„Hände weg vom Schwedeneck!“ / Eine kritische Zwischenbilanz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die Petition „Hände weg vom Schwedeneck“ in Form eines Beitrags vom 24.02.2016 auf unserer Homepage veröffentlicht. Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/24/haende-weg-vom-schwedeneck-unterzeichnet-die-petition-gegen-umweltzerstoerung/ !

Nunmehr hat uns die Veröffentlichung der Frau Prof. Dr. Linda Koldau 

https://akademiekoldau.files.wordpress.com/2013/02/blaues-sofa-klein.jpg

(Foto aus: https://akademiekoldau.wordpress.com/leitun/seminarleiterin-und-beraterin/)

zum Thema erreicht, die zur Stellungnahme des Umweltministers (S/H) Dr. Robert Habeck

http://www.schleswig-holstein.de/SharedDocs/Bilder/DE/A_Kabinett/habeck_Robert.jpg?__blob=wide&v=8

(Foto aus: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html)

unmissverständlich Position bezieht.

Die komplette Information haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme komplett auf unsere Homepage gepostet.

Fordert alle weiter mit:

„Rettet Schwedeneck! Keine Ölförderung im geschützten Küstengebiet der Eckernförder Bucht!“

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Stellungnahme von Umweltminister Dr. Habeck und unsere Antwort für #Schwedeneck

 
„Liebe Unterstützerinnen und liebe Unterstützer,

Ihre mehr als 40.000 Unterschriften und Ihre Kommentare haben zu einem großen Erfolg geführt: Minister Dr. Habeck hat sich dadurch veranlasst gesehen, unter dem Datum 26.02.2016 eine Stellungnahme zu unserer Online-Petition ´Rettet Schwedeneck! Keine Ölförderung im geschützten Küstengebiet der Eckernförder Bucht´ zu veröffentlichen. Wir danken Ihnen allen herzlich für Ihre überwältigende Unterstützung.

Sie finden die Stellungnahme des Ministers unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/160226_faq_schwedeneck.html

Diese Stellungnahme lässt (ebenso wie ein Interview des Ministers in den Kieler Nachrichten vom 07.03.2016) weiterhin wichtige Fragen offen, die wir in unseren Offenen Briefen bereits gestellt haben, ohne eine Antwort zu erhalten. Unsere abschließenden Bemerkungen können sich daher auf wenige Punkte beschränken.

1. Das Bergrecht: ein Gesetz für die Industrie – gegen Umwelt und Bürger

Allerdings gibt die Stellungnahme eine unerwartete Auskunft, die vorausgeschickt sei. Der Minister zitiert aus dem Bundesberggesetz, dass eine Bewilligung nur versagt werden darf, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (§ 11 Nr. 10), und betont: ´Diese müssen eben im gesamten aufzusuchenden Gebiet geltend gemacht werden können.´ Darauf folgt der enthüllende Satz: ´In der Regel sind die beantragten Gebiete so groß, dass dies nicht der Fall ist.´
Das bedeutet, dass das Gesetz die Versagung einer Bewilligung vorsieht, diese aber nie erfolgen wird, weil die Voraussetzung dafür – ´im gesamten Feld´ – nicht erfüllt oder jedenfalls umgangen werden kann. Das ist umso leichter möglich, als das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine seiner Kernaufgaben darin sieht, die Wirtschaft, die Politik und andere Behörden zu beraten. Im Zuge seiner Beratung der Wirtschaft hat das LBEG die Möglichkeit, der antragstellenden Firma einen derartigen Zuschnitt des Gebiets nahezulegen, der von vornherein die Versagung einer Bewilligung ausschließt.

Tatsächlich wird in diesem Zusammenhang auch die Zunahme von ´konkurrierenden Nutzungsansprüchen an den Naturraum´ konstatiert, woraus als wesentliche Aufgabe des LBEG ´der Schutz der einheimischen Lagerstätten vor den konkurrierenden Nutzungsansprüchen´ folgt (Wikipedia unter LBEG). Man wird kaum fehl gehen, unter ´konkurrierenden Nutzungsansprüchen´ auch den Natur- und Artenschutz, überhaupt Argumente der Ökologie sowie der lokalen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs zu verstehen. Was für ein Gesetz, das die faktische Unwirksamkeit einer Bestimmung von vornherein eingebaut hat!
Und kein Wunder, dass jeder Versuch einer Änderung des Gesetzes bislang gescheitert ist! Denn die Allianz von LBEG und Wirtschaft wird eine Beschränkung ihrer unbeschränkten Machtbefugnis mit allen Mitteln zu verhindern trachten.
Und was sind das für Bundes- und Landesregierungen, die das passieren lassen ohne Rücksicht darauf, inwieweit das mit der demokratischen Verfassung unseres Gemeinwesens verträglich ist!
Das Bundesberggesetz und sein unangefochtenes Fortbestehen ist ein Beispiel für die schwache Stellung, die der Naturschutz gegenüber den Interessen der Industrie in der Bundesrepublik Deutschland in Wirklichkeit hat. Es ist ein Vorgeschmack dessen, was uns mit CETA und TTIP unter der Diktatur des Kapitals bevorsteht. Unter diesen Umständen braucht sich niemand über die Zunahme der Politikverdrossenheit, die sich in den Kommentaren zu unserer Petition erschreckend deutlich äußert, zu wundern.

2. Eine Lücke in den Akten?

Die im Internet zugänglichen Akten des Bergamts (LBEG) über das Bewilligungsverfahren für Schwedeneck-See sind zu finden unter http://patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2014/03/Schwedeneck-See/Schwedeneck-See_sw.pdf

Diese Akten dokumentieren Unstimmigkeiten, deren Aufklärung bislang nicht gelungen ist. Als wichtigstes Dokument enthalten sie eine Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein, also des Umweltministeriums, vom 17. Oktober 2012; es kommt zu dem Schluss, ´dass Interessen des Natur- und Artenschutzes das beantragte Vorhaben im gesamten Feld ausschließen´. Unmittelbar anschließend folgt die Verfügung zur Bewilligung durch das Bergamt, das für seine Handlungen, wie die Akten beweisen, der Zustimmung des Ministers bedarf; sie wird mit folgendem Vermerk eingeleitet: ´Nach den Stellungnahmen […] des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist eine Nutzung im gesamten Feld nicht ausgeschlossen.´

Der Minister hat mir auf meine Frage nach diesem widersprüchlichen Nebeneinander von ´Nein´ und ´Ja´ bereits in einem Schreiben vom 4. Februar 2016 wie auch jetzt wieder geantwortet: ´Diese Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde (MELUR – nämlich seines Ministeriums) wurde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens abgegeben, welches durch das zuständige LBEG durchgeführt wurde. Das LBEG hat diese Stellungnahme geprüft und festgestellt, dass es Gebiete im Bewilligungsfeld gibt, die nicht Teil eines ausgewiesenen naturschutzrelevanten Gebietes sind. Für diese Flächen konnte zutreffender Weise kein gegenüber den volkswirtschaftlich-bergbaulichen Interessen überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne des § 11 Nr. 10 BBergG ermittelt werden.´

Diese Auskunft wirft einige Fragen auf. Zunächst fällt es mir schwer zu glauben, dass Mitarbeiter des Ministeriums von Dr. Habeck, die eine derart kompetente Stellungnahme verfasst haben, sich in ihrer Aussage „im gesamten Feld“ getäuscht haben sollten. Aber diesen wenig einleuchtenden Fall einmal angenommen scheint es mir ungewöhnlich, dass das LBEG als nachgeordnete Behörde dazu befugt ist, den eindeutigen Schluss der Stellungnahme ohne weitere Diskussion für ungültig zu erklären. Was sagt das über die Politik von Dr. Habeck aus, wenn er eine Dienststelle seines Hauses durch eine seiner Fachaufsicht unterstehende Behörde, also gewissermaßen sich selbst durch sich selbst, korrigieren lässt? Auch ist das LBEG keine neutrale Instanz, sondern, wie ausgeführt, Partei; es sieht seine Aufgabe darin, derartige Anträge zu genehmigen. Hier tritt ein moderner Natur- und Artenschutz in Konkurrenz zu einem retrospektiven Bergrecht. Mit welcher Begründung entscheidet sich der Minister gegen den Natur- und Artenschutz für das die Industrie begünstigende Bergrecht?

Vor allem aber: Wie kommt es, dass dieser für die Genehmigung oder Versagung der Bewilligung entscheidende Unterschied in den Akten nirgends dokumentiert ist? Denn dass darüber zwischen dem LBEG und dem Ministerium kein Wort gefallen sein soll, ist nicht anzunehmen. So bleibt nur die Vermutung, dass diese Diskussion telefonisch oder gesprächsweise erfolgte, ohne dass darüber auch nur eine Aktennotiz angefertigt wurde. Galt es, etwas unter allen Umständen zu verheimlichen? War die Missachtung der Stellungnahme vielleicht nur schwach zu begründen? Oder sind hier Akten zurückgehalten worden? Jedenfalls hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Minister dazu kommt, der Ansicht des industrienahen Bergamts den Vorzug vor der obersten Naturschutzbehörde des Landes zu geben.

Eine andere Bürgerinitiative der Region führt derzeit einen Prozess vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig (8 A 34/15) mit dem Ziel, die Lücke in den Akten zu klären und nach Möglichkeit zu schließen. Das Ergebnis der Beweisaufnahme und des Verfahrens bleibt abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass es Licht in das Dunkel des Bewilligungsverfahrens bringt. Der Minister wirft der Bürgerinitiative ´Hände weg von Schwedeneck´ mangelnde Kenntnis der Rechtslage vor. Dieser Vorwurf soll ihn von der Notwendigkeit befreien, auf unsere Fragen zu antworten. Denn die entscheidenden Fragen stehen weiterhin offen. Wir erwarten eine Antwort.

3. ´Vergleichsweise umweltverträgliche Formen der Erdölförderung´

Der Minister bringt das auf den ersten Blick eingängige Argument, dass wir das Erdöl zum Autofahren und zur Heizung brauchen. Er unterschlägt aber, dass der Beitrag der nationalen Förderung von Erdöl zum deutschen Gesamtbedarf nur 2,5 % beträgt, dass also 97,5 % importiert werden müssen. Der Beitrag, der aus Schwedeneck-See zu erwarten ist, beträgt einen derart geringen Anteil am deutschen Gesamtbedarf, dass er in keinem Verhältnis zu den auch in Deutschland dokumentierten Risiken steht.
Vor diesen Risiken scheint allerdings dieser Umweltminister der Grünen die Augen zu verschließen, wenn er von ´vergleichsweise umweltverträglichen Formen der Erdölförderung´ spricht. Wie ungerechtfertigt, ja irreführend das Wort ´umweltverträglich´ angesichts der in Deutschland auch heute noch regelmäßig eintretenden Unfälle ist, zeigt in Niedersachsen die Übersicht hauptsächlich für die Jahre 2011 bis 2016 unter http://bohrplatz.org/bibliothek/stoerfall-liste/#neueste Für Schleswig-Holstein hat die Landesregierung auf Anfrage der Piratenfraktion jetzt 98 Störfälle seit 1965 einräumen müssen. Diese Liste ist jedoch nachweislich unvollständig. Für die Zeit vor 1965 liegen der Landesregierung offenbar keine Informationen vor. Trotzdem soll insbesondere in den während der 50er Jahre erschlossenen Erdölfeldern erneut gefördert werden, ohne Kenntnis der im Untergrund schlummernden Probleme.

Wir stehen vor einer ähnlichen Situation wie in den Anfangszeiten der Atomenergie. Damals wurde behauptet: Wir haben alles im Griff. Dann kam Tschernobyl. Aber das war im Ostblock, wo, wie es hieß, ohnehin nur Schrottreaktoren standen. Danach kam Fukushima. Da gab es keine Argumente mehr, und der Atomausstieg wurde ausgerufen. Bis heute liegt keine Lösung für die Probleme der Endlagerung vor. Die Firmen versuchen, sich vor den Kosten des Rückbaus der Atomkraftwerke zu drücken und, nachdem sie die Gewinne eingestrichen haben, die nun anstehenden Verluste auf die Gesellschaft abzuwälzen. Der Atomstrom ist, gesamtgesellschaftlich gerechnet, die teuerste Energieform, die wir uns geleistet haben, und hinterlässt Probleme, die sich vermutlich auf lange Zeit, wenn nicht für Jahrmillionen, als unlösbar erweisen werden.

Ich bezweifle, dass der Minister beglückt wäre, wenn vor seiner Haustür in Heikendorf ein Ölförderungszentrum errichtet würde. Hörte vielleicht deshalb das Bewilligungsfeld Preetz bereits in Schwentinental auf? Jedenfalls wünschen wir keinem, dass eines der vielen Risiken, die inzwischen auch die sogenannte konventionelle Ölförderung mit sich bringt, Realität wird. Im Fall der Einreichung eines Betriebsstätten-Plans und seiner vorauszusehenden Genehmigung durch den Minister, der vermutlich wieder vorgeben wird, unter ´gesetzlichem´ Zwang zu handeln, ist die anerkannte Qualität unseres Trinkwassers gefährdet und im schlimmsten Fall zerstört. Wir werden mit einer Verunreinigung der Luft durch giftige Stoffe wie Benzol, Quecksilber und Radon sowie durch Feinstaub, dazu unter der ständigen Lärmglocke der Förderanlage und ihrer ununterbrochenen taghellen Beleuchtung leben müssen. Die Immobilien werden etwa zwanzig Prozent ihres Werts verlieren; manche werden schließlich unverkäuflich sein. Und wer möchte an Leukämie erkranken und sterben – eine Gefahr, die aus der Umgebung anderer Förderungsgebiete zweifelsfrei nachgewiesen ist? Niemand sage, soweit werde es nicht kommen. Denn das sind die unvermeidlichen Begleiterscheinungen der Ölförderung bereits mit konventionellen Mitteln; sie werden in Niedersachsen und anderswo derzeit untersucht. Tritt, wie zu erwarten, ein Störfall hinzu, sind die ökologischen und ökonomischen Schäden für alle unabsehbar. Wer möchte noch nach Jahrzehnten an eine verfehlte Genehmigungspolitik erinnert werden und deren Folgen tragen müssen?

Der Umweltminister weigert sich hartnäckig, die Risiken, die er der Natur und den Bewohnern des Landes aufbürdet, angemessen in Rechnung zu stellen. Deshalb bitten wir unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, unsere Petition weiter zu verbreiten. Wir werden unsere Stimme auch in Zukunft erheben.

(Verfasser: Prof. Dr. Ulrich Siegele, Mitglied der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“)

Petition anzeigen:
https://www.change.org/p/rettet-schwedeneck-keine-%C3%B6lf%C3%B6rderung-im-gesch%C3%BCtzten-k%C3%BCstengebiet-der-eckernf%C3%B6rder-bucht?utm_source=petition_update&utm_medium=email

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