Ist man in Deutschland mit einer KFZ-Versicherung gegenüber Karosserie-Betrieben, die einen PKW-Schaden beheben, auf der sicheren Seite? Eine Aachener Posse, die in ein „Juristisches Tollhaus“ führen kann, ist hier in vollem Gange!

Dieser EINGANGS-ARTIKEL wird in der kommenden Zeit dem Archiv zugeführt, da bis dato die angekündigte Klage nicht erhoben wurde! Sollte die Klage noch eingeghen, werden wir den Beitrag wieder nach Oben posten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis  (AK) posten wir Euch heute den Anfang einer weiteren unglaublichen und abstrusen Story, die sich tatsächlich so in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) abspielt.

Stellt Euch vor, Ihr seid Autobesitzer und geratet mit Eurem PKW in einen Unfall, bei dem Ihr eine Teilschuld habt, die nach einem langwierigen Prozess feststegestellt wird.

Dies noch nicht wissend, gebt Ihr unmittelbar nach dem Unfall das Auto in eine vorgeblich renommierte Karosseriewerkstatt. Dort unterschreibt Ihr eine Abtretungserklärung.

Die Firma repariert Euer Auto und rechnet mit der Unfallversicherung des Unfallbeteiligten ab.

Euch wird der reparierten PKW seitens der Firma übergeben.

Guten Glaubens, dass damit für Euch die Sache erledigt ist, fahrt Ihr vom Hof.

Zweidreiviertel Jahre später flattert Euch eine Schreiben auf den Tisch, worin eine Kostenforderung enthalten ist, die Euch angeblich 2 3/4 Jahre vorher als Rechnung zugestellt worden sei, so die Behauptung der Karrosserie-Werkstatt.

Aber Ihr habt tatsächlich 2 3/4 Jahre lang keine Kostenrechnung und keine Mahnungen erhalten!

Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist nach dem BGB wird die Firma „wach“, wer immer sie „geweckt“ haben mag?

Ordnungsgemäß aktiviert Ihr nun zum zweiten Mal Eure KFZ-Versicherung (im vorliegenden Fall eine Vollkasko!), die auch bereit ist, die geforderte Summe zu zahlen.

Diese Zahlungsweise lehnt die Karosserie-Werkstatt allerdings ab mit dem Bemerken, sie möchte das Geld persönlich von Euch in Empfang nehmen, da sie mit der KFZ-Versicherung nicht korrespondieren wolle und müsse.

Ihr betont dann noch einmal ausdrücklich die Zahlungsbereitschaft, die Eure KFZ-Versicherung explizite in Eurem Auftrag der Firma gegenüber erklärt.

Die Karosserie-Werkstatt schaltet einen Rechtsanwalt ein, der Euch mit einem Prozess droht, weil er der Rechtsauffassung der Karosseriewerkstatt ist, dass diese nicht mit der KFZ-Versicherung abrechnen muss, sondern sie sich das Geld, wie wir meinen, nach „Gutsherren-Art“ direkt von Euch bringen lassen möchte!

Ihr glaubt diese ungeheuerliche Story nicht?

Dann lasst Euch überraschen, denn sobald der Prozess in Gang gekommen ist, werden wir darüber berichten und Ross und Reiter nennen!

Vor allen Dingen sind wir der Überzeugung, dass dies wieder eine Geschichte aus dem „JURISTISCHEN TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) werden wird!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Aktuelle Anmerkungen:

1. Am Mittwoch, d. 28. August 2019, ist die Strafanzeige wg. § 283 b StGB gegen die Karosserie-Werkstatt postalisch an die Staatsanwaltschaft Aachen versendet worden!

2. Diese hat jetzt der Angelegenheit ein Js-Zeichen zugewiesen, das uns mit Post vom 04.09.2019 (Eingang am 06.09.2019) zugestellt worden ist.

Das Aktenzeichen lautet wie folgt:  301 Js 642/19!

Der Tatvorwurf wird bezeichnet mit „Verletzung der Buchführungspflicht“!

Sobald es weitere Informationen zur Sache gibt, werden wir dazu berichten!

3. Aufgrund der Bescheidmitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen wurde mit Beschwerdeschreiben vom 01. Oktober 2019 die Generalstatsanwaltschaft in Köln kontaktiert!

4. Mit Schreiben vom 10.10.19 (Eingang hier am 14.10.19) ist uns das neue Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft Köln mitgeteilt worden. Es lautet 54 Zs 62/19.

5. Die Antwort auf das Beschwerdeschreiben ist am 12.11.19 hier eingegangen und lautet (Die witzigen Begründungsteile sind durch die Redaktion durch rote Schrift hervorgehoben worden.):

„Der Geberalstaatsanwalt Köln           Datum 05.11.19

Aktenzeichen: 54 Zs 62/19

An …

Strafanzeige gegen XXX wegen Verletzung der Buchführungspflicht

Ihre Beschwerde vom 01.10.19 gegen die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen

Sehr geehrter XXX,

auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt anhand der Vorgänge des Leitenden Staatsanwalts in Aachen geprüft, jedoch auch unter Berücksichtigung Ihres Beschwerdevorbringens keinen Anlass gesehen, die Aufnahme der Ermittlungen anzuordnen.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft entspricht der Sach- und Rechtslage. Die vom Gesetz für die Aufnahme von Ermittlungen geforderten zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat lassen sich Ihrem Anzeigevorbringen nicht entnehmen, sp dass ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft nicht in Betracht kommt.

Der von Ihnen angeführte Straftatbestand der Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283 b des Strafgesetzbuches) scheidet vorliegend bereits deshalb aus,  weil eine Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 286 b Absatz 3 des Strafgesetzbuches nur unter der Voraussetzung des § 283 Abs. 6 des Strafgesetzbuches, d. h. in der Vermögenskrise des Unternehmens, strafbar ist, also nur dann, wenn über das Vermögen des vom Täter geleiteten Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen seine Zahlungen vollständig eingestellt hat. Diese Voraussetzungen sind hier ersichtlich nicht gegeben. Ob der Beschuldigte vorliegend die Rechnung verspätet gestellt oder erst ´im Nachgang ´ erstellt hat, kann deshalb dahinstehen, weil eine ´unordenliche´ Buchführung alleine noch keinen Straftatbestand erfüllt.

Ihre Beschwerde weise ich deshalb als unbegründet zurück….“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt steht es fest, dass die Buchführung als solche ohne Klarheitsprinzip absolut schludrig geführt werden kann, ohne dass das einen Strafbestand darstellt. So lange das Unternehmen nicht in der Insolvenz ist, darf also kräftig gesaut werden!!!

6. Noch immer warten wir auf die gerichtliche Zustellung der Klageschrift. Sobald diese hier eingetroffen ist, werden wir weiter zum Thema berichten!

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9 Antworten zu Ist man in Deutschland mit einer KFZ-Versicherung gegenüber Karosserie-Betrieben, die einen PKW-Schaden beheben, auf der sicheren Seite? Eine Aachener Posse, die in ein „Juristisches Tollhaus“ führen kann, ist hier in vollem Gange!

  1. Klaus-Friedel Klär sagt:

    Liebe Gewerkschafterkreis-Kolleg/Innen in Aachen,
    das ist wirklich eine unglaubliche Geschichte, auf deren Ausgang man jetzt schon gespannt warten kann.
    Schauen wir mal, ob sich die Justiz wieder einmal verbiegen lässt.
    Mit solidarischen Grüßen
    Klaus-Friedel Klär

  2. Dirk Altpeter sagt:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    meiner Ansicht nach ist es schon ein Absurdum, dass sich ein Gläubiger erst zweidreiviertel Jahre nach Erbringung seiner Leistung beim Schuldner mit einer Nachforderung meldet.

    Ebenso die Mystifikation, dass die Karosseriewerkstatt es nicht einmal für nötig erachtete dem Schuldner – so wie es in der allgemeinen Geschäftswelt nun mal üblich ist – eine unmittelbare Rechnung, 1. Mahnung, 2. Mahnung oder sogar einen darauf basierenden Mahnbescheid postalisch zu übermitteln, lässt bereits im Vorfeld vermuten, dass diese Karosseriewerkstatt eine rudimentäre Buchhaltung
    führt.

    Auch der unmögliche Umstand, dass diese Karosseriewerkstatt nicht bereit ist mit der Versicherung entsprechend abzurechnen zeigt meiner Ansicht nach sehr deutlich, dass hier etwas gewaltig faul sein muss.

    Man könnte tatsächlich annehmen, dass diese Karosseriewerkstatt hier etwas zu verbergen versucht…

    Mit solidarischen Grüßen
    Dirk Altpeter

  3. Basti Heyden sagt:

    Da pflichte ich dem Kollegen Altpeter bei. Diese Karosseriewerkstatt scheint einen Beweggrund zu haben, ein derartiges normwidriges Verhalten an den Tag zu legen. Da sollte man doch vielleicht einmal die Staatsanwaltschaft einschalten, denn vielleicht bahnt sich hier bereits ein Prozessbetrug an? Ich würde das auf jeden Fall tun, selbst auf die bekannte Gefahr hin, dass die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung verwerfen könnte.

    Jetzt bin ich sehr gespannt, wie das weitergeht? Hier braut sich mit Sicherheit etwas Abstruses zusammen, das nicht nur die Justiz in Atem halten, sondern auch das KFZ-Handwerk = ZKF (https://www.zkf.de/) eine Weile beschäftigen wird.

    Basti Heyden

  4. Brigitte Leinen sagt:

    Das ist eine konsequente Handlungsweise. Diesen Schritt zur Staatsanwaltschaft hätte ich in dem Fall, wo ich die betroffene Person wäre, auch getan. Soweit ich informiert bin, hat es eine höchstrichterliche Rechtsprechung in solch einer intransparenten Handlungsweise einer KFZ-Werkstatt noch nicht gegeben. Jetzt wollen wir doch einmal sehen, wie die Justiz (Strafrechts- und Zivilrechtsjustiz) sich in dieser Sache verhalten wird?
    Ein Urteil mit präjudiziellem Charakter steht hier zu erwarten an!
    Es ist aus meiner Sicht angezeigt, diesen Beitrag als Link (http://ak-gewerkschafter.com/2019/08/21/ist-man-in-deutschland-mit-einer-kfz-versicherung-gegenueber-karosserie-betrieben-die-einen-pkw-schaden-beheben-auf-der-sicheren-seite-eine-aachener-posse-die-in-ein-juristisches-tollhaus-fueh/) weiterzuverbreiten.
    Solidarische und kollegiale Grüße nach Aachen
    Brigitte Leinen

  5. Karl J. Ervens sagt:

    Das ist ja mals was ganz anderes…!
    Dinge verschlafen und nach 2 3/4 Jahren aus dem Dornröschenschlaf erwachen.
    Dann die juritischen Kanonen laden, um einen Angriffskrieg zu führen, der aus Sicht von Kollegen mit gesundem Menschenverstand nicht zu gewinnen ist.
    Entweder handelt es sich bei der Leitung dieser Firma um Träumer oder um Phantasten. Das ein Anwalt sich vor diesen juristischen Karren spannen lässt, ist nicht absonderlich, denn sehr viele Anwälte haben nicht das Wohl ihrer Mandanten, sondern nur $-Zeichen vor Augen.
    Karl J. Ervens

  6. Klaus-Friedel Klär sagt:

    Wollen wir doch nicht hoffen, dass da jemand KLATE FÜSSE bekommen hat. Der Klageschriftsatz müsste doch längst beim Gericht eingegangen sein, oder irre ich mich da.
    Mit solidarischen Grüßen
    Klaus-Friedel Klär

  7. Ich finde es auch absurd, dass sich ein Gläubiger erst nach fast 3 Jahren beim Schuldner meldet. Wie die Gerichte den Fall beurteilen steht wohl in den Sternen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand – sagt man. Schöne Grüsse aus Osnabrück

  8. Basti Heyden sagt:

    Hallo Kollege Manni Engelhardt,
    da hat, wie Kollege Klär es ja schon in seinem Kommentar vermutete, jemand tatsächlich „KALTE FÜSSE“ bekommen.
    Große Ankündigung auf Rechtsstreit und NICHTS dahinter! Da hat der „große Held“ und sein Advokat nur MAULAFFEN feilgehalten! 🙂
    Kollegiale Grüße nach Aachen…
    Basti Heyden

  9. Karl-J. Ervens sagt:

    Karl-J. Ervens:
    das bedeutet, große Fresse und Nichts dahinter. Oder besser gesagt, der Karossen-Typ und sein Anwalt haben VIEL LÄRM UM NICHTS gemacht.
    Das können wir dann in die Tonne klopfen!
    FROHES FEST

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