HOHE ANFORDERUNGEN AN DIE GEHEIME BETRIEBSRATSWAHL / LANDESARBEITSGERICHT (LAG) BERLIN-BRANDENBURG KIPPT EINE BETRIEBSRATSWAHL WEGEN VERLETZUNG DER GEHEIMEN WAHL! Entscheidung des LAG-Berlin Brandenburg vom 25.08.2011 mit dem Az.: 25TaBV 529/11

Ein Kommentar unseres AK-Koordinators Manni Engelhardt

Die Wahlvorschriften für die Wahlen der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Im § 14 Abs. 1 dieses Gesetzes heißt es: „Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.“

Die Wahlvorstände zu den Betriebsratswahlen sind also ausnahmslos und strikt an diese gesetzliche Vorschrift gebunden.

Der bei der Firma „GlobeGround“ (Dienstleistungsunternehmen auf den Berliner Flughäfen) seinerzeit bestehende Wahlvorstand zur Durchführung der Betriebsratswahl scheint es jedoch im April 2010 nicht so genau mit dieser zwingenden Vorschrift genommen zu haben; denn 22 Arbeitnehmer (1.650 Beschäftigte hat das Unternehmen!) hatten die Betriebsratswahl gerichtlich angefochten. Das Verfahren zog sich durch zwei Instanzen. Nunmehr hat das LAG Berlin-Brandenburg die Wahlen für unwirksam erklärt. Und dies, wie ich meine, zu recht; denn der Wahlvorstand hat sich nicht an die zwingenden Vorschrift des § 14 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz gehalten. Die Vorschrift über geheime Wahl zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliches Prozedere beim Wahlverfahren. Durch die Nichteinhaltung dieser zwingenden Vorschrift an irgendeiner Stelle kann das Wahlergebnis beeinflusst werden.

Dies hat nach meinem Dafürhalten das LAG glasklar erkannt. Es gab den 22 Klägern recht, die bemängelt hatten, dass vor der Stimmabgabe der Wahlvorstand keine Wahlumschläge zum Stimmzettel für die Betriebsratswahl abgegeben hatte. Das LAG stellte somit rechtsunmissverständlich fest, dass somit eine geheime Wahl nicht mehr gewährleistet war.

Folgt man den Ausführungen des LAG in seiner Pressemitteilung weiter, dann sind auch die Kandidaten auf den Stimmzetteln in einer anderen Reihenfolge  abgedruckt gewesen, als sie auf der entsprechenden Vorschlagsliste ursprünglich gereiht waren!

Da hat das LAG Berlin-Brandenburg gut daran getan, diese Wahlen per richterlichem Beschluss für ungültig zu erklären.

Demokratie muss von unten nach oben gesichert werden. Das Grundrecht auf freie und geheime Wahlen ist eines der höchsten Güter, das wir haben. Es darf in keiner Weise auf das Spiel gesetzt werden, von wem auch immer!

Das sollten sich die Mitglieder von Wahlvorständen –wo auch immer- ganz dick hinter ihre Ohren schreiben!

(Quelle: Pressemitteilung Nr.: 37/2011 des LAG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2011)

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