Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) lehnen wir uns schon seit Jahrzehnten gegen das sogenannte „SOZIALPARTNERSCHAFTSPRINZIP“ auf, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
Der Kollege Ingo Giesen (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=i.+giesen) ist zu diesem Thema fündig geworden und überstellt uns den nachstehenden Beitrag aus WSWS.ORG I WORLD SOCIALIST WEB SITE vom 16.11.2019.
Diesen Beitrag wollen wir Euch keinesfalls vorenthalten und haben ihn deshalb nachstehend auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
****************************************************** Kollege Ingo Giesen weist auf WSWS-Artikel hin:
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Volkswagen zahlt Betriebsräten Millionen
Von Dietmar Gaisenkersting
16. November 2019
16. November 2019
Volkswagen zahlt seinen Betriebsräten Millionensummen. Allein der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh erhielt in den fünf Jahren von 2011 bis 2016 über 3 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat daher jetzt gegen vier VW-Manager Anklage wegen Untreue, beziehungsweise schwerer Untreue erhoben. Diese vier Personalverantwortlichen sollen in dem untersuchten Zeitraum mehr als fünf Millionen Euro an überhöhten Gehältern und Boni an die Betriebsräte zur Zahlung angewiesen haben.
Angeklagt ist allerdings nicht VW. Angeklagt sind die vier Vorstände, bzw. Ex-Vorstände, die VW mit ihrer Festlegung der Betriebsratsgehälter einen Schaden von 5 Millionen Euro zugefügt haben sollen. Bei den Vieren handelt es sich um Horst Neumann (Personalvorstand des Gesamtkonzerns von 2005 bis Ende 2015), seinen Nachfolger Karl-Heinz Blessing (2016 bis 2018), sowie Jochen Schumm (Personalvorstand bei der Kern-Marke VW 2008 bis 2011) und dessen Nachfolger Martin Rosik.
Insgesamt 29 Einzeltaten werfen die Strafverfolger den vier Männern für den Zeitraum zwischen 2011 und 2016 vor. Als Taten sehen die Staatsanwälte die jeweiligen Festlegungen der Gehälter und Bonuszahlungen der Betriebsratsmitglieder an. Das Amt des Betriebsrates ist laut Gesetz ein Ehrenamt. Betriebsräte sollen weder Vor- noch Nachteile durch die Ausübung ihres Amtes haben. Das gilt auch für die Bezahlung. Gehen die Betriebsräte nicht ihrer ursprünglichen Arbeit nach, sondern sind freigestellt – in den Großkonzernen ist das die Regel – sollen sie ein Gehalt erhalten, dass ihrer Qualifikation und der innerbetrieblichen Karriere eines vergleichbaren Beschäftigten entspricht.
Die angeklagten Personalmanager sollen bei der Bestimmung der Gehälter der VW-Betriebsräte bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zugrunde gelegt haben. So hatte sich das Grundgehalt des VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh innerhalb von wenigen Jahren auf 200.000 Euro gesteigert. Die größten Verdachtsmomente sieht die Staatsanwaltschaft laut dem Handelsblatt allerdings bei den Bonuszahlungen. Hier scheinen die vier sehr großzügig gewesen zu sein. Osterloh selbst hatte schon vor zwei Jahren bestätigt, dass sein höchstes Jahresgehalt über 750.000 Euro betrug.
Die vier Angeklagten haben alle Anschuldigungen zurückgewiesen und offensichtlich auch darauf hingewiesen, dass sie sich bei der Entscheidung über die jeweilige Eingruppierung und Gehaltsanhebung an die Vorschläge der so genannten „Kommission Betriebsratsvergütung“ gehalten hätten. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die vier dieser Kommission selbst angehörten.
Die größten Profiteure sollen fünf Betriebsräte gewesen sein, allen voran der Betriebsratschef Osterloh. Allein er soll in den untersuchten fünf Jahren 3,125 Millionen Euro erhalten haben. Pikanterweise war er auch Teil der Vergütungskommission, die über sein Gehalt entschied.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat daher jetzt gegen vier VW-Manager Anklage wegen Untreue, beziehungsweise schwerer Untreue erhoben. Diese vier Personalverantwortlichen sollen in dem untersuchten Zeitraum mehr als fünf Millionen Euro an überhöhten Gehältern und Boni an die Betriebsräte zur Zahlung angewiesen haben.
Angeklagt ist allerdings nicht VW. Angeklagt sind die vier Vorstände, bzw. Ex-Vorstände, die VW mit ihrer Festlegung der Betriebsratsgehälter einen Schaden von 5 Millionen Euro zugefügt haben sollen. Bei den Vieren handelt es sich um Horst Neumann (Personalvorstand des Gesamtkonzerns von 2005 bis Ende 2015), seinen Nachfolger Karl-Heinz Blessing (2016 bis 2018), sowie Jochen Schumm (Personalvorstand bei der Kern-Marke VW 2008 bis 2011) und dessen Nachfolger Martin Rosik.
Insgesamt 29 Einzeltaten werfen die Strafverfolger den vier Männern für den Zeitraum zwischen 2011 und 2016 vor. Als Taten sehen die Staatsanwälte die jeweiligen Festlegungen der Gehälter und Bonuszahlungen der Betriebsratsmitglieder an. Das Amt des Betriebsrates ist laut Gesetz ein Ehrenamt. Betriebsräte sollen weder Vor- noch Nachteile durch die Ausübung ihres Amtes haben. Das gilt auch für die Bezahlung. Gehen die Betriebsräte nicht ihrer ursprünglichen Arbeit nach, sondern sind freigestellt – in den Großkonzernen ist das die Regel – sollen sie ein Gehalt erhalten, dass ihrer Qualifikation und der innerbetrieblichen Karriere eines vergleichbaren Beschäftigten entspricht.
Die angeklagten Personalmanager sollen bei der Bestimmung der Gehälter der VW-Betriebsräte bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zugrunde gelegt haben. So hatte sich das Grundgehalt des VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh innerhalb von wenigen Jahren auf 200.000 Euro gesteigert. Die größten Verdachtsmomente sieht die Staatsanwaltschaft laut dem Handelsblatt allerdings bei den Bonuszahlungen. Hier scheinen die vier sehr großzügig gewesen zu sein. Osterloh selbst hatte schon vor zwei Jahren bestätigt, dass sein höchstes Jahresgehalt über 750.000 Euro betrug.
Die vier Angeklagten haben alle Anschuldigungen zurückgewiesen und offensichtlich auch darauf hingewiesen, dass sie sich bei der Entscheidung über die jeweilige Eingruppierung und Gehaltsanhebung an die Vorschläge der so genannten „Kommission Betriebsratsvergütung“ gehalten hätten. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die vier dieser Kommission selbst angehörten.
Die größten Profiteure sollen fünf Betriebsräte gewesen sein, allen voran der Betriebsratschef Osterloh. Allein er soll in den untersuchten fünf Jahren 3,125 Millionen Euro erhalten haben. Pikanterweise war er auch Teil der Vergütungskommission, die über sein Gehalt entschied.
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