Information für Peronalrätinnen und Personalräte: Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) – Wo stehen wir?

Zur LPVG-Novelle veröffentlichen wir die nachstehende ver.di-Mitteilung und weisen noch einmal auf die alternative LPVG-Vorstellung von Manfred Engelhardt hin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die vorweihnachtlichen Tage bringen noch einmal etwas Aufregung in das Novellierungsverfahren zum Landespersonalvertretungsgesetz. Wie die Lage ist, entnehmt bitte der folgenden kleinen Chronologie:

In einem ersten Schritt erfolgten auf Einladung des Innenministeriums Kontaktgespräche mit der „Arbeitsebene“ des Ministeriums. Die DGB Gewerkschaften wurden im Verlaufe dieser Gespräche gebeten, die DGB Eckpunkte im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit in ein neues Gesetz im weiteren Verfahren zu erläutern.

Am 15.11.2010 fand in den Räumen des Innenministeriums ein Treffen mit Innenminister Jäger und den Spitzen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes statt. Dort erklärte der Minister sein Ziel, mit den Gewerkschaften in einen Kommunikationsprozess eintreten zu wollen, der in einen weitestgehenden Eckpunktekonsens mit den Arbeitnehmerorganisationen münden sollte.

Die DGB- Gewerkschaften unterbreiteten – wie gewünscht -Formulierungsvorschläge, um zu zeigen, wie wesentliche DGB-Eckpunkte für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz auf der Basis des Gesetzestextes vor der Novellierung 2007 in einen Gesetzentwurf eingearbeitet werden könnten. Der DGB glaubte damit den in den Arbeitsgesprächen geäußerten Erläuterungsbedarfen (siehe oben) konstruktiv entgegen zu kommen.

In der Folge unterblieben weitere Gespräche zur Konsensfindung. Stattdessen lagen dem Kabinett am 07.12.2010 Eckpunkte aus der Sicht des Innenministeriums vor, die alle DGB Gewerkschaften inhaltlich enttäuschten. Das hat auch ver.di in einem e-mail an die Personalräte in NRW zum Ausdruck gebracht:

Die Eckpunkte der Landesregierung sind weit von einem Konsens entfernt. In der Behandlung des sogenannten Evokationsrechts und der Einführung eines Mitwirkungsrechts bei Privatisierungen (vor der Novellierung 2007 war es ein Mitbestimmungsrecht) bleiben die Eckpunkten hinter dem LPVG von 1994 zurück.

Nicht nachvollzogen wird die Entwicklung, dass weite Teile des öffentlichen Dienstes heute von wirtschaftlichen Entscheidungen gesteuert werden (Verbetriebswirtschaftlichung), für die es im Betriebsverfassungsgesetz ausdifferenzierte Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung gibt. Warum sollen diese den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vorenthalten werden?

Bei der derzeitigen Entwicklung des Verfahrens bleibt unklar, wie Spezialgesichtspunkte eingebracht werden können. Solche speziellen Problemlagen gibt es zum Beispiel bei den Theatern, den öffentlichen Kliniken, den Landschaftsverbänden, bei der AOK und der Rentenversicherung. Auch das Recht der Jugend- und Ausbildungsvertretung und die Regelungen zum „drittbezogenen Personaleinsatz“ bedürfen der Erörterung.

Im Rahmen einer sehr gut besuchten Veranstaltung der SPD Fraktion im Landtagsplenum am 14.12.2010 erntete Minister Jäger viel Kritik für das Vorgehen des Innenministeriums im laufenden Verfahren und den Inhalt der Kabinettseckpunkte. Die SPD Fraktion kündete die Bildung einer prozessbegleitenden Arbeitsgruppe an, die auch die Anregungen von betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sichten will (zum Verfahren erhaltet Ihr noch eine gesonderte Information). Minister Jäger verwies seinerseits auf sein Ziel, einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen. Dazu soll zum Beispiel ein doppeltes Anhörungsverfahren dienen.

Der DGB hat wegen des Abbruchs der Konsensgespräche bei Innenminister Jäger interveniert. Zugesagt sind jetzt weitere Kontaktgespräche, die der Präsentation eines ersten Gesetzentwurfes am 11.01.2011 vorgeschaltet werden sollen.
Will die Landesregierung die beiden Novellierungsziele „Gleiche Augenhöhe“ und „NRW als Mitbestimmungsland Nr. 1“ erreichen, bleibt noch viel zu tun!

Auch deshalb gibt es von mir am heutigen Tage noch keine Weihnachtsgrüße.

Für heute also nur schöne Grüße

Wolfgang Herbertz

Bitte sendet dieses e-mail an interessierte Kolleginnen und Kollegen (insbesondere an Personalräte) weiter!

Wolfgang Herbertz
ver.di Landesbezirk NRW
Koordinationsstelle Öffentlicher Dienst
Karlstraße 123-127
D-40210 Düsseldorf

wolfgang.herbertz@verdi.de
T: +49 (0)211-61824324
Fax: +49 (0)211-61824328
Mobil +49 (0)1712769104
ver.di: Referat öffentlicher Dienst

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