Herr Werner Schell lädt zum 31. PFLEGETREFF am 27.11.2019 nach Neuss ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell) die Einladung zum 31. Pflegetreff am 27.11.2019 erhalten.

Darin gibt der Vorstand des Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerks auch näheren Informationen zum Thema.

Wir haben die komplette Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnis- und ggf. Teilnahme auch unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

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Herr Werner Schell informiert:

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

04. November 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übersende Ihnen die nachfolgende „Ankündigung / Einladung“ zum Pflegetreff am 27.11.2019 und lade Sie dazu ein bzw. bitte um eine Ankündigung zur Veranstaltung. – Näheres können Sie den unten angefügten Informationen entnehmen (siehe auch unter > > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=23347 > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php ). – Wenn Sie weitere Informationen wünschen, bitte ich um entsprechende Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

 

Ankündigung / Einladung

zum (31.) Pflegetreff am 27.11.2019, 15:00 – 17:00 Uhr, im Jugendzentrum „Kontakt Erfttal“, (großer Saal) Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal. – Infostände stehen in der Zeit vom 14.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.

Themen des Pflegetreffs am 27.11.2019:

Pflegeberatung im Fokus – Pflegebedürftigkeit – was nun?

• Pflegegrade und Begutachtungsverfahren

• Entlassmanagement im Krankenhaus

• Qualitätsprüfverfahren für stationäre Pflegeeinrichtungen

• Angehörigenförderung durch Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüro und Quartiershilfen

>>> 60% der Deutschen wissen offensichtlich nicht, dass sie einen rechtlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben. – Entsprechende Aufklärung erscheint daher geboten! <<<

(1) Die früher für die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit maßgeblichen drei Pflegestufen wurden mit Wirkung vom 01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll dem Pflegebedarf der Menschen mit Demenz besser Rechnung getragen werden. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 hat Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, über das neue Begutachtungsverfahren informiert. Der Film über den Treff ist komplett anschaubar; Kurzfassung mit Statement Werner Schell. – Dr. Pick hat auch beim Niederrheinischen Pflegekongress am 17.09.2015 zum Thema referiert (dazu sind zwei Beträge anschaubar). Beim Pflegetreff am 26.10.2016 wurden die neuen Pflegegrade von Ulrike Kissels, MDK Nordrhein, nochmals näher erläutert. Insoweit informieren auch weitere Beiträge. – Die neuen Regeln für die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit sind bedauerlicherweise recht kompliziert, so dass ein Nachvollziehen der Entscheidungen im Zusammenhang mit dem nunmehr geltenden Verfahren oft kaum möglich ist. Dies gibt Veranlassung, über das nunmehr anzuwendende Begutachtungsverfahren näher zu informieren.

(2) Dabei wird auch auf das Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V einzugehen sein. Insoweit informiert der „Rahmenvertrag Entlassmanagement“. – Für eine gute Versorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist es häufig notwendig, für Patientinnen und Patienten einen Pflegegrad zu beantragen.

Zu beklagen ist im Übrigen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den Pflegenotstand und die damit einher gehenden systemischen Mängel nicht aufgelöst hat. Die personelle Unterversorgung hat – wie erwartet – durch die ab 2017 größer werdende Zahl der pflegebedürftigen Menschen zugenommen. Dies hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk Veranlassung gegeben, mehrfach systemische Korrekturen im Pflegesystem einzufordern. Entsprechende Vorschläge wurden u.a. am 06.07.2018 und 17.07.2019 dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt.

(3) Der „Pflege-TÜV“ für die Pflegeeinrichtungen ist in den zurückliegenden Jahren heftig kritisiert worden. Der GKV-Spitzenverband hat daraufhin am 17.12. 2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) beschlossen. Diese bilden ab dem 01.11.2019 die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Fachinformationen dazu). – Über das neue Prüfverfahren soll in Grundzügen informiert werden. Dies macht auch deshalb Sinn, weil die neuen Qualitätsprüfregelungen teilweise den Modulstrukturen folgen, die bei der Pflegebegutachtung maßgeblich sind. Im Übrigen: Der neue Pflege-TÜV wird strenger und komplizierter. Tatsache ist aber auch, dass durch das neue Prüfsystem der Pflegenotstand nicht aufgelöst werden kann. Die Anforderungen an das bereits jetzt überlastete und gestresste Pflegepersonal werden zunehmen.

(4) Der Landesförderplan „Alter und Pflege“ NRW sieht u.a. die Einrichtung von Pflege-Selbsthilfekontaktbüros zur Unterstützung durch Angehörigen-Selbsthilfe vor. Es ist eine Unterrichtung über die diesbezüglichen Planungen im Rhein-Kreis vorgesehen. Durch entsprechende Initiativen sollen die kommunalen Quartiershilfen unterstützt und gestärkt werden! – Grundlage für die Pflege-Selbsthilfe-Förderung in NRW ist der 2. Landesförderplan „Alter und Pflege“ (2. LFP) des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 – 2023 gemäß § 19 APG NRW (dazu stehen weitere Informationen zur Verfügung).

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Grußwort:

Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss

Statements:

Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaften – Department of Community Health, Hochschule für Gesundheit in Bochum

Roswitha Katharina Teloh, Pflege- und Gesundheitsberaterin nach § 7a SGB XI

Ulrike Kissels, Leiterin Fachbereich Pflege Einzelfallbegutachtung des Medizinischen Dienstes (MDK) Nordrhein

Schirmherr des Pflegetreffs:

Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 – 2010 (CDU)

Organisation und Leitung:

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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Eingeladen zum Pflegetreff sind Patienten, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, Ärzte, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen bzw. sonstige Leistungsanbieter im Gesundheitswesen sowie alle interessierten Bürger/Innen! – Der Eintritt ist frei!

Treff-Adresse: Kontakt Erfttal, Bedburger Straße 57, 41469 Neuss- Erfttal

Wegbeschreibung: Mit dem Auto die A 57, Ausfahrt Neuss-Norf – Richtung Erfttal (Wegstrecke beschildert) fahren. Bahnreisende fahren bis Neuss-Norf (S-Bahn-Station). Der Bahnhof ist vom Veranstaltungsort etwa 10 Minuten Fußweg entfernt. Erfttal ist mit dem Bus (öffentlicher Nahverkehr Linie 849) gut erreichbar. Von der Haltestelle sind es nur wenige Meter bis zum Veranstaltungsort. – Übersichtskarten (Lage und Anfahrt) finden Sie in der Erfttaler Homepage.

Parken im Umfeld des Veranstaltungsortes möglich; ggf. auch im Bereich 41469 Neuss (Norf), Schellbergstraße (Bereich „Edeka“) – Derikumer Hof >>> Fußweg bis zum „Kontakt Erfttal“ (8-10 Minuten in westlicher Richtung vorbei am Hotel Mercure).

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Fortbildungsnachweis:

>>> Pflegekräften wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme an der o.a. Fachveranstaltung ausgestellt. Personen, die eine entsprechende Bescheinigung wünschen, können nach dem Treff Name und Anschrift hinterlassen. Die Teilnahmebescheinigung wird danach zugesandt. <<<

Hinweis:

Wie bei den bisherigen Pflegetreffs, können Foto-/Ton- und Filmaufnahmen von TV-Sendern sowie für öffentliche und nicht-öffentliche Zwecke gemacht werden.

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Geplante Informationen / Infostände,

u.a. im Eingangsbereich von 14:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr:

Bürgerhaus Neuss – Erfttal in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM) mit dem Projekt „Altersgerechte Hilfen“ mit Lotsenpunkt Bürgerhaus Erfttal. Das Quartierskonzept in Neuss-Erfttal wurde am 18.01.2012 vereinbart und wird im Zusammenwirken verschiedener Akteure stets weiter ausgebaut. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Lotsenpunkt – ein weiterer Baustein für die altengerechten Quartiershilfen in Erfttal. Das Konzept sieht vor, einen Brückenschlag zwischen rat- und hilfesuchenden älteren Menschen und den bereits vorhandenen und neu entstehenden Hilfs- und Beratungsangeboten für diesen Personenkreis herzustellen. Das Bürgerhaus ist die Anlaufstelle.

MDK Nordrhein – Beratungs- und Begutachtungszentrum Düsseldorf, Stresemannstraße 13 – 15, 40210 Düsseldorf, ist ein Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegekassen tätig ist und steht u.a. für die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Einstufung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung (§ 18 SGB XI). Vertreter des MDK Nordrhein werden als Ansprechpartner vor Ort sein.

Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss / Nordrhein e.V., Mohnstraße 48, 41466 Neuss, setzt sich in vielfältiger Weise für die Verbesserung der Lebenssituation von demenzkranken Menschen und ihren Angehörigen im Rhein-Kreis Neuss ein und steht für entsprechende Informationen zur Verfügung.

Runder Tisch Demenz Neuss, Sprecher: Manfred Steiner, Beratung St. Augustinus Memory-Zentrum, Steinhausstraße 40 – 41462 Neuss, versteht sich als ein Netzwerk für die Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz in der Stadt Neuss und wird sich vorstellen. 

Mediation Katharina Reinhold, Macherscheider Straße 86, 41468 Neuss, Tel.: +49 (0) 176 / 433 90 543, E-Mail: info@mediation-reinhold.eu, steht für Informationen zur Verfügung. Sie vertritt den von ihr geleiteten Fachbereich Mediation bei Behinderung und in der Pflege im Mediatorenverband Integrierte Mediation e.V.

Darüber hinaus werden voraussichtlich Pflegekräfte vor Ort sein, die auf den Pflegenotstand aufmerksam machen und Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen fordern – Personalbemessungssysteme und angemessene Vergütungen. Denn ohne ausreichende Personalausstattungen wird es keinen Abbau der gesundheitlichen Belastungen des Personals geben können.

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Die förmliche Einladung zum Pflegetreff ist zur weiteren Verwendung angefügt.
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