Die MLPD fordert die Neufassung des Volkverhetzungsparagrafen und schreibt: „Dieses antikommunistische Willkürgesetz muss vom Tisch!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Pressemitteilung der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) erhalten.

Darin fordert die Partei die Neufassung des Volkverhetzungsparagrafen und schreibt: „Dieses antikommunistische Willkürgesetz muss vom Tisch!“

               

Wir haben die Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 28. Oktober 2022

Neufassung des Volksverhetzungsparagrafen

MLPD: „Dieses antikommunistische Willkürgesetz muss vom Tisch!“

Klammheimlich und im Blitztempo peitschte die Ampel-Regierung, unterstützt von der CDU, am Donnerstag letzter Woche eine Neufassung des Volksverhetzungsparagraf 130 StGB durch den Bundestag. Erst am Vortag wurde diese Ausweitung ganz nebenbei an eine unscheinbare Neuregelung des Bundeszentralregister angehängt. Absolut undemokratisch und ungewöhnlich! Das kennzeichnet einen bisherigen Höhepunkt der Rechtsentwicklung der Regierung. Es flankiert ihre offene Kriegspolitik nach innen. „Angesichts dessen ist es völlig unglaubwürdig, wenn die Ampel-Regierung behauptet, hier ginge es um eine kleine rechtliche Verbesserung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Dann hätte man sich die Geheimoperation und das überfallartige Vorgehen sparen können, das auch Teile der bürgerlich-demokratischen Öffentlichkeit empört. Tatsächlich geht es um ein antikommunistisches Willkürgesetz, so Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD. Zu Recht ist bereits heute das Leugnen oder Verharmlosen des Holocausts unter Strafe gestellt. Jetzt wird jede Art von öffentlicher Billigung, Leugnung oder gröblicher Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt.Das hört sich erst einmal gut an“, so Gabi Fechtner. „Aber losgelöst von einer klar antifaschistischen Ausrichtung ist das ein Freifahrtschein für bürgerliche Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

Gabi Fechtner: „Hauptsächlich richtet sich dieses Gesetz gegen die Propagierung und Verteidigung des sozialistischen Aufbaus in früher sozialistischen Ländern. Im Umfeld der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Richtlinie wurde von besonders reaktionären Regierungen Osteuropas gefordert, die sog. ’stalinistischen Verbrechen‘ unter Strafe zu stellen. Völlig willkürlich wird von der bürgerlichen Geschichtsschreibung dem sozialistischen Aufbau jede Art von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstellt. Besonders Stalin und Mao Zedong werden von den antikommunistischen Geschichtsfälschern als Massenmörder diffamiert. Wer dem widerspricht und eine differenzierte Würdigung der großartigen Erfolge, aber auch der Probleme und Fehler vornimmt, könnte künftig zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden? Auf Basis des Antikommunismus bleibt nicht viel übrig vom ‚Recht auf Meinungsfreiheit‘.“

Damit wird die antikommunistische Ausrichtung des Volksverhetzungsparagraf auf die Spitze getrieben“, so Gabi Fechtner. „Er richtet sich schon heute nicht vor allem gegen Faschisten, sondern wurde 1871 im Zuge der Sozialistengesetze als Klassenkampfparagraf gegen die Propagierung des revolutionären Klassenkampfs eingeführt. Das Gesetz dient außerdem dazu, künftig Kritik an der psychologischen Kriegsführung der Herrschenden zu kriminalisieren und zu verfolgen. Wir erinnern uns: Die USA begründeten ihren Überfall auf den Irak mit frei erfundenen Kriegsverbrechen und Massenvernichtungswaffen von Saddam Hussein. Wer das künftig leugnet, der geht dann ins Gefängnis? Das kann ja wohl nicht wahr sein.

Dieses antikommunistische Gesinnungsstrafrecht muss vom Tisch. Für ein klares Verbot faschistischer und rassistischer Propaganda.“

Impressum hier: https://www.mlpd.de/

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