Herr Werner Schell fordert die schnellstmögliche Einführung des Verfahrens zur einheitliche Bemessung des Pflegepersonals!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die aktuellste Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell), dem Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERKES. In dieser Mitteilung befasst sich Herr Schell mit dem Thema „Das Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Pflegeeinrichtungen muss schnellstmöglich eingeführt werden!“

Nachstehend haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme die komplette Info des Herrn Schell auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Werner Schell teilt mit:

http://ak-gewerkschafter.com/wp-content/uploads/2013/06/clip_image001.jpg

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail:
ProPflege@wernerschell.de
Internet:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Neuss, den 24.08.2015

Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in
Pflegeeinrichtungen muss schnellstmöglich eingeführt werden. Insoweit gibt
es keine Erkenntnisprobleme. Es fehlte bislang allein der politische
Gestaltungswille

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, erklärt zur
geplanten Einführung eines § 113c im SGB XI:

Seit mindestens 20 Jahren wird von hier auf die Erfordernisse von
Personalbemessungssystemen für die Pflege in Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäusern aufmerksam gemacht. Diesbezügliche Forderungen wurden
folgerichtig auch immer wieder von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
formuliert und u.a. an das Bundesgesundheitsministerium bzw. die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages herangetragen.

Es ist zu begrüßen, wenn diese Forderungen nun auch von anderen
Institutionen, Einzelpersonen und den politisch Verantwortlichen
aufgegriffen und unterstützt werden.

Im hiesigen Statement vom 13.5.2014, dem Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe beim Neusser Pflegetreff übergeben, sind die Erfordernisse zur
Auflösung des Pflegenotstandes und zur Gestaltung einer einheitlichen und
angemessenen Personalbemessung umfänglich näher beschrieben und begründet.

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/pressemitteilungen.php

Nun sieht die Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein
Pflegestärkungsgesetz (PSG) II in einem geplanten § 113c SGB XI die
Schaffung eines wissenschaftlich fundierten Verfahren zur einheitlichen
Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen vor. Allerdings soll
erst einmal ein Expertengremium ein solches Verfahren bis zum Jahre 2020
entwickeln und erproben. Erst danach wird politisch zu entscheiden sein, ob
und inwieweit irgendwelche Personalbemessungserkenntnisse umzusetzen sind.
Die eigentliche Problemlösung ist damit auf den „Sankt Nimmerleinstag“
verschoben.

Die jetzt gefundene Regelung ist völlig inakzeptabel, weil die
Pflegeeinrichtungen schon seit langer Zeit deutliche Personalaufstockungen
benötigen und Verzögerungen anhand der insoweit vorliegenden Erkenntnisse
keine Lösung sein können. Man darf mutmaßen, dass die Handlungsgebote
grundsätzlich erkannt worden sind, aber kein politischer Wille besteht,
schnellstmöglich im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und der
professionell Pflegenden zu handeln.

Wenn erklärt werden sollte, mehr Pflegekräfte seien zu Zeit nicht
finanzierbar, ergibt sich: Das PSG I und das geplante PSG II sieht
vielfältige Leistungsausweitungen vor, zum Teil mehr als kompliziert
gestaltet und auch nicht immer vordringlich. Zwingend geboten ist aber auf
jeden Fall, diejenigen pflegebedürftigen Menschen stärker zu unterstützen,
die sich aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen in stationären
Einrichtungen befinden. Und das ist nur mit Regelungen möglich, die eine
deutliche Aufstockung des Pflegepersonals ermöglichen. Die Finanzierung von
niedrigschwellig qualifizierten Betreuungskräften hat in diesem
Zusammenhang nachrangige Bedeutung. Diese Betreuungskräfte können gerne
zusätzlich bewilligt werden, Vorrang muss aber den Pflegekräften eingeräumt
werden! – Und das ist alternativlos.

Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozial-Holding in
Mönchengladbach kritisiert die gefundenen Regelungen und formuliert deutlich
„Ich bin maßlos enttäuscht – die Ergebnisse sind erschütternd“ (Quelle:
Zeitschrift „CAREkonkret“ vom 21.08.2015).

„Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung,
Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die
politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster
werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung
herbeigeführt wird“ (Quelle: Presseinfo des Deutschen Berufsverbandes für
Pflegeberufe e.V. – DBfK – vom 14.07.2015). In einer ergänzenden
Pressemitteilung des DBfK vom 12.08.2015 wird herausgestellt, dass die
geplante Erprobungsregelung in § 113c SGB XI zu spät greifen wird. Daher sei
rasch ein Zwischenschritt erforderlich. Durch weniger Teilzeitarbeit und
Rückkehrer in den Beruf ließen sich jetzt über Nacht zehntausende Stellen
besetzen.

Diesen Anmerkungen kann sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk nur
uneingeschränkt anschließen.

Die verantwortlichen Entscheidungsträger werden daher erneut aufgefordert,
die vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich des Pflegenotstandes so im PSG II
umzusetzen, dass spätestens 2016 bzw. 2017 im gesamten Bundesgebiet deutlich
verbesserte einheitliche Stellenschlüssel die Basis für gute Pflegeangebote
in den Einrichtungen sein können, und zwar ohne regionale Unterschiede.
Dies könnte als Zwischenlösung gestaltet werden, so dass die angestrebte
Erprobungsregelung in aller Ruhe abgewartet und umgesetzt werden kann.

Unabhängig von der jetzt in Aussicht genommenen Personalbemessung für die
Pflegeeinrichtungen sind natürlich auch entsprechende Regelungen für die
Pflege in den Krankenhäusern geboten. Notfallmäßig geschaffene
Pflegestellenprogramme helfen insoweit nicht weiter.

Werner Schell,

Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Text mit weiteren Verweisungen auch nachlesbar unter
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=21228

>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle
kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
-führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
-ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
-ist Unterstützer von „Bündnis für GUTE PFLEGE“.
-ist Unterstützer der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

-tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
-unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall
einschließlich deren Angehörige.
-ist Mitgründer und Mitglied bei „Runder Tisch Demenz“ (Neuss).“

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