Herr Werner Schell informiert wieder brandaktuell!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder brandaktuelle Informationen des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell) erhalten.
 
http://www.rechtsdepesche.de/wordpress/wp-content/uploads/2014/05/2014_werner-schell-jurahealth-congress-e1435819022730.jpg
 
(Foto aus www.rechtsdepesche.de zeigt Werner Schell)
 
Der Vorstand des Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk beschäftigt sich bekanntermaßen im Spekrum PFLEGE auch mit dem neuen Pflegeberufsgesetz. Und das halten wir für wichtig und richtig!
 
Wir haben die komplette Info-Mitteilung – wie immer – nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) gepostet.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
 
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Werner Schell informiert:

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

23.06.2017

Zu den nachfolgenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wie folgt auf Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

·        Am 22.06.2017 hat der Bundestag das neue Pflegeberufegesetz beschlossen. Dazu ergibt sich: In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fehlen weit über 100.000 Pflegekräfte. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk mahnt daher seit Jahren bundesweit geltende Personalbemessungssysteme an, die eine angemessene Stellendotierung in der Pflege entsprechend dem pflegewissenschaftlichen Standard (§ 11 SGB XI) gewährleisten können. Am 13.05.2014 wurde dazu ein Statement vorgelegt und die Auflösung des Pflegenotstandes eingefordert. Siehe > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformGroKo_Erfordernisse2014.pdf Letztlich ist daraus nur der § 113c SGB X hervorgegangen. Zusätzliche Betreuungskräfte wurden für die Heime bewilligt. Dazu informiert u.a. ein Film (Auszug aus einer längeren Dokumentation vom Treff am 21.10.2015) > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk

·        Das neue Pflegeberufegesetz wird den Pflegenotstand nicht auflösen können, weil es nur die Ausbildung auf eine neue Basis stellt. Der Pflegenotstand kann nur behoben werden, wenn die Stellenschlüssel flächendeckend für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen grundlegend verbessert werden. Ergänzend dazu müssen auch angemessene Vergütungen für die Pflegekräfte gestaltet werden. Insoweit sind die Tarifvertragsparteien in der Pflicht.

·        Hektik und Personalmangel sorgen nicht selten für Frust bei Patienten im Krankenhaus. Aber das Beschwerdemanagement in Kliniken ist oft unzureichend. So eine Studie des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen. Staatssekretär Laumann forderte am 21.06.2017 Verbesserungen und stellt klar: „Neben einer ausreichenden Personalausstattung und einer guten Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss vor allem verbindlich und strukturiert festgelegt werden, wie mit den Beschwerden im Krankenhausalltag umgegangen wird. Sonst nützt der beste Hinweis nichts.“ – Im Übrigen ergibt sich: Das Beschwerdemanagement ist für Patienten und Personal bedeutsam. Wenn das Personal, z.B. wegen unzureichender Personalausstattung, seinen Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, besteht eine Rechtspflicht, den Arbeitgeber mittels Überlastungsanzeige zu informieren (möglichst schriftlich). Ob solche Mitteilungen erwünscht sind, spielt dabei keine Rolle. Das Personal kann sich mit solchen Anzeigen im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Problemen entlasten. – Näheres auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=5&t=21519

·        Mangelhafte Pflegeausbildung: In NRW werden immer mehr Altenpflegeschüler ausgebildet, weil Fachkräfte in der Branche fehlen. Aber Kritiker beklagen die Qualität der Ausbildung. Nach WDR-Recherchen soll das Wissen der Auszubildenden so mangelhaft sein, dass Patienten zu Schaden kommen könnten. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=22175

·        Rückenschmerzen: Zahl der OPs ist lt. einer Studie der Bertelsmann-Stiftung stark angestiegen – und bei manchen Eingriffen gibt es gravierende regionale Unterschiede. In manchen Regionen wird bis zu 13-mal häufiger operiert als andernorts. Operieren oder nicht – das hängt auch von den Gewohnheiten der Ärzte ab. – Krankenkassen schätzen bis zu 80% der Rückenoperationen als unnötig ein und raten zur Einholung einer Zweitmeinung. Patienten sollten einer Empfehlung zur Operation auf jeden Fall kritisch gegenüber stehen und sich umfassend informieren! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=22174

·        Bauchaortenaneurysmen: Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben künftig Anspruch auf ein einmal durchgeführtes Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen. – Eine wichtige Neuerung, die noch erweiterungsfähig erscheint. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=22177

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

cid:image001.jpg@01D2AE03.7A4C95A0  https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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