Kollege Dieter Kern kämpft weiter um sein und seiner Familie gutes Recht! Wir berichten ganz aktuell dazu und rufen zur Solidarität auf!

 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns Aktuelles zum Kampf der Familie Dieter Kern gegen die Bürokratie- und Justizmühlen erreicht.
 
Der gerechte Kampf der Familie Dieter Kern gegen die Existenzvernichtung zieht sich jetzt über Jahre hinweg, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link als Dokumentensammlung auf unserer Homeage in ihrer Gänze aufrufen und nachlesen könnt.
 
 
Dieter Kern teilt mit, dass er mittlerweile an Herz- und Kreislaufstörungen  so stark leidet, dass er seine Tochter Rafaela zusätzlich als Pflegekraft für seine schwerstbehinderte Frau einsetzen muss.
 
Die Hoffnung der Familie ruht jetzt darauf, dass ihr Anwalt den Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen will. Das Anlagenpaket, dass Dieter Kern uns überstellt hat, ist äusserst voluminös und kann von Interessierten recht gerne unter Nennung der nachprüfbaren Adresse und gültigen E-Mail-Adresse kostenfrei angefordert werden. Sämtliche Anlagen diesen Diieter Kern zur Beweissubstantiierung seines Vorbringens und sind chronologisch geordnet.
 

Nachstehend posten wir einen Auszug aus seinem 24-seitigen und aktuellstenn Bericht des Dieter Kern zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme:

„27.12.2020

Politisch motivierte konzertierte Aktion – durch nachfolgendes Netzwerk :

Landschaftsverband Rheinland, Sozialgericht Köln, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,

Landschaftsverband Westfalen – Lippe, Sozialgericht Berlin, Verwaltungsgericht Berlin, Deutsches Konsulat Malaga, Auswärtiges Amt Berlin, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart,

Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Barmer GEK – Berlin, Stuttgart, Kiel

Aufgabe der genannten Behörden:

Keine Zulassung von gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen für Deutsche, die in Spanien wohnen.

Ausgeschlossen sind auch Kinder und Schwerbehinderte mit Pflegegrad 4 (wird zu teuer).

Fortsetzung des Berichtes vom 23.08.2019 und 14.09.2019:

Zur Erinnerung, Ihnen ist aus den anderen Berichten bekannt, dass meine Familie seit 2005 resident in Spanien wohnt und hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XII ist.

Meine Frau erhält als Schwerbehinderte-Pflegegrad 4 Erwerbsminderungsrente aus Deutschland und ist wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht reisefähig.

 Als Ehemann pflege ich meine Frau und erhalte ebenfalls aus Deutschland eine kleine Altersrente.

Die Tochter Cornelia (mittlerweile Erwachsen) wohnt im selben Ort, ist an Bipolar erkrankt und arbeitslos. Tochter Rafaela geht noch zur Schule und wohnt bei den Eltern. Daher erhalten wir Kindergeld aus Deutschland. D. h., wir haben nie in Spanien gearbeitet und keinen originären Anspruch auf spanische Sozialleistungen (Beweise= Schreiben der Balearen-Regierung vom 15.10.2010 und 12.03.2014, sowie der Juna De Andalucia vom 03.02.2020, Nachweis über das Deutsche Wirtschaftsministerium (SOLVIT).

Oben genannte deutsche Behörden (würden sie rechtskonform handeln) hätten sich, u. a.,   an die EU-Verordnungen 1408/71, Artikel 28 – jetzt 883/2004, Artikel 24, an § 24 SGB XII und an

  • 101 SGB IV und andere zu halten und diese auch umzusetzen. Mit welcher Perfidie diese Bestimmungen ignoriert werden, um nach Spanien keine Leistungen erbringen zu müssen, können Sie sich nachstehend ein Bild des rechtswidrigen (ich nenne es kriminell) Verhaltens der Behörden machen .

Zahnbehandlung Cornelia und Judith Kern:

Prozessführung seit dem Jahre 2008, Verweigerung der Leistung durch den LVR und der BEK.

Urteil LSG NRW 10.08.2014, Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundessozialgericht. Von dort eine Zurückverweisung an das LSG NRW. Nach über zwei Jahren (eine Zurückverweisung sollte höchstens innerhalb von 3 Monaten entschieden sein) erging ein neues Urteil am 30.06.2020.

Ein Urteil des LSG NRW (Dr. Weßling-Schregel *)), dass höchstens als Manuskript für eine Comedy Veranstaltung während einer Betriebsfeier des Gerichts zu verwerten wäre.

Nachweislich bespickt mit Prozesslügen und Prozessbetrug.

Neue Zulassungsbeschwerde durch Rechtsanwalt am 14.12.2020 an das Bundessozialgericht.

Im Januar 2010 musste Cornelia, damals 15 Jahre alt, ihre medizinisch notwendige Behandlung abbrechen, weil die Behörden sich weigerten zu helfen. Cornelia leidet weiter unter Schmerzen, weil sie kein Geld hat, die Weiterbehandlung zu bezahlen. Wie gefährlich der Zustand für sie ist, beweist ein kürzlich erstelltes neues Gutachten mit Kostenvoranschlag (8.881 €).  Hätte im Jahr 2008 über 2.000 € weniger gekostet.

Für meine Frau wurde damals für ihre Behandlung ein Kredit aufgenommen. Gesamtkosten ca. 3.500 €. Wohlgemerkt, jeder Deutsche kann sich im Ausland nach vorheriger Genehmigung durch die GKV bei Privatzahnärzten in der EU die Zähne  behandeln lassen und dann zu Hause die Rechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen, die dann nach deutschen Regelsätzen bezahlt werden…“

Alle diejenigen, die den kompletten Bericht des Dieter Kern lesen möchten, können diesen bei uns, wie eingangs erwähnt, anfordern. Wir stellen ihn mit ausdrücklicher Genehmigung des Dieter Kern sehr gerne als E-Mail-Anhang zu.

Mehr zu *) Dr. Weißling-Schregel nach dem Klick auf den hier stehenden Link:

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+wei%C3%9Fling-schregel !

Weitere Anmerkungen, die mit Sicherheit von Interesse für Euch sind, haben wir nachstehend aufgelistet.
 
Rafaela, Judith und Dieter Kern klagen allesamt gleichzeitig vor dem Sozialgericht Berlin!
 
Für den Fall, dass das Sozialgericht hier negative Beschlüsse fassen wird, wollen die drei direkt vor den Bundesgerichtshof damit ziehen.!
 
Wegen der Zahbehandlung für Cornelia Kern ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eingereicht worden!

 
Einen Nachtrag zu seinem Bericht hat Dieter Kern wie folgt verfasst:
 
„Gestatten Sie mir noch einen Nachtrag, der mir gestern zugestellt wurde und
zwar der ungeheuerliche Beschluss des SG Berlin. Das Wort „Rechtsbeugung“
ist für diesen Fall noch geschmeichelt.
 
Ich erkläre Ihnen an Eides statt, dass ich im Oktober mit einem Mitarbeiter
der Barmer GEK gesprochen habe (Herr Hartz/BEK in Kiel), der mir bestätigt
hat, dass ich mit meinen Anträgen an die Barmer GEK Recht habe, aber dass
die Mitarbeiter angehalten sind, alle Anträge aus Spanien abzulehnen. Er
erzählte mir auch, wenn wir in Italien leben würden, hätten wir keine
Probleme von dort Rechnungen von Privatzahnärzten nach Deutschland
einzureichen (???), die dann nach deutschen Regelsätzen von der Kasse
bezahlt würden.
 
Er erzählte mir auch, dass ein Urteil des Bundesgerichtshos  oder des Bundesvr´erfassungsgerichts die Rechtslage
für die BEK ändern würde und dann die BEK ihren Widerstand aufgeben muss.
 
Was sind das denn für Methoden ???
 
Hier könnte man vermuten, dass die Sozialrichter vom Lobbyisten BEK  beeinflusst und entlohnt werden?
 
In Spanien wohnen ca. 100.000 deutsche Rentner. Es wäre also eine
Katastrophe für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, wenn die
alle auch noch Zahnbehandlungen bezahlt haben wollten.
 
Die Rechtslage ist aber laut der EU-VO 883/2004, Artikel 24 eindeutig
geregelt. Also begehen die Sozialgerichte bisher durch ihre bisherigen
Beschlüsse und Urteile, wie bei uns, vorsätzlich und nachgewiesen
Europarechtsverletzungen.
 
gez. Dieter Kern“
 

An dieser Stelle rufen wir wieder zur SOLIDRITÄT mit Dieter Kern und dessen Familie auf! Wir werden die Angelegenheit weiter verfolgen und zur gegebenen Zeit wieder darüber berichten!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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