Die CORONA-HYSTERIE und das daraus resultierende Strafverfahren gegen Kollegin Lititia Burciu-Gerth vor dem Amtsgericht Aachen – Ein Bericht von unserem AK-Mitglied Dr. Paul Michels!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über den Leidensweg unserer Kollegin Lititia Burciu-Gerth als ein Resultat der CORONA-HYSTERIE (http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona)

haben wir mehrfach berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link in der Gänze aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=amtsgericht+aachen !

Unser AK-Kollege Dr. Paul Michels hat jetzt einen weiteren Bericht zur Sache verfasst, den wir Euch nachstehend zur Kenntnis bringen.

Solidarität mit Kollegin Lititia ist das Gebot der Stunde!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Unser AK-Kollege Dr. Paul Michels berichtet:

Ein Coronaprozeß, der eigentlich ein Prozeß gegen Polizeigewalt hätte werden sollen. (Verfahren vom 10.Januar 2023)

Was ist am 4.9.21 geschehen? Zwei Kunden wollten sich im REWE-Markt Trierer Str./Königberger Str.1 Getränke besorgen. Einer der beiden, ein hochgewachsener, gutgekleideten, grauhaarigen Mann, wird von einem REWE-Mitarbeiter von hinten angesprochen, noch vor dem maskenpflichtigen Eingangsbereich: Er solle seine Coronamaske richtig aufsetzen. Darauf antwortete Agim: “Hey Mann, laß mich in Ruhe, ich bin nicht mal drinnen.“ Das war wohl zu viel. Plötzlich standen da zwei weitere Securities und sprachen ein Hausverbot aus. Letitia trug ihre Maske korrekt und argumerntierte: „Wir sind die einzigen Kunden weit und breit, und ihr verlangt, daß er den Ort verläßt, nur weil er die Nase noch nicht abgedeckt hat?! Wen gefährdet er hier?“ Das war logisch und weder unsachlich noch beleidigend. Aber „verpißt euch!“, kam völlig unvermittelt aus den Reihen der Securitykräfte zurück. Abgesehen von der beleidigenden und herabsetzenden Wortwahl konnte von einem professionellen und ausgewogenen  Auftreten der „Ordnungskräfte“ nicht mehr die Rede sein. Obwohl beide Kunden ihre Masken dabei hatten, die Kundin sie korrekt, der Kunde sie nur leicht abweichend trug, ließen sich die Securitykräfte auf keine Kommunikation ein und waren entschlossen, ein Hausverbot durchzusetzen.
Der REWE-Mitarbeiter drohte mit der Polizei. Das Verhalten der drei war aufdringlich, herrisch und offensichtlich rechtswidrig. Als die beiden abgewiesenen Kunden den Parkplatz verlassen wollten, stand ein Polizeifahrzeug in der Ausfahrt.

Nicht genug damit, 3 Wagen kamen und 7 Beamte

entstiegen ihnen, darunter 2 weibliche. Für Letitia und Agim gab es kein Durchkommen. Sie wurden nicht befragt, weder nach der Sachlage aus ihrer Sicht, noch nach ihren Personalien. Es war eher wie eine Jagd auf Schwerverbrecher. Wer die Staatsmacht warum gerufen hatte, blieb im Dunkeln. Ebenso dunkel wie der jetzt hier unten folgende Auftritt der Polizei.

Der Horror aus Absurdistan fing nun erst richtig an!

Als eine kleine, dunkelhaarige Uniformierte aus dem Polizeiwagen ihr entgegenstürzte, begrüßte Letitia sie, erhielt aber postwendend eine ruppige Erwiderung in Form von „Schnauze! Zieh Dir Deine Maske an!“ Das war die Polizeibeamtn Gamre Özdemir, wie sich später herausstellte. Sofort stieß sie weitere Beleidigungen aus und unter „halte den Abstand!“ kam sie paradoxerweise selber immer näher, um die Kundin auf dem Parkplatz ohne weitere Vorwarnung an den Haaren zu Boden zu ziehen. Das geschah so unvermittelt, daß Letitia aufgrund eines Reflexes ihr Kopfhaar schützte. Ihr gutes Recht! Die Polizistin hat sich beim Herausdrehen ihrer Hand wohl den Finger verletzt und auf dem Asfalt ihre Smartwatch verkratzt. Wie ein wildgewordener Terrier und fern jeglichen souveränen Polizeiverhaltens, wütete die Beamtin, schrie und beschimpfte Letitia  maßlos und brachte sie schließlich zu Boden. Ihr Opfer nannte sie ab jetzt nur noch „Schlampe“. Trotz Letitias  Rufen: „Lassen Sie mich los, Was geschieht hier?“ und dem Hinweis auf ihr Asthma versuchte diese „Beamtin“ ihr Opfer unter Schlägen immer wieder auf den Bauch zu drehen. Da ihr in dieser Lage logischerweise Atemnot drohte,  wehrte sie sich gegen diese grobe und unangemessene Behandlung. Sie sagte: „Ich kann nicht atmen.“ Mit Schlägen und Tritten versuchte die Polizistin ihren Willen durchzusetzen. Ihr Opfer reagierte inzwischen abwehrend und geriet wohl in einen Angstzustand. Empathie schien bei der Polizistin ein Fremdwort zu sein. Oder wollte sie gucken, ob…

…ein George Floyd auch in Aachen möglich ist?

Wenn sie dabei tatsächlich gekratzt worden sein sollte, so war das wohl eher die elementare Notwehr einer bedrängten Kreatur und nur dem  überaus rabiaten Angriff geschuldet.

Die selbst verschuldete Gegenwehr unterband die Beamtin durch das Anlegen von Handfesseln. Sie zog die Kabelbinder aber zu eng. Die Schmerzen, die sie damit erzeugte, schienen ihr egal zu sein, vielleicht sogar willkommen. Ihren Verbalinjurien ließ diese übermäßig aggressive Frau freien Lauf. Damit waren schon alle Merkmale psychischer Grausamkeit erfüllt. Zu allem Überfluß bat sie die zweite Bamtin (30), sich auf das Opfer zu setzen. So saßen dort jetzt zwei, eine über dem Schultergürtel, eine auf dem Becken.

Eine Überreaktion, unprofessionell und menschenunwürdig!

Agim wurde eingekreist damit er Letitia nicht helfen konnte. .  Natürlich schienen die herbeigeeilten Beamten den üblichen höflichen Wortschatz nicht zu kennen. Er hatte einer Gamre Özdemir, die unter den Worten „Halt Abstand!“ noch gesagt: „Sie haben verlangt, daß sie Abstand hält, warum kommen Sie immer näher?“ Wo bleibt da die Professionalität?

 Die Polizei holte Agim zu sich und legte ihm vor der Feststellung der Personalien Kabelbinder an. Er hätte den Beamten den Perso vor seiner Fesselung problemlos zeigen können. Da ihnen die mündliche Angabe zur Identifikation nicht reichte, verlangten sie den Ausweis. Die Fesseln hinderten ihn daran, den Perso zu ziehen. Ein Uniformierter fingerte selber ohne Erlaubnis an  den Hosentaschen des Gefesselten herum, als dieser sich das ausdrücklich verbat. Zurecht! Solche Leibesvisitationen sind Verletzungen der Persönlichkeitssphäre, nur erlaubt auf richterlichen Beschluß oder bei Gefahr im Verzug. Der Beamte kümmerte sich nicht darum und holte sich den Perso selber aus der hinteren Hosentasche.

Einem Passanten, der nach dem Warum der Behandlung der Letitia fragte und seine Hilfe anbot, wurde nach Aufnahme der Personalien  unter Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen durch Paul K. (42) zum Weitergehen genötigt. Dieser Passant ist in der Liste der aufgerufenen Zeugen bisher nicht aufgetaucht.

 Übersäht mit Hämatomen, Platzwunden an den Knien und mit ausgerissenen Haaren kam Letitia wieder zu sich und seufzte erleichtert, daß es ihr letztlich doch nicht so ergangen war wie George Floyd in den USA.

Ohne ein Wort der Entschuldigung oder der Erklärung wurden den beiden Opfern nach 90´ die Fesseln abgenommen.

Immerhin hatten die „Kollegen“ für ihre verletzte „Kollegin“ einen Rettungswagen gerufen. Der Wagen kam nur für die Beamtin, die sich bei ihren Übergriffen am Opfer unter anderem den Finger leicht verbogen hatte. Für unsere geprügelte, verängstigte und bedrängte Letitia kam kein Rettungswagen.

>>Wie kann es sein, daß in einer sonst friedlichen und weltoffenen Stadt wie Aachen ein solches Übermaß an Polizeigewalt an allen gültigen Rechtsnormen vorbei ausgeübt wird?

Die Zahl der Zeugen reichte nicht am 10.01.23

Waren diese Fragen vielleicht vor den Schranken der Justiz zu klären? Darauf richteten sich nun 24 Augen der Besucher und 8 der Betroffenen mit ihren Anwälten.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in zwei Instanzen bereits „abschließend“, wie sie meinte, zu den Anzeigen der beiden Opfer  wegen Körperverletzung durch Polizeibeamte geäußert. Sie lehnte es ab, ein reguläres Verfahren gegen die beteiligten Beamt(inn)en zu eröffnen. Vor den Augen der Zuschauer spielte sich nun nur noch ein „gedrehter“ Strafprozeß gegen die beiden Zivilisten ab.

Der Richter rief den Vortrag der Staatsanwaltschaft auf. Ein schmaler Mann las nun ohne Punkt und Komma, schlecht verständlich, das Produkt aus der Schreibstube der Polizei vor.

Als Agims Anwalt das Wort ergriff, bekam die Sache etwas mehr Farbe und die Zuhörer konnten sich unter dem geschilderten Ablauf wenigstens etwas Konkretes vorstellen. Letitias Anwalt konnte sich sehr kurz fassen, denn er ging nur auf die Formalien ein.

So, nun hätte der spannende Abschnitt der Zeugenvernehmung kommen müssen. Es waren aber nur 4 von 12 Zeugen erschienen. Da der Richter dem Vortrag der Verteidigung folgen mußte und ein Verfahrenshindernis in einer Vernehmung in zwei Schichten erkannte (Revisionsgefahr!) vertagte er den ganzen Strafprozeß.

In einem Café am Adalbertsteinweg haben sich die Zuschauer und die beiden Angeklagten dann zu einer offenen und angeregten Aussprache getroffen. Beide bedankten sich herzlich für das zahlreiche erscheinen der Öffentlichkeit.

Die Folgetermine lauten:

Strafkammer:

2. Termin am Dienstag, den 11.04.2023, um 09:45 Uhr, 2. Etage, Sitzungssaal A 2.028 und

3. Termin am Dienstag, den 02.05.2023, um 10:00 Uhr, ebenda

Zivilkammer:

Der neue, 2. Termin ist noch nicht bekannt.

Solidarität ist gefragt!

Prozeßberichterstatter: Dr Paul Michels

Anhang:

Liste der möglichen Klagepunkte in Sachen Polizei-einsatz vom 4.9.21 beim  REWE-Getränkemarkt, Triererstraße/Königsbergerstraße

1.)  Möglichkeit zur Deeskalation und zur verbalen Regulierung von Konflikten mißachtet.

2.) Unangemessenes Auftreten als Ordnungskräfte

3.) Herabsetzende Ansprache

4.) Beleidigung

5.) Mißbräuchliche Verhängung eines Hausverbote

6.) Amts-/Funktionsmißbrauch

7.) Vortäuschen einer Ordnungswidrigkeit und Herbeiführen eines unnötigen Polizeieinsatzes durch Securitypersonal

8.) Formfehler beim Platzverweis

9.) Willkürliche Anordnung zum Tragen der Maske

10.) Der Platzverweis war unbegründet und rechtsmißbräuchlich

11.) Leibesvisitation ohne richterliche Anordnung

12,) Mehrfache massivste, ungebremste Beleidigung

13.) Körperverletzung durch das
  a.) Ausreißen  von Kopfhaaren
  b.) Niederwerfen auf den Asfalt mit der Folge von
       Platzwunden an beiden Knien
  c.) Gewaltsames Halten in Rücken- und Bauchlage mit
       der Folge von Hämatomen im Schulterbereich
  d.) Gewaltsames Herumdrehen des Rumpfes mit
       Aufschlagen des Kopfes auf den Asfalt: Folge:
  e.) Hämatome zwischen Stirne und Schläfe beidseitig
  f.)  Hämatome durch Schläge auf Rumpf und Rücken

14.) Psychische Grausamkeit durch das Erzwingen der unangemessenen Bauchlage und Nichtbeachtung der Asthmarerkrankung gegen eindeutige Körpersignale und Hilferufe des Opfers

15.) Fehlende Empathie insgesamt

16.) Unterbrechung des Kreislaufs an den Handgelenken durch Einschnürung mittels Kabelbindern

17.) Schädigung der Nervenbahnen?

18.) Gesundheitsgefährdung durch fehlende Frischluftzufuhr im überhitzten Polizeifahrzeug

19.) Unterlassene Hilfeleistung insgesamt

20.) Unterlassene Bestellung eines Rettungswagens

21.) Übergriffigkeit insgesamt

22.) Amtsmißbrauch durch 2 Beamtinnen

23.) Freiheitsberaubung

24.) Aufnahme der Personalien zum falschen Zeitpunkt

25.) Eruierung der Sachlage ohne die Delinquentin

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