Kollege Harald Thome´ hat das Wort: NEWSLETTER ist eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der aktuellste NEWS-LETTER des Harald Thome´ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thome) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) erreicht. Dieser wichtige NEWS-LETTER enthält wieder gute Informationen über die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung im Sozialrecht und auch über eine wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichtes, die eine Ausnahme von der Regel in der „Bananenrepublik Deutschland“ (siehe Info-Punkt 8.) zu sein scheint. Aber auch alle übrigen Infopunkte erschienen es uns wert, zu Eurer Information und Bedienung gepostet zu werden. Aus diesem Grunde haben wir den aktuellen HARALD THOME ´ – NEWSLETTER in seiner Gänze nachstehend auf unsere Homepage gepostet.

Ein herzliches Dankeschön an Harald für sein ständiges Engagement.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Harald Thome´  hat das Wort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

  1. Neue fachliche Hinweise der BA zum SGB II ===================================

Die BA hat eine neue Dienstanweisung, diesmal zu § 41 SGB II herausgegeben. Diese ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii—hinweise.html

  1. Konzept der „Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung“ von der Bundesregierung abgelehnt ===============================================================

Der im Juni diesen Jahres vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Die Gesetzesinitiative des Bundesrates hatte zum Ziel, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, längerfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu fördern. Hiermit sollte “eine Gruppe von Arbeitslosen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird,“ gefördert werden.

Die Bundesregierung weist die Initiative zurück, mit der Begründung, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung im SGB II bereits effektiv geregelt sei. Eine dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarkts führe zu “Einbindungs- und Verdrängungseffekten”, heißt es in der Stellungnahme. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung eine langfristige Förderung von Arbeitsverhältnissen als einen Verursacher für hohe und langfristige Mittelbindung in den Jobcentern, was zu Haushaltsproblemen führe. Auch der Passiv-Aktiv-Transfer stößt auf den Widerstand der Bundesregierung. Der gehe mit finanziellen Risiken für den Bund einher, durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen etwaige Ausgabensteigerungen auffangen zu müssen. Durch Passiv-Aktiv-Transfer würden zudem falsche Anreize in den Jobcentern gesetzt werden. Diese könnten zur Folge haben, dass öffentlich geförderte Beschäftigung auch bei guter Arbeitsmarktlage ausgeweitet würde.

Die Ablehnungsbegründung gibt es hier ab Seite 9 fortlaufend: http://www.harald-thome.de/media/files/1714404.pdf

  1. Unions Initiative die Sanktionsregelungen um ein System von Prämien und positiven Anreizen zu ergänzen ===================================================================

In der Unionsfraktion im Bundestag gibt es Überlegungen, die Sanktionsregeln um ein System von Prämien und positiven Anreizen zu ergänzen. Dazu als Hintergrund die FAZ vom 31.10.2014: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarktreform-das-ende-der-ein-euro-jobs-13239539.html

Und ein Teil der dazugehörigen Papiere „Chancen zur Integration von Langzeitarbeitslosen verbessern – Passiv-Aktiv-Transfer erproben“ das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/141031-EFAS—Passiv-Aktiv-Transfer-PAT-Gutachten—rechtm–ig.pdf und das PAT- Rechtsgutachten „Verfassungsfragen des Passiv-Aktiv-Transfers“ von Univ.-Prof. Dr. iur. Bernd J. Hartmann, LL.M., das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PAT-Gutachten.pdf

  1. BAGFW-Positionspapier Rechtsvereinfachung im SGB II =============================================

Dann hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege ein Positionspapier zum „SGB II – Rechtsverschärfungsgesetz“ herausgegeben , das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2014-10-14-BAGFW–Positionspapier-Rechtsvereinfachung-im-SGB-II_final.pdf

  1. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht am 15./16. Nov. in Wuppertal ===================================================================

Der Verein Tacheles e.V. bietet am 15./16. Nov. in Wuppertal eine zweitägige Fortbildung zum Polizei- und Versammlungsrecht an. Diese Fortbildung richtet sich an politisch Aktive, die in der linken, antifaschistischen und Erwerbslosen Bewegung aktiv sind, die sich die Grundzüge des Versammlungs- und Polizeirecht aneignen wollen und wie gegen unzulässiges polizeiliches Handeln vorgegangen werden kann. Natürlich geht es dabei auch um die Frage, wie gegen polizeiliche Verbotsverfügungen von hoheitlichen Einrichtungen auf privaten Grundstücken vorgegangen werden kann.

Noch sind ein paar Plätze frei, da es sich um eine Top-Veranstaltung handelt möchte ich diese nochmal bewerben. Sie hat natürlich den Schwerpunkt auf das Versammlungsrecht in NRW, die Fortbildung ist aber auch Nutzbar für Interessierte aus anderen Bundesländern.

Der Teilnahmebeitrag für beide Tage beträgt 50 € inkl. Getränke, Skript und MwSt. für Personen bzw. Vertreter/Innen von Gruppen, die finanziell nicht gut ausgestattet sind, und 100 € für diejenigen, die es sich „leisten“ können, einen Solidaritätsbeitrag zur Kostendeckung zu übernehmen (merci!) Mittagsessen muss für 6 € pro Person und Tag dazu gebucht werden.

Wenn es finanziell total eng wird, können auch Teilnehmer kostenfrei am Veranstaltungsort untergebracht werde.

Nähere Beschreibung, Anmeldeformular sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1714/

  1. BSG: SGB II-Anspruch auch bei Besuch der Kinder in Deutschland ======================================================

Auch im Ausland lebende Kinder von Hartz-IV-Empfängern können in Deutschland Sozialleistungen beanspruchen, wenn sie hier ihre Eltern besuchen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden. Denn für Kinder, die selbst noch nicht erwerbsfähig sind, ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Deutschland keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistungen, so das BSG v. 28.10.2014 – B 14 AS 65/13 R. Link dazu hier:     http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13614

  1. BSG: Kein erhöhter Grundfreibetrag bei Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen =====================================================================

Ebenfalls am 28.10.2014 hat das BSG entschieden, dass – entgegen der Rechtslage – beim Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen beim Erwerbseinkommen nicht ein erhöhter Grundfreibetrag von 200 € entsprechend § 11b Abs. 2 S. 3 SGB II anzusetzen sei, sondern vielmehr das privilegierte Einkommen (Ehrenamtsvergütung/Übungsleiter Einkommen) bis 200 € anrechnungsfrei sei. BSG v. 28.10.2014 – B 14 AS 61/13 R). Zu diesem Urteil möchte ich anmerken, dass das eine der denkwürdigen Entscheidungen das BSG ist, womit Verarmung von SGB II-Beziehern zementiert werden soll. Ihnen soll ja nicht ein Cent zum Überleben zu viel gegönnt werden. Mehr dazu hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13614

  1. Das BSG kippt die Regelsatzkürzung von Behinderten im Elternhaus und WG / ERINNERUNG: Jetzt Überprüfungsanträge stellen!

=============================================================

Das BSG hat am 23. Juli 2014 entschieden, dass Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB XII in der Regel auch dann den Regelsatz der Stufe 1 (zurzeit: 391 €) erhalten, wenn sie mit ihren Eltern oder anderen Personen zusammenleben. Es sind somit 78 € mehr im Monat für viele Behinderte zu zahlen!

Ein absolut erfreuliches Urteil, allerdings ist davon auszugehen, dass die Sozial- und Grundsicherungsämter das nicht „von Amtswegen“ umsetzen. Ferner bedeutet es, dass hier auch rückwirkend Zahlungsansprüche bestehen. Es empfiehlt sich daher jetzt einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Dieser wirkt dann bis Januar des Vorjahres zurück und so lange müssen die zu geringen Regelbedarfe nachgezahlt werden. Solche Nachzahlungen dürfen im Übrigen nicht angerechnet (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB II) und müssen mit 4 % verzinst werden (§ § 44 Abs. 1 SGB I). Einen Artikel dazu und einen Musterüberprüfungsantrag dazu gibt es hier:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/

Hier der Direktlink zum Musterüberprüfungsantrag: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/Muster-Wi-UeA_RS-Stufe1.rtf

  1. Nächste Grundlagenseminare: am 01./02. Dez. in Wuppertal, am 16./17. Dez. in Frankfurt, am 26./27. Januar in Berlin, am 02./03. Feb. in Wuppertal, am 09./10. Feb. in Frankfurt, am 19./20. Feb. in Leipzig und am 23./24. Feb. in Stuttgart

===================================================

Ich möchte auf meine allernächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden am 01./02. Dez. in Wuppertal, am 16./17. Dez. in Frankfurt, am 26./27. Januar in Berlin, am 02./03. Feb. in Wuppertal , am 09./10. Feb. in Frankfurt , am 19./20. Feb. in Leipzig, am 23./24. Feb. in Stuttgart, am 25./26. März in Hamburg und am 13./14. April in Freiburg statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

  1. NEU: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 21. Nov. in Dresden, am 24. Nov. in Berlin, am 26. Feb. in Wuppertal und am 16. April in Frankfurt ================================================================

Am 21. Nov. in Dresden, am 24. Nov. in Berlin, am 26. Feb. in Wuppertal und am 16. April in Frankfurt biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

  1. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 09./10. Dez. in Stuttgart, am 22./23. Jan. in Wuppertal und am 22./23. April in Berlin

===================================================================

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 09./10. Dez. in Stuttgart, am 22./23. Jan. in Wuppertal und am 22./23. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

  1. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 20. Nov. in Dresden, am 25. Nov. in Berlin und am 19. Dez. in Wuppertal

============================================================

Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 20. Nov. in Dresden, am 25. Nov. in Berlin und am 19.Dez. in Wuppertal anbieten.

Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

  1. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 28.Jan. in Berlin und am 2.März in Wuppertal =================================================================

Diese neu konzeptionierten Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

  1. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 29. Jan. in Wuppertal ===================================================================

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 29. Jan. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

So, das war es mal wieder für heute, am weltweiten Kobane Solidaritätstag mit besten und kollegialen Grüßen Harald Thomé Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125

42285 Wuppertal

www.harald-thome.de

info@harald-thome.de

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert