des Landessozialgerichts stützt sich in der Begründung nicht auf Fakten, sondern auf Glaubensfragen. Der Glaube daran, dass Gutachter und Berichterstatter die Wahrheit sagen, darf für eine richterliche Entscheidungsfindung keine Rolle spielen.

Soweit dem Kläger ohne weitergehende Überprüfung vorgeworfen wird, seine Behauptungen seien ´frei erfunden´ und die Tatsachen als ´unwahr widerlegt´ ist davon auszugehen, dass die hauptamtlichen Richter des 13. Senates dem Rechtsstreit unter Nichtwahrung der richterlichen Unabhängigkeit nicht unvoreingenommen gegenüber stehen.

Vor einer Entscheidung über den Antrag ist von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen.

Rechtsanwalt“

 

Der Unterzeichner hält eine Wette darauf, dass jetzt ein anderer Senat innerhalb kürzester Frist den 13. Senat aus dieser juristischen „Zwickmühle heraushaut“?! Wie agt es nämlich der Volksmund: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“.

Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir kontinuierlich berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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3 Antworten zu Neues zur Causa Momber …

  1. lenz christa sagt:

    na nü na na … was muß ich alles lesen …. ich bin immer ausgegangen von eurer nalionalhymne ….. deutschland über alles…. oder das mit der deutschen gründlichkeit …. in welchem liedtext oder spruch kann mir denn hier geholfen werden ??? danke für erklärung, christa.

  2. Jakob Dircks sagt:

    Ich kann das LSG Essen nicht verstehen!
    Wie kann man auf die Aussage eines Gutachters (uneidlich) eine Eidesstattliche Versicherung eines Manfred Engelhardt infrage stellen oder viel mehr noch als Lüge darstellen. Dieser Mann war in Aachen ein hoch geschätzter ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht der sogar heute noch von Richtern persönlich begrüßt wird wenn er im Publikum sitzt.
    Er wurde und wird von Politik und Justiz hoch geschätzt und als ehrlich und ehrenwert angesehen.
    Wer diesem Mann einen Meineid unterstellt kennt ihn nicht so wie ich ihn kenne ;
    denn wer ihn kennt , der weiß, das Manfred Engelhardt für Recht und Gerechtigkeit,
    ohne Rücksichtsnahme auf seine Person, vorbehaltlos kämpfen wird!

  3. Cormann Jean Marie sagt:

    Zum LSG
    Das die Zeiten schlecht sind kann man Täglich den Medien entnehmen
    Das die Zeiten aber so schlecht sind das Richter keine Zeugen mehr einvernehmen um sich ein Urteil bilden zu können (?)
    Das Ehrenwerte Bürger zu Lügnern abgestempelt werden weil es der Justiz so passt (?)
    Wenn schwerbehinderte ausgegrenzt werden (?)
    , dann unterschreiben Richter Verträge und werden etwas später Berater im Bundeskanzleramt !!! (s.h. Richter Glocke) ???
    Cormann Jean Marie

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