HARALD THOMES AKTUELLER NEWSLETTER IST DA!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Harald Thome´ hat uns wieder seinen aktuellsten Newsletter übersandt. Dieser hochinteressante Newsletter, den wir als Gewerkschafter(Innen-Arbeitskreis (AK) sehr gerne zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben, enthält im Infoabsatz 10. eine recht interessante Einschätzung des Harald zum Thema „Polizeieinsatz gegen Blockupy Frankfurt“, zu dem wir bereits einen Artikel verfasst und auf unsere Homepage gepostet haben. Diesen könntIhr durch das Anklicken des nachstehenden Links noch einmal aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2013/06/02/kapitalistische-gewalt-gegen-kritik-am-kapitalismus/ .

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen des nachstehend ungekürzt geposteten Thome´- Newsletter.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. WAV Urteil zu den KdU in Berlin, kurze Bewertung ========================== Das LSG hat entgegen ersten Einschätzungen einige grundlegende Eckpunkte zur Festsetzung der angemessenen KdU in Berlin gesagt, das Wesentlichste ist:  das LSG übt massive Kritik an den in der WAV festgelegten KdU – Werten. So läge es nicht fern, die derzeitige Datenaktualität für die Nettokaltmiete vom 1.Sept. 2010 für unzureichend zu halten und das gleiche gelte auch für die kalten Betriebskosten, denn hier wird ein Bezug zu 2009 genommen (S. 45).  Es gibt aber eine Vielzahl weiterer Kritiken, Anregungen und Hinweis auf formelle, materielle Mängel in der WAV. Daher hat das LSG sie auch nicht für anwendbar erklärt.

Ich sehe jetzt den richtigen Zeitpunkt, massive sachliche und fundierte Kritik an den WAV-Werten zu üben und sofortige Anpassung der KdU Angemessenheitswerte auf § 12 WoGG + 10 % Zuschlag zu fordern. Auch lassen sich aus dem Urteil Kriterien zur KdU – Festsetzung für andere Kommunen ableiten.

Hier noch eine Version des Urteils mit einem Link: http://www.harald-thome.de/media/files/LSB-BB–L-36-AS-209512-NK.pdf

2. BSG ordnet ein Jugendbett nicht den Regelleistungen zu und bestimmt die Zuschussgewährung ================================================================================

Das BSG hat am 23.05.2013 entschieden, dass bei der erstmaligen Beschaffung eines „Jugendbettes“ – nachdem das Kind dem „Kinderbett“ entwachsen war, ein Zuschussanspruch für das Jugendbett existiert (BSG v. 23. 05.2013 –  B 4 AS 79/12 R). Dies ist eine spannende und richtige Entscheidung und eröffnet vermutlich den Weg vom „Jugendbett“ zum „Erwachsenenbett“, sowie z.B. auch zu einem Schreibtisch im Grundschulalter, wo vorher keiner war.  Ich denke, dies sollte kreativ genutzt werden. Hier nun eine umfassende Falldokumentation der die Kläger vertretenden Rechtsanwaltskanzlei:  http://tinyurl.com/k2skuo4

3. BSG: keine faktische “Mithaftung” von BG Mitgliedern bei Sanktionen ==============================================================

In einer weiteren Entscheidung  hat das BSG am 23.05.2013 festgestellt, dass in Sanktionsfällen, zur Vermeidung von Sippenhaft, die Unterkunftskosten zur Gänze an die verbliebenen Mitglieder der BG zu zahlen seien. Damit will das BSG die Mithaftung der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für das Fehlverhalten eines Angehörigen ausschließen (23.05.2013 – B 4 AS 67/12 R). Eine überfällige Entscheidung.  Hier geht es zum entsprechenden Link: http://tinyurl.com/pvbguuh  Ich möchte für diesen 100 % Sanktionsfall noch den Hinweis hinzufügen, dass auf Antrag auf jeden Fall immer Sachleistungen zu erbringen sind und dass dieser Sachleistungsantrag nicht nur vom Sanktionierten, sondern auch von anderen BG-Mitgliedern gestellt werden kann (z.B. Eltern), das bestimmt § 31a Abs. 3 S. 1 SGB II.

4. Neuer Excel –SGB II – Rechner im Netz

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Auch wurde der SGB II – Excel- Rechner aktualisiert, die neueste Version, ein Kooperationsprodukt vom  Paderborner Arbeitslosenzentrum PadAlz e.V, ALG-Ratgeber.de und Tacheles e.V. gibt es nun hier: http://www.harald-thome.de/media/files/ALG2-Berechnung-vers-1-7-04.xls

5. Zur Recherche von Jobcentern in sozialen Netzwerken

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stellt klar: „Soziale Netzwerke sind in aller Regel keine Informationsquellen für Jobcenter. Nur in absoluten Ausnahmefällen dürfen Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben. Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen. In jedem Fall ist der Betroffene von einer Datenerhebung zu informieren. Betroffene, die eine missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken vermuten, können sich jederzeit an mich wenden.“

Wer dazu weitere Infos sucht findet diese hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Auszug-BdDI-Daenschutz-in-soz.-Netzwerken.pdf

Es wäre aufzufordern, jeden Vorgang, indem Jobcenter übergriffig werden, durch Eingaben beim Bundesdatenschutzbeauftragten (dieser sollte sich aber auch öfters mal engagierter um seine Eingaben kümmern) und ggf. auch durch eine Fachaufsichtsbeschwerde prüfen zu lassen.

6. Zur Anrechnung von Aufwandsentschädigung und Aufwandspauschale von ehrenamtlichen Betreuern (§1835a BGB)

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Die Justizkassen zahlen ehrenamtlichen Betreuern zum Jahresende 323 € Aufwandsentschädigung welche steuerrechtlich privilegiertes Einkommen darstellt  (§ 3 Nr. 26b EStG). Hartz IV- /sozialhilferechtlich ist aber der Betrag, der 200 EUR übersteigt, voll als Einkommen anzurechnen (§11b Abs. 2  S. 3 SGB II). Hier vertreten verschiedene Jobcenter folgende Auffassung: Mit der  Aufwandspauschale werden bereits getätigte Aufwendungen abdeckt. Ähnlich sei dies mit Fahrtkosten bei 1 Euro Jobbern, die ebenfalls in Vorlage treten und diese Auslage erstattet bekommen, ohne dass sie dann auf die Hilfe angerechnet wird. Daher wird zur Stärkung des Ehrenamts hier eine abweichende Regelung getroffen. Ein begrüßenswerter Ansatz, der auch an anderen Stellen Schule machen sollte.

7. Veranstaltungshinweis: Berlin Di., 25.6.2013 – Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig?

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Dann möchte ich auf eine hochkarätig besetzte Veranstaltung hinweisen. Darin wird um die Frage  der Verfassungskonformität der Sanktionsregelungen im SGB II gestritten. Auf der einen Seite sitzt Wolfgang Neškoviæ  (Richter am Bundesgerichtshof a. D., unabhängiger Bundestagsabgeordneter) auf der anderen Prof. Dr. Uwe Berlit (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht).  Die VA richtet sich insbesondere an Jurist/inn/en, Politiker/innen, Medienleute und Sozialberater/innen. Weiteres  hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Streitgespr-ch_Sanktionen_25_6_2013.pdf

8. Untersuchung zu Jobcentermitarbeitern in Hamburg – Zwischen Vermessen und Ermessen –

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Vor zehn Jahren sind die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verabschiedet worden. Der damit verbundene und von andauernden politischen Aushandlungen und rechtlichen Korrekturen geprägte Umbau des Sozialstaats zielt in zentraler Weise auf die Arbeitsmarktpolitik und die Institutionen der Existenzsicherung. Die Studie des Hamburger Instituts für Sozialforschung untersucht die Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Hamburgs.

Näheres dazu hier: http://www.diakonie-hamburg.de/web/fachthemen/arbeitslosigkeit-armut/arbeitslosigkeit/Projekt-Einspruch

9. Am 18. Juni um 7 Uhr nach Krefeld – Zwangsräumung verhindern!

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Es entwickelt sich nun auch (endlich) Widerstand gegen Zwangsräumungen in NRW. So ruft das Bündnis “Zwangsräumung Verhindern NRW” zur friedlichen Blockade der Zwangsräumung von Michael P. aus Krefeld auf. Bitte kommt am 18. Juni um 7 Uhr nach Krefeld!

Nach den ersten öffentlichkeitswirksamen und erfolgreichen Aktionen in Berlin ist der Widerstand gegen Zwangsräumungen auch in NRW angekommen: Michael P. aus Krefeld soll im Juni aus seiner Wohnung geräumt werden. Sein Vermieter Dagobert Allhorn, ehemaliger Polizeidirektor, terrorisiert seine Mieter*Innen bereits seit Jahren.

Zwangsräumung verhindern! – Menschenrechte schützen! – Solidarität zeigen!

Näheres unter: http://zrvnrw.wordpress.com/2013/05/26/termin-der-raumung-in-krefeld-steht/

10. Zu Blockupy Frankfurt

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Am Wochenende konnte die interessierte und kritische Öffentlichkeit in Frankfurt  ein Lehrstück von Defiziten im demokratischen Rechtsstaat erleben. Allerdings auch ein Lehrstück dafür, was auf uns zukommt, sollte es mal in Deutschland zu Unruhen kommen. Die Politik und die Polizei tun ihren Teil dazu, diese zu schaffen. Ohne das alles näher zu kommentieren möchte ich einfach mal bitten nachfolgenden Links zu folgen und diese zu lesen:

++ Tacheleswebseite: Ein Erlebnisprotokoll, Blockupy Frankfurt: Getreten, geprügelt, mit Giftgas bekämpft /// unter:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2180

++ Taz, 4.6.2013: Polizei gegen Journalisten bei Blockupy – Mit Wucht in die Kamera /// unter: http://www.taz.de/Polizei-gegen-Journalisten-bei-Blockupy/!117433/

++ FR, 5.6.2013: Kommentar zu Blockupy Frankfurt Die gefährliche Macht der Polizei /// unter:  http://www.fr-online.de/blockupy-frankfurt/kommentar-zu-blockupy-frankfurt–die-gefaehrliche-macht-der-polizei-,15402798,23126298.html

11. Fortbildung: ALG II – Bescheide prüfen und verstehen am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig

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In dieser zweitägigen Fortbildung, die ich am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig anbiete, wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar am 25./26. Juli, am 30./31. Juli und 1. Aug. in Wuppertal

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Aufgeteilt in zwei Zeitblöcke, so den 25./26. Juli und am 30./31. Juli / 1. Aug. biete ich in Wuppertal ein fünfttägiges SGB II – Intensivseminar an.

Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.

Um solche und andere Fragen intensiv bearbeiten zu können und auch Zeit für sonstige Details zu haben biete ich diese 5-Tage Fortbildung an. Um den harten Stoff etwas abzumildern, gliedert sich die Fortbildung so, dass dazwischen ein Wochenende liegt. Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Für Teilnehmer aus NRW biete ich für diese Fortbildung an, hälftig mit Bildungsscheck zu zahlen. Näheres dazu hier : http://www.bildungsscheck.com/Bildungsscheck-NRW.html

13. Nächste SGB II-Grundlagenseminare in Augsburg, Frankfurt, Nürnberg, Wuppertal, Berlin und Hannover

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Hier nun meine nächsten SGB II – Grundlagenseminare in der nächsten Zeit: Diese finden am 13./14. Juni in Augsburg, am 24./25. Juni in Frankfurt, am 25./26.Juli & 30./31. Juli & 1. Aug. 2013 in Wuppertal, am 18./19. Juli in Nürnberg, am 09./10. Sept. in Wuppertal, am 23./24. Sept. in Berlin und am 04./05. Nov. in Hannover statt.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

14. Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 1./2. Juli in Wuppertal

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Diese Fortbildung biete ich am 1./2. Juli in Wuppertal zweitätig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Die zweitätige Fortbildung beinhaltet eine vertiefte Auseinandersetzung und Vertiefung durch Arbeitsgruppen. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

 

15. Fortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen ab Sep. 2013

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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich am 19. Sept. in Hamburg, am 01. Okt. in Stuttgart und am 11. Okt. in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im 2. Halbjahr 2013 in Stuttgart, Frankfurt/Main, Wuppertal, Berlin und Hamburg-Harburg

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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildungen im zweiten Halbjahr 2013 in mehreren Städten an.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter

http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2012

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII im September 2013 in Frankfurt/Main, im Oktober 2013 in Wuppertal und im November 2013 in Hamburg Harburg

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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter

http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und

So, das war es mal wieder für heute.

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Dann möchte ich noch auf ein paar Links zu den Kämpfen in der Türkei hinweisen:

https://www.facebook.com/media/set/?set=vb.507965195935274&type=2

http://de.labournet.tv/video/6560/widerstand-istanbul-die-erste-woche

http://occupygezipics.tumblr.com/

Abschließend möchte zum Abschluss zur aktiven Solidarität mit der Revolte in der Türkei aufrufen. Es wird gewiss genügend Demos in den nächsten Tagen geben, wo diese ausgedrückt werden kann.

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Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Rudolfstr. 125

42285 Wuppertal

www.harald-thome.de

info@harald-thome.de

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Eine Antwort zu HARALD THOMES AKTUELLER NEWSLETTER IST DA!

  1. Michael Peters sagt:

    Michael Peters Mein Zeichen DR II 429/13 Bitte immer angeben! Zwangsvollstreckungssache Herrn Dagobert Allhorn, Aktz. M 321/12 vertr.d. Anwaltskanzlei Georg Dicks, Postfach 1212, 47640 Kerken gegen Herrn Michael Peters, Steckendorfer Straße 113, 47798 Krefeld Sehr geehrter Herr Peters, Die Wohnung ist dem Gläubiger Allhorn am 02.07.2013 um 15.00 Uhr übergeben worden. Schlüsseldienst wurde von Allhorn bestellt. Durch die Wohnungsübergabe besteht für Sie Zutrittsverbot !!! Mit freundlichen Grüßen ( Manfred Kunde ) Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Krefeld. So sieht es mit unseren Menschenrechten und der Einhaltung unserer Verfassung in Deutschland aus. Herr Dagobert Allhorn hat sich über die bestehenden Gesetze hinweggesetzt. Schön wenn man ein ehemaliger Polizeidirektor ist und Freunde bei der Justiz und Richtern hat. Ein Durchsuchungsbefehl meiner Wohnung, wurde mir bis heute nicht vorgelegt. Aber den wird Herr Dagobert Allhorn auch nicht benötigen, so lange er zahlreiche Freunde bei der Polizei hat. Ein Hoch auf unsere Demokratie !!! Hoffentlich kann Sie mir irgendjemand mal richtig erklären, ich verstehe Sie immer noch nicht so richtig ! Mit freundlichen Grüßen Michael Peters.

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