Kollege Fred Maintz teilt mit und zitiert den TAZ-Artikel „Gewerkschaftler zur Ampel-Koalition: Bis zu 13 Stunden Arbeit möglich“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir einen weiteren Beitrag des Kollegen Fred Maintz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=fred+maintz) erhalten.

Darin teilt Kollege Fred mit, dass dem Guido Zeitler, Chef der wegen fehlender Tarifbindung der meisten dortigen Betriebe besonders betroffenen Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten), Böses durch die Ampelkoalition schwant!

Wir haben den kompletten Beitrag nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „NGG“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/ngg/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Fred Maintz teilt mit:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 

Guido Zeitler, Chef der wegen fehlender Tarifbindung der meisten dortigen Betriebe besonders betroffenen Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten), schwant bei der Ampel Böses: 

für 12 € Mindestlohn (SPD) und mehr erneuerbare Energien (Grüne) sollen Beschäftigte vor allem in den nicht tarifgebundenen Betrieben noch mehr auf die Zähne beißen müssen (FDP): 

(zusätzliche Anmerkung von mir: Vermögenssteuer, Bürgerversicherung und die Abkehr von Sanktionen gegen Grundsicherungs-Abhängige wird es ohnehin nicht geben).

Aber lest bitte selbt.

Mit kollegialen Grüßen

Fred Maintz

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https://taz.de/Gewerkschaftler-zu-Ampel-Koalition/!5805526/

Gewerkschaftler zu Ampel-Koalition:„Bis zu 13 Stunden Arbeit möglich“

Rot-Grün-Gelb könnte die Regelungen zur Begrenzung der täglichen Arbeitszeit aufweichen. Der Gewerkschaftler Guido Zeitler warnt vor akuter Gesundheitsgefährdung.

Viele Beschäftigte im Gastgewerbe haben in der Coronakrise ihren Job verloren – und hatten keine Absicherung Foto: Novellimage/Westend61/imago

taz: Herr Zeitler, im Sondierungspapier ist die Rede von möglichen „Abweichungen von den bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit“. Kann man Arbeitnehmer künftig dazu zwingen, 20 Stunden am Tag zu arbeiten?

Guido Zeitler: Nein, man hat ja immer noch die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie festgehaltene Beschränkung der Arbeitszeit durch die Nachtruhe und die beträgt mindestens 11 Stunden. Aber damit könnte man künftig immer noch bis zu 13 Stunden am Tag arbeiten.

Wenn sich an der Wochen- und Monatsarbeitszeit nichts ändert, könnte das doch manchen Arbeitnehmern sogar entgegenkommen. Dann arbeitet man in Vollzeit eben nur drei Tage die Woche statt fünf.

Das mag für Menschen, die jung sind, ja noch machbar sein. Aber irgendwann rächt sich das. Wir wissen aus der Arbeitsmedizin, dass tägliche lange Arbeitszeiten gesundheitsgefährdend sind und die Gefahr von Unfällen erhöhen. Das sind Belastungsspitzen, die nicht gut sind. Das zu systematisieren ist nicht der richtige Weg.

IM INTERVIEW:

GUIDO ZEITLER

Foto: NGG 50, ist seit 2018 Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Wenn es nicht die Arbeitnehmer sind, die von einer Aufweichung der Tageshöchstarbeitszeit profitieren, wer dann?

Zum Beispiel der Hotel- und Gaststättenverband. Deren Unternehmen haben je nach Geschäftsmodell einen unterschiedlichen Arbeitskraftbedarf. Es gibt etwa Veranstaltungen, bei denen Arbeitgeber erhöhten Personalbedarf in Spitzenzeiten haben. Diese Arbeitgeber würden von noch längeren Arbeitszeiten profitieren – zu Lasten der Beschäftigten.

In welchen Branchen würde eine Ausweitung der Arbeitszeiten drohen, wenn die neue Bundesregierung ihre Pläne umsetzt?

In allen Bereichen – selbst in der Industrie. Da haben die Arbeitgeber natürlich auch ein Interesse daran, die Maschinenauslastung hochzuhalten. Aber erfahrungsgemäß sind es Dienstleistungsbereiche mit geringer Mitbestimmungsstruktur, wo man sich die größten Sorgen machen muss. Allerdings stand auch im letzten Koalitionsvertrag was zur Arbeitszeit, man sprach von „Experimentierräumen“, aber eine wirkliche Initiative gab es nicht.

Wird das Thema dieses Mal auch unter den Tisch fallen?

Es gibt einen qualitativen Unterschied im Sondierungspapier. Da steht drin, dass Änderungen aufgrund von Betriebsvereinbarungen erfolgen können. Da werden im Zweifel bestehende Arbeitszeitregelungen aus den Tarifverträgen unterlaufen. Wenn ich als Betriebsrat vor der Wahl stehe, ein gesundheitsschädigendes Arbeitszeitmodell mitzutragen, dafür womöglich einen Personalabbau von 20 Stellen zu verhindern – da weiß man doch, welche Kräfte da in den Betrieben wirken.

Was halten Sie von der geplanten Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520 Euro?

Das sehen wir kritisch. Im Gastgewerbe hatten wir vor Corona zwei Millionen Beschäftigte und Hunderttausende von ihnen hatten einen Minijob. All diese Menschen haben in der Coronakrise den Job verloren und keine Absicherung. Viele Minijobs dienen außerdem dazu, Schwarzarbeit zu legitimieren. Statt Minijobs noch lukrativer zu machen, sollten sie komplett sozialversicherungspflichtig sein. Und die Arbeitgeber sollten die Anteile für Arbeitnehmer übernehmen.

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