Geht das Revisionsverfahren beim BGH gegen Ackermann und Co. am 31. Oktober 2019 aus wie das HORNBERGER SCHIESSEN?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über die Affäre ACKERMANN haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sehr umfassend berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ackermann !

Wie jüngst den Medien zu entnehmen ist, beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall im Rahmen des Revisionsverfahrens, das die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/04/26/freispruch-fuer-fitschen-co-man-sieht-nichts-man-hoert-nichts-daraus-kann-man-eigentlich-nur-schliessen-es-gibt-nichts-peter-noll-vorsitzender-richter/) initiierte.

Am 31. Oktober 2019 soll das BGH-Urteil (Aktenzeichen: I StR 219/17) gesprochen werden.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf den Pressebericht zum Thema vom 22.10.2019 bei 

Ähnliches Foto

unter dem Titel „BGH-Urteil am 31. Oktober Freisprüche für Ex-Deutsche-Bank-Chefs?“.

> https://www.volksstimme.de/wirtschaft/freisprueche-fuer-ex-deutsche-bank-chefs/1571756172000 !

Als AK halten wir auch dieses Mal jede Wette darauf, dass die Sache wieder ausgehen wird, wie das HORNBERGER SCHIESSEN!

Wir werden weiter dazu berichten.

Keine Fotobeschreibung verfügbar.

  (Karikatur aus: https://volksbetrugpunkt.net)

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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