Harald Thomé – Newsletter 16/2016: „Nahles auf AFD-Kurs!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9). Dieser NEWSLETTER Nr. 16/2016 beginnt gleich mit einem Artikel, der betitelt ist mit:

„1 Nahles legt ´EU-Bürger-Ausschlussgesetz-Entwurf“ vor / Nahles auf AFD-Kurs“!

http://www.spdfraktion.de/system/files/images/nahles_andrea.jpg

(Foto aus: http://www.spdfraktion.de/abgeordnete/nahles)

Wir haben diesen sehr wichtigen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme direkt auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Harald Thomé informiert:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:

1. Nahles legt „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“ Entwurf vor / Nahles auf AFD Kurs
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Bundesarbeitsministerin Nahles hat unmittelbar nach dem ersten BSG – Urteil zu EU-Bürgern eine Gesetzesänderung angekündigt. Den dahingehenden ersten Gesetzesentwurf hat das BMAS jetzt vorgelegt, böse nenne ich es mal „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“, der offizielle Arbeitstitel lautet: „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“.
Darin bestimmt Nahles, dass EU-Bürger eine „Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen, aber auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese aber auch nur auf Darlehensbasis.
Die Überbrückungsleistung ist auf Niveau des AsylbLG.
Das ist es mal im Kurzformat und zusammengefasst. Nahles hat Ihre Hausaufgaben gemacht. Wie weit Sie damit durchkommen wird, werden wir sehen. Den Gesetzesentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf-Ausl-ndische-Personen-im-SGB-II-und-SGB-XII.pdf
Dazu auch Roland Rosenow: http://www.sozialrecht-rosenow.de/meldung/ausschluss-fuer-bestimmte-auslaender-von-der-grundsicherung-gesetzesentwurf-liegt-vor.html

2. BMAS-Entwurf für ein IntegrationsverhinderungsG mit VO
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Das BMAS hat seinen Referentenentwurf zum IntegrationsverhinderungsG vorgelegt, Übersicht der Punkte, in einer Infomail von Georg Classen: http://www.harald-thome.de/media/files/Georg-Classen-29.04.2016.pdf und auf der Seite des Flüchtlingsrates: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylG_2015.html
„Integrationsgesetz“ im Fließtext und Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-5.5.2016.pdf

3. Dienstanweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom Januar 2016 / DA Asyl
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RA Hubert Heinhold hat die neueste Fassung der Dienstanweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom Januar 2016 gemäß IFG erhalten und zur Verfügung gestellt. Dafür gebührt ihm Dank. Die DA-Asyl gibt es hier: http://dav-auslaender-und-asylrecht.de/files/page/0_82602600_1455574042s.pdf

4. Strafrichter muss selbständig die Behördenangaben prüfen
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Der BGH hat entschieden, dass in Fällen des Vorwurfes wegen Sozialleistungsbetrug das zuständige Gericht selbstständig zu prüfen hat, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand. Grade die Jobcenter erzählen viel und auch nicht immer das Richtige, wenn der Tag lang ist, daher ist das eine sehr wichtige Entscheidung. Mehr dazu unter: http://www.jurablogs.com/2016/04/28/sozialleistungsbetrug-der-strafrichter-muss-selbst-rechnen

5. eAkte im SGB II
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Ab August 2016 wird die elektronische Akte (eAkte) sukzessive in allen gemeinsamen Einrichtungen (gE) eingeführt. In diesem Zusammenhang werden auch die SC SGB II mit der eAkte SGB II ausgestattet. Die Flächeneinführung endet nach insgesamt 6 Wellen mit der letzten Produktivsetzung im Mai/Juni 2018
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtcx/~edisp/egov-content429891.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT429894

6. Wohngeldgesetz 2016 – Gesetz mit Fallen
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immer wieder gibt es Fragen nach dem neuen Wohngeldgesetz und was dabei zu beachten ist. Nachfolgend ein interessanter Artikel von Herbert Masslau dazu: http://www.herbertmasslau.de/wohngeldgesetz-2016.html

7. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 06./07.Juni in Hannover, am 15./16. Juni in Erfurt, am 12./13. Juli in Stuttgart, am 20./21. Juli in München, am 25./26. Juli in Wuppertal und am 29./30. August in Frankfurt
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. So am 06./07.Juni in Hannover, am 15./16. Juni in Erfurt, am 12./13. Juli in Stuttgart, am 20./21. Juli in München, am 25./26. Juli in Wuppertal und am 29./30. August in Frankfurt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. Sep. in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. Sep. in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 20./21. Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 20./21.Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 9. Mai in Wuppertal und 23. Mai in Frankfurt/M
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11. Okt. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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