Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Kollege Harald Thome´ (http:
//www. ak-gewerkschafter. de/?s= harald+thome ) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskr eis (AK) wieder seinen aktuellsten NEWSLETTER zukommen lassen. Dieser NEWSLETTER ist aus unserer Sicht absolut wichtig, so dass wir ihn in seiner Gänze zu Eurer Information nachstehend auf unsere Homepage gepostet haben. Wir sagen Harald wieder ein herzliches Dankeschön für seine wertvolle Arbeit.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Initiativer zur Unterbindung der Verjährung bei den SGB XII – Regelbedarfen Behinderter
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Das BSG urteilt, dass für volljährige Behinderte in WG’s und im Elternhaus ein Regelbedarf von 391 EUR zu zahlen ist, das BMAS weist die Kommunenan, das Urteil nicht umzusetzen. Zum Jahresende läuft die Frist zur Stellung eines Überprüfungsantrages für Ansprüche aus dem Jahr 2013 ab, wenn bis dahin nicht ein Überprüfungsantrag gestellt wird, verlieren die Betroffenen 12 x 78 EUR = 936 EUR, neben Zinsen. Die Linke in Bonn hat jetzt über einen Stadtratsbeschluss erreicht, dass ein Überprüfungsantrag von Amtswegen den Betroffenen zu übersenden ist. Das ist ein nachahmenswertes Beispiel für andere Kommunen.
Nähere Infos dazu unter: http://tinyurl.com/m82pgzb
Nach Vorbild der Linken Bonn wurde von der Linken im Warendorf im Sozialausschuss des Kreistags Warendorf einen Dringlichkeitsantrag zu den Behindertenregelleistungen gestellt, der einstimmig (!) angenommen wurde. Die Kreisverwaltung erstellt umgehend ein Musterschreiben, das alle Stadtverwaltungen (sie bearbeiten die Fälle im Auftrag des Kreises) dann unverzüglich an die ca. 300-400 Betroffenen im Kreisgebiet schicken sollen. Enthalten ist neben einer in verständlicher Sprache gehaltenen Erklärung der Sachlage ein Formblatt, das unterschrieben zurück geschickt werden soll, um so die Rechte der Betroffenen zu wahren und die drohende Verjährung auszuschließen.
Ich möchte nochmal betonen, die Position des BMAS ist absolut skandalös, mir ist so auf Anhieb nicht bekannt, dass das Ministerium verfügt, eine BSG Entscheidung nicht umzusetzen. Natürlich weist das BMAS nicht auf die Beratungspflicht der Sozialleistungsträger hin, dass hier zur Sicherung der Ansprüche saus 2013 ein Überprüfungsantrag zu stellen ist. Daher ist jetzt aktives Handeln gefragt, die Bonner Initiative zeigt die richtige Richtung auf, ansonsten sind individuelle Überprüfungsanträge zu stellen. Dazugehörige Infos gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe. de/startseite/tickerarchiv/d/n /1693/
Den BMAS-Erlass dazu gibt es hier: http://www. harald-thome. de/media/files/Erlass-BMAS-wg- -Regelsatz-Behinderte-8.Aug. -2014.
2. Claudius Voigt, GGUA: EuGH -Urteil „Dano“: Alles bleibt anders
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Bewertung des EuGH – Urteils von Seiten der Kollegen der GGUA-Flüchtlingshilfe. Man muss nicht drum herum reden: Das Urteil des EuGH im Fall „Dano“ ist ein Rückschlag. Es hat die Hoffnungen der Wohlfahrtsverbände, der Migrations- und Sozialberatungsstellen, der Rechtsanwält_innen, der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und medizinischen Notfallhilfe zunichte gemacht, für einen Teil ihrer Klient_innen ein menschenwürdiges Existenzminimum (und genau darum geht es – nicht etwa um die „Soziale Hängematte“) mit dem Instrument des Europarechts gegen das „exklusive“ nationale Recht durchsetzen zu können. Es ist auch ein Rückschlag für eine emanzipatorische, soziale und postnationale Entwicklung Europas, da es zu einer Renationalisierung der sozialen Sicherungssysteme und zu einer noch stärkeren Trennung der wirtschaftlich verwertbaren von den nicht verwertbaren Unionsbürger_innen in Europa beitragen wird. Das Papier gibt es hier: http://www. harald-thome. de/media/files/dano2.
3. „sozialrecht justament Nr. 8“ zum EuGH-Urteil
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Der Nürnberger Kollege Bernd Eckhardt bewertet das EUGH Urteil im Fall Dano. Einfach und gut verständlich. Die Info gibt es hier: http://www. harald-thome. de/media/files/sozialrecht-jus tament-4-2014_Nummer-8-01.pdf
4. Claudius Voigt, GGUA: Broschüre „Gesundheitsversorgung für Unionsbürger“
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In dieser Broschüre stellt Claudius Voigt die sozialrechtlichen Krankenversorgungsrechtlichen Ansprüche von Unionsbürgern da. Die Zusammenfassung richtet sich an die Beratungsstellen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste oder Flüchtlingsberatungsstellen bei denen der Zugang zur Gesundheitsversorgung häufig ein großes Problem da stellt. Die vom DPWV herausgegebene Broschüre „Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürger“ ist hier abrufbar: http://ggua. de/fileadmin/downloads/tabelle n_und_uebersichten/broschuere_ A4_gesundheit-unionsbuerger_we b.pdf
5. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
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Die Bundesregierung möchte mit einem Gesetzentwurf räumliche Beschränkungen von asylsuchenden und geduldeten Ausländern lockern und das Sachleistungsprinzip des Asylbewerberleistungsgesetzes neu regeln. Näheres dazu hier: http://www. arbrb. de/gesetzgebung/38539. htm
GGUA dazu: http://www. ggua. de/Einzelansicht. 40+M5cc3b75740b. 0. html
6. Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 27. November 2014: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
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Am Freitag, 28. November 2014 stimmt der Bundesrat über die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL fordern die Länder auf, die Gesetzesnovelle abzulehnen. Das Gesetz hält an verfassungswidrigen Kürzungen beim Existenzminimum, diskriminierenden Sachleistungen und einer lebensgefährlichen Minimalmedizin fest. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft, die Leistungsberechtigen müssen in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden. Mehr dazu unter: http://www. fluechtlingsrat-berlin. de/print_neue_meldungen2. php?post_id= 698
7. LSG Sachsen-Anhalt: Anordnungsgrund im Eilverfahren
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Das LSG SA grenzt sich positiv von anderen LSG’s ab, und stellt fest:
Eine Räumungsklage begründet bereits eine Notlage im Sinne des § 22 Abs. 8 S. 4 SGB II, so dass eine Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers zwecks Gewährung eines Darlehens ausscheidet, da § 22 Abs. 8 Satz 4 SGB II als „Sollvorschrift“ ausgestaltet ist. Ein Darlehen ist grundsätzlich zu gewähren.
Alles weitere ist auf der Seite des RA Michael Loewy unter http://anwaltskanzlei-loewy. de/urteile/ abrufbar.
8. Ebenso das LSG Berlin-Brandenburg: Eilbedürftigkeit besteht auch ohne Erhebung einer Räumungsklage
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Ähnlich sieht es das LSG BB mit Beschluss vom 22.07.2014 – L 10 AS 1393/14 B ER – (rechtskräftig ). Es sagt: Ein Anordnungsgrund – Eilbedürftigkeit besteht auch ohne Erhebung einer Räumungsklage. Im Regelfall ist ein ausreichender Anlass für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegeben, wenn das Bestehen einer Kündigungslage glaubhaft gemacht ist, da dann – von besonderen Sachlagen abgesehen – das Risiko des (bei erfolgreichem Anordnungsverfahren) vermeidbaren Wohnungsverlusts, dem entgegenzuwirken hinreichender Grund für eine einstweilige Regelung ist, konkrete Form angenommen hat.
Damit grenzen sich beide Gerichte deutlich von dem Tenor anderer LSG‘s ab.
9. BGH: Ein Bürger „darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden”
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Hier positioniert sich der BGH deutlich zu Gunsten der Bürger und stellt weiter fest: „Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden“ , es müssen auch keine „weitere Vorkehrungen … ergriffen werden. Insbesondere ist eine Partei nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden“. Diese Position sollte auch in die sozialrechtliche Rechtsprechung einfließen und dort erstritten werden. Näheres dazu hier: http://tinyurl.com/mwy9tjm
10. Nächste Grundlagenseminare: am 26./27. Januar in Berlin, am 02./03. Feb. in Wuppertal, am 09./10. Feb. in Frankfurt, am 19./20. Feb. in Leipzig, am 23./24. Feb. in Stuttgart, am 02./03. März in Leipzig, am 25./26. März in Hamburg und am 13./14. April in Freiburg
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Ich möchte auf meine allernächsten Grundlagenseminare hinweisen. Da bis Januar 2015 nun der Gesetzesentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorliegen dürfte sind sie auch als UPDATE-Seminare zu den geplanten Gesetzesänderungen konzeptioniert. Diese finden am 26./27. Januar in Berlin, am 02./03. Feb. in Wuppertal , am 09./10. Feb. in Frankfurt , am 19./20. Feb. in Leipzig, am 23./24. Feb. in Stuttgart, am 25./26. März in Hamburg und am 13./14. April in Freiburg statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www. harald-thome. de/grundlagen_seminare. html
11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 09./10. Dez. in Stuttgart, am 22./23. Jan. in Wuppertal und am 22./23. April in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 09./10. Dez. in Stuttgart, am 22./23. Jan. in Wuppertal und am 22./23. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome. de/intensivseminare. html
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 18. Dez. in Wuppertal ============================================================
Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 18.Dez. in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www. harald-thome. de/vertiefungsfortbildungen. html
13. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 28. Jan. in Berlin und am 2. März in Wuppertal
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Diese neu konzeptionierten Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome. de/vertiefungsfortbildungen. html
14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 19. Jan. in Wuppertal =====================================================
Diese Fortbildung biete ich am 19. Jan. in Wuppertal an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome. de/vertiefungsfortbildungen. html
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 29. Jan. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 29. Jan. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www. harald-thome. de/intensivseminare. html
16. NEU: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 26. Feb. in Wuppertal und am 16. April in Frankfurt
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Am 26. Feb. in Wuppertal und am 16. April in Frankfurt biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome. de/vertiefungsfortbildungen. html Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal