Kollege I. Giesen hat uns einen Beitrag aus „GEGEN HARTZ“ zukommen lassen, in dem darüber berichtet wird, wie ein schwerkranker Mann mit Hartz IV drangsaliert werden soll!

Liebe Kolleginneh und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine weitere MNitteilung des Kollegen I. Giesen (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=i.+giesen) erreicht.

Darin überstellt uns der Kollege einen Beitrag aus dem Online-Ratgeber „GEGEN HARTZ“.

Wir haben die Mitteilung des Kollegen Giesen nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) archiviert.

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Ein unheilbar und schwerkranker Mann soll mit Hartz IV drangsaliert werden

Schwerkranker soll eingeschränkt erwerbstätig sein

Manche Behörden haben offenbar nichts besseres zutun, als Willkür walten zu lassen. So offenbar auch in diesem Fall. Ein schwer erkrankter Mann (60) wird in den Hartz IV Bezug gedrängt, obwohl er nachweisbar für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.

Jörg D. leidet seit einigen Jahren an der “Chronic obstructive Pulmonary Disease”, zu Deutsch chronisch-obstruktive Bronchitis (COPD). Hierbei leidet der Betroffene an einer Verengung der Atemwege, bei der der Luftstrom vor allem beim Ausatmen behindert ist. „Das ist so, als ob man erstickt“, erklärt D. gegenüber der Mitteldeutsche Zeitung (MZ). Die Lungenerkrankung ist fortschreitend. Jörg D. hat bereits das Endstadium errreicht und benötigt deshalb regelmäßig Sauerstoff. Zudem hat er ein Norfallspray dabei, falls sich ein Erstickungsanfall ereignet. Die Krankheit gilt nach heutigen medizinischem Wissen als unheilbar und kann nur im Verlauf durch Medikamente verlangsamt und leicht abgemildert werden.

Höchster Schweregrad

Jörg D. leidet am höchsten COPD-Schwergrad 4D. Auslöser waren vermutlich die 40 Jahre anhaltende Tätigkeit auf dem Bau und der Konsum von Zigaretten. Die körperlich schwere Arbeit musste der Betroffene aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung aufgeben. Auch das Rauchen hat er aufgrund der COPD längst eingestellt.

Trotz der Diagnose hat Jörg D. immer gearbeitet. Als die COPD zu sehr fortgeschritten war, konnte er die Tätigkeiten nicht mehr verrichten. Die Luft blieb immer wieder weg. „Ich hatte immer wieder Schmerzen und habe schlecht Luft bekommen.“ betont er. Es folgten Kuren und immer wieder längere Aufenthalte im Krankenhaus. Dann lag er sogar im Koma. Danach war klar, es ging einfach nicht mehr. Daraufhin musste er den Job aufgeben und bekam das Arbeitslosengeld 1. Bis Oktober diesen Jahres wird der Betroffene noch von der Bundesagentur für Arbeit betreut. Danach hofft er auf eine Erwerbsminderungsrente. Den Antrag hierfür hat Jörg D. bereits im letzten Jahr eingereicht. Obwohl das schon ein Jahr zurück liegt, hat sich seit dem nichts getan. Kein Antwortschreiben- einfach nichts.

Behörden schieben Fall hin und her

Hintergrund hierfür dürfte sein, dass die Bearbeitung hin und her geschoben wurde. Denn der schwer kranke Mann hatte zuvor an unterschiedlichen Orten auf dem Bau gearbeitet. Die Orte waren Rentensellen in Bayern, Österreich und Sachsen-Anhalt. Auf Anfrage der Presse bei der Rentenstelle in München wurde bestätigt, dass die Bearbeitung im Normalfall nicht so lange dauern würde. Jan Paeplow, Pressesprecher der Rentenstelle Bayern-Süd sagte gegenüber der MZ: “Aber die Zuständigkeit musste in diesem Fall noch geklärt werden”.

Trotz voller Erwerbsminderung Hartz IV

Aufgrund des öffentlichen Drucks bekam Jörg D. dann endlich seinen Rentenbescheid. Doch was musste er darin lesen? Er sei nur “teilweise erwerbsgemindert”. Laut der Rentenstelle könne er noch ein paar Stunden täglich arbeiten. Doch wie soll das gehen? Ein schwer und unheilbar kranker Mann, der dauerhaft auf Sauerstoffzufuhr und Notfallspray angewiesen ist und kaum ein paar Schritte gehen kann, soll einer Erwerbstätigkeit nachgehen? Zudem wurde ihm beim letzten Kuraufenthalt bestätigt, dass er “voll Erwerbsunfähig ist”.

Die ausgerechnete Erwerbsminderungsrente soll bei 400 EUR plus einem minimalen Betrag aus der Erwerbstätigkeit in Österreich liegen. Davon kann aber kein Mensch leben, beklagt der 60jährige. Es scheint, als wolle man den Schwerkranken in Hartz IV abschieben. Sein Rentenberater hat nunmehr Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt. Falls der Widerspruch scheitert, blieben nur noch die 400 EUR plus Hartz IV mit all den Konsequenzen und Schikanen.

Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage von „GEGEN HARTZ“ lesen. > https://www.gegen-hartz.de/news/unheilbar-und-schwer-erkrankter-mann-soll-mit-hartz-iv-drangsaliert-werden?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=unheilbar-krank

Kommentar des Kollegen I. Giese:

„Man könnte sagen ein Einzelfall, aber wenn man Sieten wie diese öfter liest, wirkt es wie ein Program die ärmsten der Armen entgültig zu schassen!“

 Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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