Neuer Thome-Newsletter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute erreichten uns wieder die „THOME´ NEWSLETTER“, die wieder sehr interessante und aufschlussreiche Informationen beinhalten. Diese haben wir in Auszügen für Euch nachstehend auf unsere Homepage gepostet. Besonders die Ausführungen zum Bundesverfassungsgerichts-Urteil (BVerfG) vom 18. Juli 2012 empfehlen wir Euch sehr zum Lesen.

Die geplanten bundesweiten Sozialproteste für den 29. September 2012 in Berlin, Hamburg, Köln und Frankfurt bitten wir Euch jetzt schon vorzumerken! Hierzu werden in Kürze auf unserer Homepage weitere und konkretere Informationen folgen.

Wir haben die aus unserer Sicht relevantesten NEWS herausgestellt. Weitere Informationen erhaltet Ihr bei dem Klick auf den nachstehenden Link: http://www.harald-thome.de

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen. Für den AK

Manni Engelhardt
-Koordinator-

BVerfG-Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz
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Das BVerfG hat mit Datum vom 18. Juli 2012 die AsylbLG – Grundleistungen als evident unzureichend und damit für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG führt dazu aus, dass die Grundleistungen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar seien. Zudem seien diese seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert, noch in der Höhe der Geldleistungen nachvollziehbar berechnet worden, auch sei keine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber nicht nur „Hausaufgaben“ gegeben, sondern es hat angeordnet, dass ab sofort höhere Leistungen zu gewähren seien. Es seien Regelbedarfe in Höhe der SGB II/SGB XII –Regelbedarfe unter Abzug der in §§ 5 und 6 RBEG genannten Beträge für Hausrat (Abteilung 5 EVS „Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände“) zu gewähren. Wie diese Asyl-RB’s genau zu berechnen sind ist derzeit strittig. Aus gut informierten Kreisen heißt es, dass es mittlerweile vier Berechnungsmodelle gäbe, das zuständige Bundesministerium schweigt, in der Folge wurschteln die Länder vor sich hin. Ende dieser Woche soll es eine Ländersondersitzung geben, in der versucht wird, eine gemeinsame Auszahlungshöhe der Asyl-RB’s zu bestimmen, ist dies nicht möglich, könnte es sein, dass es länderspezifisch unterschiedliche Leistungen für Flüchtlinge gibt.

Ein Überblick, in welcher Höhe nun Leistungen zu zahlen sind, ergibt sich aus der Zusammenstellung von Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin auf folgender Seite: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html

Ein paar Anmerkungen zum Verfahren:

+++ das BVerfG verfügt, höhere Leistungen ab sofort und für die Vergangenheit rückwirkend, solange die Bescheide nicht bestandskräftig sind. Nicht bestandskräftig ist ein Bescheid dann, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen oder für den betreffenden Zeitraum noch ein Widerspruchs- oder Klageverfahren offen ist. Nachträgliche Widersprüche gegen Bescheide seit dem 1. Januar 2011 bleiben erfolglos, soweit diese Bescheide bestandskräftig sind, da das BVerfG eine rückwirkende Überprüfung für Zeiten vor der BVerfG-Entscheidung ausgeschlossen hat.

+++ Für Zeiten nach der BVerfG-Entscheidung ist eine Änderung zu Gunsten eingetreten (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X) die die Leistungsträger jeweils von Amtswegen durchzuführen haben.

+++ Leistungen nach dem AsylbLG werden immer wieder ohne Bescheide gewährt, in diesem Fall liegt eine Bestandskraft wegen dem Fehlen einer schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung nach einem Jahr vor (§ 66 Abs. 2 SGG).

+++ Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, die Behörde muss den Zugang eines Bescheides beweisen, kann sie es nicht, gilt das vom Betroffenen Gesagte (§ 37 Abs. 2 SGB X). In der Praxis bedeutet dies: Kann die Behörde den Zugang eines Bescheides beim Betroffenen nicht beweisen, gilt er im Zweifelsfall als nicht zugegangen, somit liegt eine Bestandskraft der Zahlung erst nach einem Jahr vor. Dann muss die Behörde auf jeden Fall rückwirkend die höheren Leistungen gewähren.

+++ Dabei ist es sehr wichtig, jetzt SOFORT – WIDERSPRUCH einzulegen, um z.B. Bescheide aus Ende Juni bzw. Anfang Juli anzugreifen und die Nachzahlung der erhöhten Beträge auch für Juni und Juli noch rechtlich zu sichern!!!

+++ Weitere Verfahrensanmerkungen bis hin zu Musterwidersprüchen unter: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Zum_AsylbLG_Urteil_des_BVerfG.pdf

Beratungsstellen sollten jetzt den jeweiligen Bescheidverfahrensstand bei Flüchtlingen prüfen und dann entsprechend der Leitlinien, die Georg Classen aufgestellt hat, handeln. Zu höheren Zahlungen wird es gewiss nicht vor Aug. / Sept. 2012 kommen, notwendig sind jetzt aber die Schritte der rückwirkenden Sicherung der Ansprüche. Grundlegende Infos: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html und Runderlass aus Brandenburgs vom 23.07.2012 zum BVerfG-Urteil: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/MASFF_BB_AsylbLG_BVerfG_RS06-2012.pdf

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JC Leipzig: Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter
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In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem ALG II-Empfänger eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Das JC ignorierte das Gesetz und verweigerte dem ALG II-Empfänger sein Geld. Der beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher … mehr dazu unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1811013 Urteil zum Thema: http://www.a4xpappa.de/Lebenslauf.pdf Zwangsvollstreckung Text: http://www.a4xpappa.de/Zwangsvollstreckung.pdf Zahlung: http://www.a4xpappa.de/Kontoauszug.pdf

Kommentar: Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen und das sollte Nachahmer finden, denn viele JC zeigen sich trotz gegenteiliger Gerichtsentscheidungen (oder BVerfG-Entscheidungen) gerne mal außerordentlich zahlungsunwillig.

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Bundesweite Sozialproteste am 29. September 2012 / Umfairteilen
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Für den 29. Sep. ist ein bundesweiter Aktionstag mit vier großen Demos in Berlin, Köln, Frankfurt, Hamburg und diversen Aktionen in anderen Städten geplant. Dazu ruft ein breites Bündnis von Attac, über die Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und diversen großen und kleinen Gruppen (unter anderem auch Tacheles e.V.) aus allen möglichen Spektren auf. Zur Teilnahme möchte ich aufrufen, mehr dazu hier: http://umfairteilen.de/

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Neue Arbeitslosenzeitung Quer ist herausgekommen
============================ Die Arbeitslosenzeitung Quer mit ihrer Ausgabe 2/2012 ist neu herausgekommen, ich möchte daher explizit darauf verweisen, diese ist seit 2012 nur noch als kostenlose Onlineversion zum Download erhältlich, hier geht’s zum Download: http://www.also-zentrum.de/seiten/zeitung-quer/downloadbereich.php

Weitere Infos und News unter nachstehender Adresse

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de

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