Kollege Udo Buchholz informiert für den BBU darüber, dass die Wiederholung der Online-Konsultation zu Tesla nicht ausreichend ist!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über den Kollegen Udo Buchholz, dem Pressesprecher & Vorstandsmitglied des BBU (http://ak-gewerkschafter.com/?s=udo+buchholz+bbu), haben wir eine weitere Pressemitteilung erhalten.

Darin weist die Organisation darauf hin, dass die Wiederholung der Online-Konsultation zu Tesla nicht ausreichend ist.

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

(Das rechte Bild zeigt ein Eigenfoto des Kollegen Udo Buchholz.)

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Kollege Udo Buchholz informiert für den BBU:

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.

BBU-Pressemitteilung, 22.10.2021

BBU: Wiederholung der Online-Konsultation zu Tesla reicht nicht aus

(Bonn, Grünheide, Potsdam, 22.10.2021) Die notwendige Wiederholung der
Online-Konsultation für die Errichtung und den Betrieb der
Automobilfabrik von Tesla im brandenburgischen Grünheide ist für den
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) nur ein Symptom
für ein von Grund auf defizitäres Genehmigungsverfahren. Der
Umweltverband fordert, die Vorgehensweise unter dem Motto „Schnelligkeit
statt Korrektheit“ aufzugeben, die die Landesregierung Brandenburgs und
Tesla für das Genehmigungsverfahren durchgesetzt haben. Es ist nun
dringend geboten, das weitere Genehmigungsverfahren mit einem
veränderten Leitbild durchzuführen, welches konsequente
Sachverhaltsermittlungen und die Durchsetzung klarer Anforderungen
gegenüber Tesla umfasst. Dies beinhaltet auch eine Neuauslegung
überarbeiteter und ungeschwärzter Antragsunterlagen, in deren Rahmen die
Veröffentlichung neuer, in Auftrag gegebener Gutachten erfolgen muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Der BBU hat sich bereits seit der ersten Auslegung im
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Einwendungen und
Stellungnahmen beteiligt. Von Anfang an war deutlich, dass die
Antragsunterlagen von Tesla unvollständig, vage formuliert und mit
heißer Nadel gestrickt waren. Auch im Rahmen der dritten Auslegung hatte
sich daran kaum etwas geändert. Bei den Aspekten der Anlagensicherheit
und Störfallvorsorge, die der BBU primär bearbeitet hat, gibt es
weiterhin fehlende und falsche Aussagen. Diese hat Tesla auch im Rahmen
der ersten Online-Konsultation nicht korrigiert. Gerade hinsichtlich von
Angaben bezüglich der zu erfüllenden Pflichten der Störfall-Verordnung
wurden immer weitere, bisher ungeschwärzte Passagen geschwärzt, so dass
sich der Eindruck aufdrängt, dass es den Einwendenden immer schwerer
gemacht werden sollte, qualifizierte Einwendungen zu formulieren. Die
Behörde hat dies Tesla durchgehen lassen und anscheinend vor der Firma
und dem politischen Druck kapituliert. Dies muss ein Ende haben.“

Weiterhin erklärt Oliver Kalusch: „Dass die Online-Konsultation jetzt
auch aufgrund der Einwendung des BBU wiederholt werden muss, ist ein
Symptom für ein misslungenes Genehmigungsverfahren. Denn die Behörde
hätte aufgrund des klaren Wortlauts des Planungssicherstellungsgesetzes
erkennen müssen, welche Frist zwischen der Bekanntmachung und dem Beginn
der Online-Konsultation liegen muss. Doch es musste anscheinend schnell
gehen und nicht gründlich sein. Und es bleibt nicht bei diesen
Defiziten. So wurden zwar einige Schwärzungen der Antragsunterlagen im
Rahmen der Online-Konsultation zurückgenommen. Der Bevölkerung wurde
aber nicht mehr Gelegenheit gegeben, zu den entschwärzten Passagen im
Rahmen einer Neuauslegung Stellung zu nehmen. Faktisch wurde auch ein
ganzes Kapitel zur Störfall-Verordnung und Sicherheitsabständen in den
Antragsunterlagen überarbeitet, aber nicht neu ausgelegt. Und
wesentliche neue Gutachten, die das Landesamt für Umwelt zur
Störfall-Problematik in Auftrag gegeben hat, waren weder in den
Unterlagen der Online-Konsultation enthalten noch sollen sie im Rahmen
einer Neuauslegung offengelegt werden. Gleiches gilt für Nachforderungen
der Behörde gegenüber Tesla.“

Der BBU fordert daher eine Neuauslegung grundlegend überarbeiteter
Antragsunterlagen. Und selbst wenn es bei einer Online-Konsultation
bleibt, müssen die in Auftrag gegebenen Gutachten und die Ergebnisse der
Nachforderungen an Tesla in diesem Rahmen offengelegt werden.

Die Einwendung des BBU im Rahmen der dritten Auslegung ist abrufbar unter

https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU%20Stellungnahme%20Einwendung%20Tesla.pdf

https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU%20Stellungnahme%20Einwendung%20Tesla%20Anhang-Gutachten.pdf

Die Äußerung des BBU im Rahmen der Online-Konsultation ist abrufbar unter

https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU%20Stellungnahme%20Tesla.pdf

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Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de <http://www.bbu-online.de> und telefonisch
unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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