Kollegin Martina Haase informiert über den „Appels gegen die AKW-Laufzeitverlängerung in Frankreich“ und ruft zur Teilnahme auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) seitens der Kollegin Martina Haase (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=martina+haase) das Muster des „Appels gegen die AKW-Laufzeitverlängerung in Frankreich“ erreicht.
 
Diesen haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
(Eigenfoto zeigt Martina Haase in musikalischer Protestaktion.)
 

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Kollegin Martina Haase informiert:

Hallo zusammen,
 
hier der, im Rundbrief vom letzten Donnerstag
versprochene,Text zum Abschicken an das Bundesumweltministerium, zur
Forderung eines grenzübergreifenden Beteiligungsverfahrens gegen die in
Frankreich geplanten Laufzeitverlängerungen.
Brigitte Artmann hat ihn verfaßt aud Grundlage ihrer umfassenden
rechtlichen Kenntnisse
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir fordern Sie auf, in Frankreich unverzüglich um Beteiligung an einer
rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden SUP „Laufzeitverlängerung“ der
hier beschriebenen Atomreaktoren
 
Autorité de sûreté nucléaire – ASN
 
 
unter der SUP-Direktive (2001/42/EG), der Espoo Konvention und der Aarhus
Konvention zu ersuchen.
 
Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Einwendungen
müssen in deutscher Sprache eingereicht werden können. Ausreichend lange
Einwendungsfristen müssen gewährt werden.
 
Es reicht nicht aus, der Öffentlichkeit in den Nachbarländern nur eine
unverbindliche „Debat Public“ anzubieten. Frankreich will diese Reaktoren
auf einen ähnlichen Sicherheitsstatus bringen wie den neuen EPR-Reaktor
mit Core Catcher. Das ist bei diesen alten Reaktoren zwar unmöglich. Da
aber dennoch in dieser Laufzeitverlängerung gravierende technische
Änderungen geplant sind, bedarf es einer rechtsverbindlichen Beteiligung
unter der SUP-Direktive (2001/42/EG), der Espoo Konvention und der Aarhus
Konvention.
 
Wir behalten uns rechtliche Schritte vor.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
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Mittlerweile gibt es auch einen französischen Text zum Unterzeichnen
 
Ökofriedensgrüße, Martina Haase
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