Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeizskreis (AK) haben wir den Fall Erdogan ./. Böhmermann bis dato sehr ausführlich belichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=jan+b%C3%B6hmermann !
Am heutigen Tage hat das Landgericht Hamburg
(http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=justiz+hamburg) im Hauptsacheverfahren seine Entscheidung getroffen.
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur Pressemitteilung der Hamburger Justiz zu dieser, wie wir meinen, desaströsen Entscheidung mit dem Az.: 324 O 402/16:
http://justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/8138326/pressemitteilung-2017-02-10-olg-01/ !
(Foto aus: https://diewahrheitnews.files)
Und wieder einmal ist für uns ein Beweis mehr erbracht, dass wir getrost von einem „Juristischen Tollhaus“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) in einer „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) sprechen können.
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG hat hierzu einen substantiierten Beitrag auf ihrer Homepage vom heutigen Tage online gestellt, den Ihr durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt:
Erdogans Anwalt zeigt sich – wie soll es anders zu erwarten stehen – sehr zufrieden mit dieser Entscheidung.
Jan Böhmermanns Anwalt wird nun das Oberlandesgericht Hamburg anrufen, und damit dsiese Entscheidung auf den „juristischen Prüfstand“ stellen.
Wie wir meinen, ein Schritt in die richtige Richtung, der aber keine Veränderung inhaltlicher Natur erbringen wird.
Um es mit den Rolling Stones zu sagen: DANDELION = PUSTEBLUME!
Wir kommen auf die Angelegenheit zurück und werden weiter berichten. Ausdrücklich rufen wir nochmals zur SOLIDARITÄ mit Jan Böhmermann auf!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-