Dirk Altpeter und dessen unermüdlicher Kampf gegen eine ignorierende Justiz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) bereits mit Beitrag vom 06.06.2019 berichteten (http://www.ak-gewerkschafter.de/2019/06/06/recht-zu-haben-und-recht-zu-bekommen-ist-in-unserer-bananenrepublik-weit-entfernt-voneinander-wie-die-dienstaufsichtsbeschwerde-des-kollegen-dirk-altpeter-zeigt/) hat unser AK-Mitglied Dirk Altpeter sich ja per OFFENEM BRIEF gegen Frau Richterin P. bei der Präsidentin des OLG-Köln beschwert.

Eine Geschichte aus dem „JURISTISCHEN TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus ), die wir am heutigen Tage mit der Veröffentlichung einer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde in Form eines OFFENEN BRIEFES an den Direktos des Amtsgerichts Düren „abrunden“ wollen.

Wir haben auch diese Dienstaufsichtsbeschwerde des Dirk Altpeter auf dessen Wunsch hin nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme ebenfalls auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

                               Ähnliches Foto

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Offener Brief des Kollegen Dirk Altpeter:

Dirk Altpeter                                                                  Golzheimer Weg 10

50171 Kerpen                                                                        

                                                                                                          ,den 02.06.2019

                                                                                                          Telefon: 02275/914544

Dirk Altpeter  Golzheimer Weg 10  50171 Kerpen                                                                                         

Amtsgericht Düren

c/o Herrn Direktor am Amtsgericht C…

August-Klotz-Straße 14

52349 Düren

per Telefax 02421/493 6010

-Offener Brief-                

Ihr Zeichen 313 E Sdb. 1 – 675/19 Schreiben vom 29.05.2019

Sehr geehrter Herr Direktor am Amtsgericht C…,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr o.g. Schreiben und halte hierzu fest, dass Ihre Ausführungen nicht nachzuvollziehen sind.

Wenn die beiden Wachtmeister K… und C… behaupten, der Vermerk sei unmittelbar am 06.08.2018 gefertigt worden, so ist aufgrund des Sitzungsprotokolls des Verfahrens 24 F 266/18 erwiesen, dass dieser Vermerk tatsächlich nicht stimmen kann.

Fakt ist, dass die beiden Wachtmeister K… und C… wahrheitswidrig in ihrem Vermerk behaupteten:

„Nach Sitzungsende am 06.08.2018, um 11:30 verließen Herr Altpeter und Anwalt, sowie Frau K… mit Anwalt den Saal 336. Vor der Tür am Saal 336 stand die Begleitung von Frau K…, die Begleitung versuchte über Frau K… an Herrn Altpeter dran zu kommen und äußerte:“ und Freundchen du hältst dich geschlossen“. Was ihm nicht gelang, da Frau K… sofort die Situation schlichten konnte, deswegen mussten wir nicht weiter eingreifen.“

Richtig bzw. Fakt ist, dass weder Frau K…, noch ihr Verfahrensbevollmächtigter zu dieser Zeit auf dem Gerichtsflur des AG Düren verweilten und schlussfolgernd Frau K… nicht geschlichtet haben kann.

Wie aktenkundig – und hierzu nehme ich Bezug auf das Sitzungsprotokoll vom 15.11.2018 24 F 266/18 – befanden sich Frau K… und ihr Rechtsanwalt zu diesem Zeitpunkt noch im Gerichtssaal 336 und keinesfalls auf dem Gerichtsflur.

Diese Tatsache hat im Übrigen auch der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers (Herr Rechtsanwalt S…) am 15.11.2018 in der Verhandlung 24 F 266/18 bestätigt und wie bereits erwähnt, wurde dies im Sitzungsprotokoll 23 F 266/18 entsprechend vermerkt.

Das der Beschuldigte Bernd A… tatsächlich noch die Stirn hatte am 06.08.2018 auf dem Gerichtsflur des AG Düren auf den Beschwerdeführer loszugehen und dabei durch die beiden Wachtmeister K… und C… an beiden Armen festgehalten und unmittelbar im Anschluss daran in Richtung Fahrstuhl abgeführt wurde, hatten diese beiden Wachtmeister in ihrem Vermerk vom 06.08.2018 – warum auch immer – gänzlich unterschlagen.

Schlussfolgernd ist der Vermerk vom 06.08.2018 nicht nur tatsächlich falsch, sondern dieser falsche Vermerk diente nach Ansicht des Beschwerdeführers dazu, dass Verfahren 24 F 266/18 zu Gunsten des Beschuldigten Bernd A… rechtswidrig zu verdrehen.

Bevor sich der Beschwerdeführer abermals veranlasst sieht das Justizministerium NRW in Form einer weiteren „Dienstaufsichtsbeschwerde“ einzuschalten, erhalten Sie hiermit Gelegenheit diesen Vorfall etwas detaillierter zu überprüfen.

Sie können darüber hinaus versichert sein, dass auch dieser weitere „Justizskandal“ auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen Arbeitskreis(AK) entsprechend veröffentlicht wird, damit sich alle unsere User/innen (Halbjährlich über 130.000) explizit vergegenwärtigen können, wie die Justiz in NRW zu ticken scheint.

Gez.

Dirk Altpeter

1 Anlage (Ihr Schreiben vom 29.05.2019)

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Anmerkung: Das Schreiben vom 29.05.2019 liegt der Redaktion vor.

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