Kollege Udo Buchholz informiert für den BBU darüber, dass bezüglich der AKW Doel 1 und 2 der 30. September 2020 ein wichtiger Stichtag für das weitere UVP-Verfahren ist!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
bezüglich der Belgischen Risse-Atom-Reaktoren (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=risse-atomreaktoren) haben wir als Gewerkschafter/innen-SArbeitskreis über den Kollegen Udo Buchholz, dem BBU-Vorstandsmitglied und BBU-Pressesprecher (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu), eine Pressemitteilung erhalten.
 
Darin weist die organisation darauf hin, dass bezüglich der AKW Doel 1 und 2 der 30. September 2020 ist wichtiger Stichtag für das weitere UVP-Verfahren ist.
 
(Das Pannen-AKW Doel in Belgien Foto: Alf van Beem, wikimedia commons aus http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2018/stoerfall-im-akw-doel-1-pannen-ohne-ende.html)
 
Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
                                
 

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Kollege Udo Buchholz informiert für den BBU:

BBU-Pressemitteilung, 27.09.2020
 
AKW Doel 1 und 2: 30. September 2020 ist wichtiger Stichtag für das
weitere UVP-Verfahren
 
(Bonn, Berlin, Brüssel, 27.09.2020) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass sich interessierte Bürgerinnen
und Bürger, sowie Vereine und Verbände, die sich gegen die drohende
Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und Doel 2 zur
Wehr setzen wollen, bis zum 30. September 2020 offiziell registrieren
lassen müssen. Nur dann werden sie mit ihren Anlegen im aktuell
laufenden Verfahren zur grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) berücksichtigt.
 
In einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums heißt es u. a.
dazu: „Für die Laufzeitverlängerung der beiden belgischen Reaktoren Doel
1 und Doel 2 soll vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) im Vorabentscheidungsverfahren (C-411/2017) und der
nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5.
März 2020 die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) nachgeholt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) wurde in der Folge von der belgischen
Regierung über die Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP mit
Bezugnahme auf die Espoo Konvention und einer Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß Aarhus-Konvention entsprechend unterrichtet. Das Verfahren beginnt
mit einer Registrierungsmöglichkeit bis zum 30. September 2020.“
 
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnt die
drohende Laufzeitverlängerung der AKW Doel 1 und 2 ab und fordert
generell die sofortige Stilllegung dieser und aller weiteren AKW in
Belgien (und anderswo). Um sich im laufenden UVP-Verfahren einbringen zu
können, hat sich der BBU bereits zur Beteiligung an dem Verfahren
registrieren lassen. Der BBU hofft, dass sich noch möglichst viele
betroffene Privatpersonen und Organisationen registrieren lassen um
gegen die drohende Laufzeitverlängerung der AKW Doel 1 und 2 Einsprüche
vortragen zu können.
 
Alle Interessierten können sich unter Bezug auf die Notifizierung
(Aktenzeichen 0314.595.348) wenden an:
 
FPS Economy, SME’s, Self-Employed and Energy
M. Alberto Fernandez Fernandez
Directorate-General Energy
Division „Nuclear Applications and Critical Infrastructures“
Boulevard du Roi Albert II 16
B-1000 Brussels
 
Weitere Informationen zu dem Verfahren und zu den Gefahren der
belgischen Atomkraftwerke:
 
 
 
 
 
Engagement unterstützen
 
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.
 
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
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