Jetzt dürfte wohl endgültig geklärt sein, dass das Protestcamp von „ENDE GELÄNDE“ am Stadion in Viersen stattfinden kann! Das OVG hat gestern gg. die Aachener Polizei entschieden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Genugtuung haben wir als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) der AACHENER ZEITUNG entnommen, dass „ENDE GELÄNDE“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ende+gel%C3%A4nde)

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im Beschwerdeverfahren der Polizei vor dem Oberverwaltungsgericht obsiegt hat.

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    REGION

Dienstag, den 18. Juni 2019

VIERSEN/ERKELENZ Die Zelte der „Ende-Gelände“-AKtivisten an einem Stadion in Viersen dürfen stehen bleiben. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entscghieden und damit eine Beschwerde der Aachener Polizei abgewiesen. Das Polizeipräsidium hatte betont, nicht die Braunkohleproteste am Wochenende verhindern zu wollen, sondern Sicherheitsbedenken zu haben. Diese Bedenken teilten weder das Aachener Verwaltungsgericht noch das OVG: Aus der Beschwerde ergebe sich nicht, „dass das Demonstrationscamp eine unmittelbare Gefahr für die Versammlungsteilnehmer mit sich bringe“, teilte das OVG gestern mit. (gego)

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Jetzt dürfte wohl endgültig geklärt sein, dass das Protestcamp von „ENDE GELÄNDE“ am Stadion in Viersen stattfinden kann! Das OVG hat gestern gg. die Aachener Polizei entschieden!

KOMMT ALLE HIN!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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