Inmitten der CORONA-HYSTERIE hat uns ein OFFENER BRIEF des Herrn Werner Schell an die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur sogenannten „Bundes-Corona-Notbremse“ erreicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) inmitten der CORONA-HYSTERIE (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=corona) einen OFFENEN BRIEF des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell)
 
                        
                      (Das Eigenfoto des Herrn Schell zeigt selbigen.)
 
an die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur sogenannten „Bundes-Corona-Notbremse“ erhalten.
 
Herr Schell kritisiert darin, dass diese zu spät kommt, in Teilen überzogen bzw. rechtlich problematisch sei!
 
Wir haben diesen OFFENEN BRIEF nachstetend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinattor-
 

*******************************************************

OFFENER BRIEF DES HERRN WERNER SCHELL

Sehr geehrte Frau Ministerin,
 
ich übersende Ihnen das angefügte Statement zur Kenntnis und mit der Bitte um weitere Veranlassung. Nach aktuellen Tagesschauberichten haben Sie erklärt, dass in der kommenden Woche über Erleichterungen für Geimpfte entschieden werden soll. Das ist zu begrüßen.
 
Zu den Freiheiten muss auch die Befreiung von Schnelltests, v.a. bei Friseur- und Fußpflegeversorgung, gehören. Dies auch deshalb, weil die auf dem Markt vorhandenen Tests nicht geprüft sind und damit möglicherweise in keiner Weise den Anforderungen entsprechen (siehe insoweit die im Text gegebenen Hinweise). Auch das Personal, das auf die Schnelle für Schnelltests ohne ausreichende Ausbildung rekrutiert worden ist, ist möglicherweise ungeeignet.
 
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Werner Schell
 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Werner Schell
 
Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
 
Telefon: 02131 / 150779
 
 
 
 
Neuss, den 24.04.2021
 
Bundes-Corona-Notbremse kommt zu spät und ist in Teilen überzogen bzw. rechtlich problematisch!
 
 
Die Corona-Pandemie hat seit über einem Jahr Veranlassung zu umfänglichen Schutzmaßnahmen gegeben. Diese Maßnahmen werden auch von mir grundsätzlich als unabdingbar empfunden. Da ich zu Beginn meiner aktiven Beamtentätigkeit im ehemaligen Medizinaldezernat in Aachen u.a. für den Infektionsschutz und Impfangelegenheit zuständig war, sind mir entsprechende Handlungserfordernisse gut vertraut. Im Rahmen meiner langjährigen
Lehrtätigkeit an Krankenpflegeschulen nahmen diese Themen folgerichtig einen breiten Raum ein. Auch mein Lehrbuch „Staatsbürger- und Gesetzeskunde für
die Pflegeberufe“ (12 Auflagen, Thieme Verlag) befasste sich breit mit dem Infektionsschutzthema war in rd. 40 Jahren DAS Standardwerk in der Pflegeausbildung.
 
Aufgrund dieser Gegebenheiten habe ich die staatlichen Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung intensiv beobachtet und auch im Wesentlichen
unterstützt. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen sind aber zahlreiche Fehlentscheidungen bzw. zu spätes Handeln aufgefallen. Selbst die Kanzlerin hat insoweit erklärt: „Die Monate der Pandemie haben gravierende Schwachstellen im Funktionieren unseres Gemeinwesens offengelegt“
 
 
Diese Erklärung wurde mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Dies auch deshalb, weil es üblich geworden ist, Fehler eher nicht ansprechen zu
sollen, sondern immer nur nach vorne zu schauen. Diese Auffassung wird von hier nicht geteilt mit der Folge, dass Fehler in der Pandemiebekämpfung auch
jetzt benannt werden müssen:
 
Zu Beginn der Pandemie wurde in Deutschland zunächst die Situation verharmlost und dann zu spät gehandelt. Der Sommer 2020 wurde nicht genutzt,
um der allseits erwarteten 2. Welle zielgerichtet entgegen zu treten. Als diese 2. Welle anrollte, wurde wieder zu spät reagiert und in den Folgemonaten in einem Zick-Zack-Kurs halbherzig bzw. nicht angemessen reagiert. Die föderalen Strukturen legten offen, dass die MP-Konferenzen und die damit verbundenen „Hahnenkämpfe“ zum Teil kontraproduktiv waren. Richtigerweise gibt es jetzt eine bundeseinheitlich Strategie. Zu bedenken sind aber die immensen wirtschaftlichen Schäden und staatlichen Schulden, die unser Gemeinwesen noch in erhebliche Schwierigkeiten bringen werden
 
 
Das geänderte Infektionsschutzgesetz mit mehr Bundeskompetenz, befristet bis zum 30.06.2021, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind nun wieder
einige Regelungen vorgesehen, die in breiter Front kritisiert bzw. hinterfragt werden müssen. Gerichtliche Auseinandersetzungen bahnen sich bereits an.
 
Tatsächlich ist es nicht gelungen festzustellen, wo vornehmlich die Ansteckungen mit dem Coronavirus stattfinden. Daher hat man einige Einschränkungen verfügt, die hinsichtlich der Wirksamkeit und damit der grundgesetzlichen Rechtfertigung hinterfragt werden können. Dies trifft vor allem für das Thema „Ausgangssperren“ zu. Es gibt aber auch einige andere Einschränkungen, die akzeptabel erscheinen. So wird z.B. für den Friseur- und Fußpflegebereich – ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen – ein aktueller Test verlangt. Solche Tests erscheinen u.a. für diese Bereiche völlig überzogen, zumal festzustehen scheint, dass gerade diese körpernahen Dienstleistungen bislang zu keinen Infektionsproblemen geführt haben.
 
Tests werden anscheinend als harmlos und damit zumutbares Erfordernis verstanden. Dabei wird aber verkannt, dass solche Test auch mit unterschiedlichen Risiken verbunden sein können (z.B. im Zusammenhang mit Gefäßproblemen) und im Übrigen – je nach Wohnlage – nur mit einem gewissen Aufwand durchgeführt werden können. Es entstehen natürlich auch Kosten.
Mittlerweile gibt es vielfältige Kritik bezüglich der Tests:
 
Corona: Wie zuverlässig sind Antigen-Schnelltests? – NDR-Visite informierte am 20.04.2021
 
 
 
Auch Report Mainz berichtete am 20.04.2021in mehreren Beiträgen: Gefährlicher Boom? Unsichere Corona-Schnelltests für jedermann …
 
 
Mangelnde Kontrolle und ausufernde Preise – Goldgrube Corona-Testzentrum …
 
 
Nach all dem sind die nun verfügten einschränkenden Regelungen in Teilen problematisch und werden damit voraussichtlich von großen Teilen der
Bevölkerungen nicht oder nur halbherzig befolgt werden. Damit sind die aktuellen Maßnahmen ein weiterer Tiefpunkt in der Corona-Pandemiebekämpfung.
Soweit die Maßnahmen als geeignet und gerechtfertigt angesehen werden können, kommen sie wieder einmal um Wochen (oder gar Monate) zu spät!
 
Und wo bleiben die „Freiheiten“ für diejenigen Menschen, die bereits erfolgreich (2x) geimpft sind?
 
 
Solche Regelungen hinauszuzögern, nur weil viele Menschen noch auf ihre Impfung warten müssen, überzeugt nicht. Die bereits Geimpften sind
überwiegend ältere Menschen, die in bescheidener Form wieder Freiräume brauchen. … In diesem Zusammenhang sind Erwägungen des Bundesjustizministerium von Belang, die am 24.04.2021 von der Tagesschau vorgestellt wurden
 
 
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte danach dem „Handelsblatt“: „Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.“ Das sei „kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung“, so Lambrecht. Und weiter: Geimpfte Menschen fragten sich nun, welche Freiheiten sie wieder zurückbekämen. Das sei keine theoretische Frage mehr, und deshalb müsse die Politik darauf jetzt auch praktische Antworten geben, so Lambrecht.
 
Werner Schell
Share
Dieser Beitrag wurde unter Gesundheitspolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert