FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH TEIL II:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Dezember 2012 berichteten wir zum Fall „Gustl Mollath“, wie Ihr es unschwer durch die Klicks auf die die nachstehenden Links aufrufen und somit in Erinnerung rufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2012/12/04/freiheit-fur-gustl-mollath/ und http://ak-gewerkschafter.com/2012/12/10/petition-rucktritt-der-bayerischen-justizministerin-und-aufnahme-einer-untersuchung-im-fall-mollath/   !

Heute nun wollen wir eine weitere Petitionsmöglichkeit aufzeigen und den Fall noch einmal direkt in Erinnerung rufen. Aus diesem Grunde haben wir den nachstehenden Informationstext in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet.

Wir erklären uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) nochmals mit Gustl Mollath solidarisch und bitten Euch alle herzlich darum, die entsprechende Petition zu unterzeichnen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Zur Unterzeichnung der Petition kann man auch Folgendes eingeben:

https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath

Erklärung:

Seit 2006 sitzt Gustl Mollath unter fragwürdigsten Umständen in der „Geschlossenen Psychatrie“ in Bayreuth. Der Prozess, der ihm 2006 in Nürnberg gemacht wurde, scheint ein Muster-Beispiel dafür zu sein, wie auch in einem Rechtsstaat Recht gebeugt werden kann, wenn Politik, Wirtschaft und Justiz mit Hilfe von willfährigen Gutachtern dies für opportun erachten. Die Unterzeichner fordern von den Verantwortlichen der bayerischen Justiz und der bayerischen Politik alles in Ihrer Macht stehende zu tun, Gustl Mollath so schnell als möglich freizulassen und die Wiederaufnahme des Verfahrens zu gewährleisten. Nur die Wiederaufnahme des Verfahrens kann sicherstellen, dass die Hintergründe des Prozesses und der Unterbringung in die Psychatrie lückenlos aufgeklärt werden – nur so ist eine vollständige Rehabilitierung Gustl Mollats gesichert. Gustl Mollath braucht und verdient ein öffentliches, rechtsstaatliches Wiederaufnahme-Verfahren von A-Z.

Begründung: „Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine (…) geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.“
(Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Regensburg, 23.02.2013)
www.blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme

„Es ist im Laufe des Verfahrens gegen Herrn Mollath zu schwerwiegenden Verletzungen gesetzlichen Rechts gekommen, mit denen elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens missachtet wurden. Die Rechtsverletzungen geschahen allesamt sehenden Auges (…). Es handelte sich (…) um Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung.“
(RA Dr. Gerhard Strate, Wiederaufnahmeantrag vom 19.02.2013
www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf )

Unzählige Presseberichte, Dokumente etc. finden Sie beim seit Jahren sich aufopferungsvoll für Gustl Mollath einsetzenden Unterstützerkreis www.gustl-for-help.de Bitte informieren Sie sich. Und bitte unterstützen Sie Gustl Mollath. Jeder Tag, den Gustl Mollath noch in der Psychatrie einsitzt, ist ein Tag zu viel. Die Unterbringung in der Psychatrie muss so schnell als möglich als erledigt erklärt werden.

Im Namen aller Unterzeichner.

München, 09.03.2013 (aktiv bis 08.09.2013)

>>> Frage an den Initiator der Petition Thomas Vogler

Petitions-Blog

Um die Wichtigkeit der „Freiheit durch das Wiederaufnahmeverfahren“, sprich „erwiesene Unschuld“ noch konkreter darzustellen habe ich u.a. die Überschrift geändert. Ich bitte um Ihr Verständnis und danke für Ihr Vertrauen! Knapp 800 Unterschriften in mehr…

>>> Zum Petitions-Blog

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Eine Antwort zu FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH TEIL II:

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