Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir heute einen Artikel über das sogenannte AACHENER SONDERGERICHT im NAZIREGIME, dem sogenannten III. REICH, verfasst.
Dieses SONDERGERICHT AACHEN passte sich in den Rahmen für die SONDERGERICHTE im NAZIREGIME mehr als ein.
Was SONERGERICHTE in der NAZIZEIT waren, dazu hat das MAGAZIN DER SPIEGEL bereits im Jahr 1990 einen Beitrag veröffentlicht.
Auszugsweise veröffentlichen wir daraus einen Teil zum besseren Verständnis für Euch nachstehend.
Sondergerichte Wie Ungeziefer
Die Einrichtung der Sondergerichte hatte Hitler am 21. März 1933, wenige Wochen nach seiner Machtergreifung, angeordnet. Ursprünglich waren es 26, später 74 Strafkammern in 55 Städten; an manchen Landgerichten wie Berlin oder Köln gab es gleich mehrere.
Reichsdeutschlands Sonderrichter konnten aus Vorschriften schöpfen, die mit einer rechtsstaatlichen Justiz nichts gemein hatten: Das Prinzip des gesetzlichen Richters war abgeschafft, die Mitglieder der Sondergerichte wurden von den Gerichtspräsidenten bestimmt; es gab keine mündliche Verhandlung des Haftbefehls, kein gerichtliches Vorverfahren, die Ladungsfrist konnte auf 24 Stunden herabgesetzt werden.
Die Verteidiger durften keine Beweisanträge stellen. Urteile waren auf der Stelle gültig, herkömmliche Rechtsmittel wie Berufung oder Revision nicht zulässig – so rigide arbeitete selbst die Ruckzuck-Justiz der NS-Militärs nicht.
„Die Sondergerichte müssen immer daran denken, daß sie gewissermaßen eine Panzertruppe der Rechtspflege sind“, feuerte Justiz-Staatssekretär Roland Freisler, später schlimmster Blutrichter am Volksgerichtshof, die Juristen an. „Sie müssen ebenso schnell sein wie die Panzertruppe . . . und sie müssen die gleiche durchschlagende Treff- und Vernichtungssicherheit gegenüber dem erkannten Feind haben.“…
Den kompletten Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.
So haben dann auch die Staatsanwälte beim SONDERGERICHT am Landgericht Aachen für das NS-Regime agiert und das NAZIREGIME damit stabilisiert.
Oskar Vurguns hat darüber das Buch unter dem Titel „Die Staatsanwaltschaft beim SONDERGERICHT Aachen“ verfasst.
(Hier kann man das Buch bestellen: https://www.zvab.com/Staatsanwaltschaft-Sondergericht-Aachen-Oskar-Vurgun-Duncker/22610088352/bd)
Dieses Buch ist eine wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit dem Aachener SONDERGERICHT.
In der Produktbeschreibung bei BÜCHER.DE (http://www.buecher.de) steht folgendes darüber zu lesen:
„Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit bilden Bedeutung und Tätigkeitspraxis der Staatsanwaltschaft im nationalsozialistischen Machtgefüge unter dem Gesichtspunkt einer politischen Instrumentalisierung. Die Frage nach einem abstrakt normierten Steuerungswillen des NS-Regimes wird in einen örtlich konkreten Kontext implementiert, wobei die Staatsanwaltschaft zentrales Strukturelement der Untersuchung bildet. Als Lokalstudie ausgekleidet wird neben reichsweiten Entwicklungen die Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Aachen beleuchtet, um Kontinuitäten und Diskontinuitäten zwischen überregionalen und regionalen Entwicklungen herauszuarbeiten. Neben der Rolle im Justizverwaltungsgefüge werden Ermittlungs-, Anklage-, Vollstreckungs- und Gnadenpraxis im Lichte sogenannter „Kriegsgesetzgebung“ sowie unterschiedlicher Personengruppen gewürdigt. Eine statistische Vollauswertung überlieferter Verfahrens- und Verwaltungsakten dient als empirisches Fundament zur statistischen Validierung gefundener Ergebnisse.
Die Arbeit wurde mit dem Irma Rosenberg-Preis für die Erforschung der Geschichte des Nationalsozialismus sowie mit dem Helmut A. Crous-Geschichtspreis der Region Aachen ausgezeichnet.“
Folgt man seinen Recherchen, dann kann man feststellen, dass das Aachener SONDERGRICHTt die von der NS-Gesetzgebung vorgegebenen Strafrahmen mehr als voll und ganz und unreflektiert ausgeschöpft hat.
Dabei agierten diese Juristen, was bis dato nicht bekannt war, autonom, was bedeutet, dass Weisungen von Oben noch nicht einmal erforderlich waren. In Aachen wurde das SONDERGERICHT im Jahre 1941 institutionalisiert. Sieben auf die NSDAP und Adolf Hitler eingechworene Staatsanwälte, die darüberhinaus Mitglied der NSDAP sein mussten, agierten dort.
Der Buchautor Helmut Irmen hat in seinem Buch
(Bestellt werden kann das Buch z. B. über https://www.amazon.de/Sondergericht-1941-1945-Juristische-Zeitgeschichte-Abteilung/dp/3110601842)
Das Sondergericht Aachen 1941-1945 (Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 2, Band 21),
das im Jahr 2018 im DE GRYTER-VERLAG (https://www.degruyter.com/) erschienen ist, niedergeschrieben, dass das SONDERGERICHT Aachen zwar 1941 in Aachen institutionalisiert wurde, allerdings im September 1944 kurz vor der Befreiung der Stadt Aachen von den NAZIS zunächst nach Düren und dann anschließend nach Bergheim verlegt wurde, wo es im Februar 1945 sein letzes Urteil (7 Jahre Zuchthaus für eine Abtreibung) sprach.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatt dieses SONDERGERICHT 680 Fälle entschieden. Die Anklageerhebungen durch die Staatsanwälte erfolgten kurz nach den Taten und die Urteilsvollstreckungen erfolgten unmittelbar nach den Sprüchen des Sondergerichts.
Verurteilungen erfolgten z. B. wegen Verunglimpfung des Fühers, wegen Diebstahl und Plünderung nach Bombenangriffen und wegen des Hörens von Feindsendern. Aber auch der sexuelle Kontakt zu Kriegsgefangenen wurde streng bestraft.
Die verhängten Strafen reichten von Haftstrafen in Gefängnis oder Zuchthaus bis zur Todesstrafe. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Beitrag auf der Homepage der DIG-AACHEN, den Ihr mit Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
> http://www.dig-aachen.de/wp-content/uploads/2018/08/an-a1-20180807-9.pdf !
Wer allerdings glaubt, dass die SIPPE DER SCHWARZ/BRAUNEN Krähen nach dem Krieg zur Verantwortung gezogen worden seien, der/die irrt gewaltig.Diese HERRENMENSCHEN kamen nach dem Krieg, nämlich zur Gründungszeit der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) wieder in Amt und Würden und begründeten ihr „JURISTISCHES TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus).
Zu diesem Kapitel der DEUTSCHEN GESCHICHTE hat das MAGAZIN DER SPIEGEL bereits 2010 einen gut recherchierten Artikel veröffentlicht. Dazu haben wir Euch den nachstehenden Auszug gepostet.
Nachkriegsskandal Studenten gegen Nazi-Richter
Ein Kriegsverbrecher als Gerichtspräsident? In der frühen Bundesrepublik keine große Sache. Dann machten Studenten die NS-Vergangenheit amtierender Richter und Staatsanwälte in einer Ausstellung öffentlich. Die wurde 1960 zum Riesenkandal – doch Probleme bekamen nur die Studenten.
Der NAZIBLUTRICHTER ROLAND FREISLER war nicht nur der Präsident des sogenannten VOLKSGERICHTSHOFS, sondern auch der „VATER DER SONDERGERICHTE“! Hierzu empfehlen wir den Klick auf den nachstehenden Link der Euch direkt auf einen ONLINE-BEITRAG zum Thema des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS unter dem Titel „VOM RECHTSANWALT ZUM BLUTRICHTER“ führt.
> https://www.mdr.de/zeitreise/ns-zeit/roland-freisler102.html
Hier das Video dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=Cxuv2yHsGy0
Wir sagen es mit Bertolt Brecht:
Leute, seid und bleibt wachsam, wachsam und kritisch auch und gerade der heutigen Justiz gegenüber!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-