Die BAG-Entscheidung gegen die GdF auf Friedenpflichtverstoß halten wir für grundgesetzwidrig!

Liebe Kolleginne und Kollegen,

keinen Schock für uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) löste die gestrige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit dem Aktenzeichen: 1 AZR 160/14 aus, allenfalls manifestiert sie unsere Behauptung auf eine „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) !

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/gdf/ und https://www.gdf.de/index.php/de/) hatte bekanntermaßen am 26.08.2015 noch beim 1. Senat des BAG obsiegt, wie wir es mit Artikel vom 26.08.2015 gepostet hatten.

Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/08/26/gdf-obsiegt-beim-bag-grundsatzentscheidung-gegen-die-axt-anlegung-beim-grundrecht-auf-streik/ !

Die dazugehörige Pressemitteilung des BAG könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link nachlesen.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2016&anz=38&pos=0&nr=18348&linked=urt !

Heute nun ist den Medien die Berichterstattung über die gegenteilige Entscheidung des BAG vom gestrigen Tage zu entnehmen. Da titeln dann einige Zeitungen, dass der Streik für die GdF teuer wird, weil sie gegen die Friedenspflicht verstoßen habe.

Die NASSAUISCHE NEUE PRESSE titelt:

„Fraport gewinnt Millionenklage gegen Lotsengewerkschaft“!

Den entsprechenden Online-Artikel könnt Ihr in der Gänze durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.nnp.de/rhein-main/Fraport-gewinnt-Millionenklage-gegen-Lotsengewerkschaft;art1491,2130558 !

Und die Pressemitteilung des BAG über die Entscheidung des 1. Senats vom 26.07.2016 unter Vorsitz der Präsidentin am BAG I. Schmidt

http://www.bundesarbeitsgericht.de/dasgericht/grafiken/praesidentin.jpg

(Foto aus: BAG)

könnt Ihr ebenfalls direkt mit Klick auf nachstehenden Link aufblättern:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2016&nr=18768&pos=0&anz=38&titel=Arbeitskampf_-_Verletzung_der_Friedenspflicht_-_Schadensersatzanspruch !

Der Hintergrund dieser Entscheidung war der Streik der GdF am Frankfurter Flughafen in 2012, über den wir breit berichteten, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=gdf+streik+am+frankfurter+flughafen !

Jetzt hat das BAG im Gegensatz zu den beiden Vorinstanzen (LAG-Hessen) der Schadensersatzklage von Fraport als direkt vom Streik betroffener Kläger stattgegeben. Ein Schaden in Höhe von ca. 5, 2 Millionen Euro kann jetzt gegenüber der GdF geltend gemacht werden!

Abgesehen von der Schadenssumme, die die GdF bis in das gewerkschaftliche Mark treffen wird, halten wir die Entscheidung des BAG für verfassungswidrig.

Sie stellt einen klaren Verstoß gegen das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht dar!

Sie nimmt ein Stück weit die kommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „TARIFEINHEITSGESETZ“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=tarifeinheitsgesetz) vorweg, bzw. macht deutlich, wo es in unserer „BANANENREPUBLIK“ mit den Gewerkschaften und den Arbeitnehmerrechten lang gehen soll. Die Arbeitnehmerrechte und die Gewerkschaften sollen wohl in die sogenannte „TONNE“ geklopft werden!

Der GdF raten wir dringend an, dass Verfassungsgericht und im Anschluss gegebenenfalls den EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF für Menschenrechte mit dieser Entscheidung des BAG zu kontaktieren!

Eine Stellungnahme der GdF auf deren Homepage sehen wir in den kommenden Tagen entgegen.

Wir bleiben am Thema dran!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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