Hände weg vom Tariftreuegesetz in NRW!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Gün/Rote-Landesregierung eine Novelle zum Tariftreuegesetz (https://www.vergabe.nrw.de/faq/tariftreue-und-vergabegesetz-nrw) plant.

Dieses NRW-Gesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland einmalig und hat bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Einhaltung bestimmter Richtlinien u.a. auch die Garantie auf den Stundenlohn von mindestens 8, 85 Euro für die bietenden Firmen vorgeschrieben.

Wie die der stellv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Schmeltzer, jüngst der Presse gegenüber erklärt hat, soll dieser Mindestlohn nicht angetastet werden.

Das Gesetz sei aber gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen schwierig zu verstehen zu sein, so Schmeltzer. Dies hätten jedenfalls 92 Prozent der befragten Unternehmer erklärt.

Da fragen wir uns als AK wirklich, was an diesem Gesetz schwierig zu verstehen ist? Wir können es als Arbeitnehmer jedenfalls lesen und verstehen.

Noch in diesem Jahr ist die erste Lesung dieses erst seit drei Jahren in Kraft befindliche Gesetz im Landtag von NRW vorgesehen.

Nach unserer Meinung wird dieses Gesetz nur deshalb auf den „Prüfstand“, weil es den Unternehmern nicht in den Kram passt.

Wo dann letztendlich die substantiierten Veränderungen vorgenommen werden, sehen wir spätestens nach der ersten Lesung.

Jetzt sind die Gewerkschaften gefordert, alles Erdenkliche dafür zur tun, damit die Substanz dieses Tariftreuegesetzes von NRW erhalten bleibt.

Wir bleiben am Thema dran und werden weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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