Kollege Dieter Kern kämpft weiter gegen die Rechtsprechung des Dr. Weißling-Schregel vom LSG/NRW und des Bundessozialgerichts! Die Bundesverfassungsbeschwerde läuft!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jüngst hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Mitteilung des Kollegen Dieter Kern (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dieter+kern) zwecks Erstellung eines Beitrags auf unserer Homepage erreicht. Auch Dieter Kern kämpft seit Jahren für Recht und Gerechtigkeit und kam so auch mit  Dr. Weißling-Schregel (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+wei%C3%9Fling-schregel), Vorsitzender Richter am Landessozialgericht NRW (LSG-NRW) in Essen (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/), in Berührung.

Nunmehr, nachdem sich das Bundessozialgericht auf die Rechtsprechungsseite des LSG-NRW geschlagen hatte, was nicht anders zu erwarten war, hat Dieter Kern Bundesverfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Verfassungsbeschwerde wird unter dem Aktenzeichen 1 BvR 607/18 behandelt!

Wir haben den Inhalt der E-Mail des Dieter Kern vom  nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „LANDESSOZIALGERICHT NRW“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/) archviert.

*) **) Die entsprechenden Unterlagen liegen hier vor uns können auf Anfrage mit Einverständniserklärung des Dieter Kern per E-Mail-Anhang zugestellt werden.

Wir werden über den Ausgang der Bundesverfassungsbeschwerde berichten. Was wir als AK vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) halten, wisst Ihr ja und könnt es durch den Klick auf den nachstehenden Link in der Gänze noch einmal nachlesen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht

Solidarität mit Dieter Kern und seiner Frau!

Für den AK Manni Engelhardt Koordinator-

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Kollege Dieter Kern teilt mit:

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

vielleicht können Sie sich noch an mich und meine Probleme mit dem Richter Dr. Weißling-Schregel vom LSG NRW erinnern. Dieser Richter hat in einem Beschluss die wundersame Heilung meiner behinderten Ehefrau verkündet. Meine Frau könnte zu jeder Zeit nach Deutschland zurückkehren und sich dort die Zähne reparieren lassen.

Aufgrund dieses Beschlusses hat das Bundessozialgericht die gleiche Feststellung getroffen. Somit ist klar, dass „Essen“ das „Lourdes“ des Ruhrgebietes ist, weil ein Richter in der Lage ist, Heilungen zu verkünden.

Jedoch habe ich im Alleingang beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht, die auch tatsächlich zur Entscheidung angenommen wurde. *). Vielleicht haben die in Karlsruhe den Durchblick?

Siehe auch folgenden Link:

https://blog.eu-schwerbehinderung.eu/2018/07/dringend-benotigte-finanzielle-hilfe.html

Aber damit noch nicht genug: Schauen Sie sich den Bescheid der DRV-Rheinland an. **) Darüber bin ich einfach nur noch fassungslos ! Gegen diesen Bescheid läuft ein Eilantrag vom 02.04.2018 beim SG Düsseldorf, der bis heute nicht bearbeitet ist und die Richterin sich weigert „die Hilfebedürftigkeit“ festzustellen.

Mir fehlen einfach nur noch die Worte und mir ist eines klar, sobald Sie sich aus Deutschland wegbewegen, haben Sie alle Grundrechte verloren. Ein feiner Sozialstaat, der seine eigenen Leute in die Tonne steckt.

Mit freundlichem Gruß

Dieter Kern

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Auszug aus dem FAX des Dieter Kern an das BVerfG

Fax an BVG vom 14.03.2018.

Verstoß gegen die Europäische Sozialcharta und das GG Artikel 25

Die Richter des BSG verletzen im Urteil vom

21.09.2017 in Ausübung ihres öffentlichen Amtes mehrfach willkürlich deren Amtspflichten, auch durch falsche Anwendung der Sozialgesetze.

Den Richtern hätte es auffallen müssen, dass bereits mit dem Bescheid des LVR vom 29.07.2010, Einstellung der Sozialhilfeleistungen, eine willkürliche und rechtswidrige Entscheidung getroffen wurde, die sich danach in ihrer Rechtswidrigkeit durch alle Instanzen unter Vorsatz, durch Unterlassen der Amtsermittlungspflicht, durch nachweislich falsche Behauptungen

(ohne jeglIchen rechtsbegründeten Nachweis), sowie fehlerhafte Auslegung der Sozialgesetze des LVR und der Richter, in allen rechtswidrigen Belangen aufrecht erhalten bleibt.

Es besteht der dringende Verdacht, der vorsätzlichen Rechtsbeugung durch alle genannten Amtsträger (siehe Anlagen-Belege in der Beschwerde vom 09.02.2018).

Ich sehe in der Begründung des Urteils des BSG auch eine Verletzung der Grundrechte nach Artikel 25, GG und Artikel 3, 1.

Das Urteil bedeutet nicht nur einen klaren Verstoß gegen die „Europäische Sozialcharta“, sondern auch gegen die „UN-Behindertenrechtskonvention“

Trotz der eindeutigen Erklärungen gegen die Verletzung von Menschenrechten, die auch Deutschland unterzeichnet hat, wird meine Frau hier „schlechter gestellt“ als andere deutsche Staatsbürger.

Die verfassungsmäßigen Grundrechte meiner Frau sehe ich u. a. dadurch verletzt, dass man ihr willkürlich Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen aus Deutschland verweigert, obwohl sie in Deutschland in das Sozialsystem (Kranken- und Pflegeversicherung) einzahlt. Nur weil sie sich als deutschem Rentnerin im EU-Ausland aufhält, werden ihr auch zusätzlich Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung verweigert, für die sie die Beiträge an die Pflegekasse zahlt. Das ist nicht nur eine Schlechterstellung, sondern auch eine verfassungswidrige Diskriminierung, weil vergleichsweise deutsche verrentete Beamte, die im EU-Ausland ihren festen Wohnsitz haben, diese Pflegesachleistungen erhalten dürfen.

Mit freundlichem Gruß

Dieter Kern

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Eine Antwort zu Kollege Dieter Kern kämpft weiter gegen die Rechtsprechung des Dr. Weißling-Schregel vom LSG/NRW und des Bundessozialgerichts! Die Bundesverfassungsbeschwerde läuft!

  1. Dirk Altpeter sagt:

    Garantiert wird auch diese Eingabe in der gewohnten fadenscheinigen Manier durch das Bundesverfassungsgericht einfach abgewürgt.

    Ganz nach dem Motto:

    „Die eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus“

    Dies ist aus meiner Sichtweise „widerwärtig sowie verachtenswert“

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