Nachstehend posten wir einen Auszug aus seinem 24-seitigen und aktuellstenn Bericht des Dieter Kern zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme:
„27.12.2020
Politisch motivierte konzertierte Aktion – durch nachfolgendes Netzwerk :
Landschaftsverband Rheinland, Sozialgericht Köln, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,
Landschaftsverband Westfalen – Lippe, Sozialgericht Berlin, Verwaltungsgericht Berlin, Deutsches Konsulat Malaga, Auswärtiges Amt Berlin, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart,
Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Barmer GEK – Berlin, Stuttgart, Kiel
Aufgabe der genannten Behörden:
Keine Zulassung von gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen für Deutsche, die in Spanien wohnen.
Ausgeschlossen sind auch Kinder und Schwerbehinderte mit Pflegegrad 4 (wird zu teuer).
Fortsetzung des Berichtes vom 23.08.2019 und 14.09.2019:
Zur Erinnerung, Ihnen ist aus den anderen Berichten bekannt, dass meine Familie seit 2005 resident in Spanien wohnt und hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XII ist.
Meine Frau erhält als Schwerbehinderte-Pflegegrad 4 Erwerbsminderungsrente aus Deutschland und ist wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht reisefähig.
Als Ehemann pflege ich meine Frau und erhalte ebenfalls aus Deutschland eine kleine Altersrente.
Die Tochter Cornelia (mittlerweile Erwachsen) wohnt im selben Ort, ist an Bipolar erkrankt und arbeitslos. Tochter Rafaela geht noch zur Schule und wohnt bei den Eltern. Daher erhalten wir Kindergeld aus Deutschland. D. h., wir haben nie in Spanien gearbeitet und keinen originären Anspruch auf spanische Sozialleistungen (Beweise= Schreiben der Balearen-Regierung vom 15.10.2010 und 12.03.2014, sowie der Juna De Andalucia vom 03.02.2020, Nachweis über das Deutsche Wirtschaftsministerium (SOLVIT).
Oben genannte deutsche Behörden (würden sie rechtskonform handeln) hätten sich, u. a., an die EU-Verordnungen 1408/71, Artikel 28 – jetzt 883/2004, Artikel 24, an § 24 SGB XII und an
- 101 SGB IV und andere zu halten und diese auch umzusetzen. Mit welcher Perfidie diese Bestimmungen ignoriert werden, um nach Spanien keine Leistungen erbringen zu müssen, können Sie sich nachstehend ein Bild des rechtswidrigen (ich nenne es kriminell) Verhaltens der Behörden machen .
Zahnbehandlung Cornelia und Judith Kern:
Prozessführung seit dem Jahre 2008, Verweigerung der Leistung durch den LVR und der BEK.
Urteil LSG NRW 10.08.2014, Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundessozialgericht. Von dort eine Zurückverweisung an das LSG NRW. Nach über zwei Jahren (eine Zurückverweisung sollte höchstens innerhalb von 3 Monaten entschieden sein) erging ein neues Urteil am 30.06.2020.
Ein Urteil des LSG NRW (Dr. Weßling-Schregel *)), dass höchstens als Manuskript für eine Comedy Veranstaltung während einer Betriebsfeier des Gerichts zu verwerten wäre.
Nachweislich bespickt mit Prozesslügen und Prozessbetrug.
Neue Zulassungsbeschwerde durch Rechtsanwalt am 14.12.2020 an das Bundessozialgericht.
Im Januar 2010 musste Cornelia, damals 15 Jahre alt, ihre medizinisch notwendige Behandlung abbrechen, weil die Behörden sich weigerten zu helfen. Cornelia leidet weiter unter Schmerzen, weil sie kein Geld hat, die Weiterbehandlung zu bezahlen. Wie gefährlich der Zustand für sie ist, beweist ein kürzlich erstelltes neues Gutachten mit Kostenvoranschlag (8.881 €). Hätte im Jahr 2008 über 2.000 € weniger gekostet.
Für meine Frau wurde damals für ihre Behandlung ein Kredit aufgenommen. Gesamtkosten ca. 3.500 €. Wohlgemerkt, jeder Deutsche kann sich im Ausland nach vorheriger Genehmigung durch die GKV bei Privatzahnärzten in der EU die Zähne behandeln lassen und dann zu Hause die Rechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen, die dann nach deutschen Regelsätzen bezahlt werden…“
Alle diejenigen, die den kompletten Bericht des Dieter Kern lesen möchten, können diesen bei uns, wie eingangs erwähnt, anfordern. Wir stellen ihn mit ausdrücklicher Genehmigung des Dieter Kern sehr gerne als E-Mail-Anhang zu.
Mehr zu *) Dr. Weißling-Schregel nach dem Klick auf den hier stehenden Link:
> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+wei%C3%9Fling-schregel !
An dieser Stelle rufen wir wieder zur SOLIDRITÄT mit Dieter Kern und dessen Familie auf! Wir werden die Angelegenheit weiter verfolgen und zur gegebenen Zeit wieder darüber berichten!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-