Der Termin zur Räumungsklage gegen das HAUS MIT DER ROTEN FAHNE ist auf den 15.10.2019 verschoben worden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir mehrfach unsere Solidarität mit und für das HAUS MIT DER ROTEN FAHNE bekundet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden  Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=das+haus+mit+der+roten+fahne !

Nunmehr teilen uns die Kollegen des ROTEN HAUSES mit, das Termin zur Räumungsklage gegen das „Haus mit der Roten Fahne“ verschoben worden ist.

                 Bildergebnis für haus mit der roten fahne münchen

Wir haben den kompletten Beitrag dazu nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „SOLIDARITÄT“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/solidaritat/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Soeben erreichte uns die Nachricht des Gerichts, dass der Verhandlungstermin ein weiteres Mal verschoben wurde.

Wir bitten um Entschuldigung!

Für die Nutzer des „Haus mit der Roten Fahne“,
Julian Mühlbauer

Werte Nachbarn, Kollegen und Genossen,

der Wille einer Mehrheit im Stadtrat der Landeshauptstadt München, das „Haus mit der Roten Fahne“ zu beseitigen, führt uns mal wieder vor Gericht. Nachdem der Stadtrat seine ursprüngliche und ausschließlich formulierte Begründung der Kündigung („Schaffung bezahlbaren Wohnraums“) selbst nicht mehr für realisierbar hält, wird jetzt eine sozialgewerbliche Nutzung (Apartments für obdachlose Frauen) des auch dafür gänzlich ungeeigneten Grundstücks Tulbeckstr. 4f ins Feld geführt. An dem tatsächlichen, rechtsmissbräuchlichen und willkürlichen Kündigungsgrund ändert das nichts – dass dieses Haus weg soll, weil es eine marxistische Bibliothek beherbergt, hier Publikationen der Arbeiterbewegung gedruckt und verlegt werden und sich u.a. Menschen und Organisationen treffen und organisieren, die eine Zukunft der Menschheit nur in der Überwindung des Kapitalismus sehen; und die es mit der roten Fahne durchaus ernst meinen, welche wie vor 100 Jahren auf dem Rathaus wehen wird, wenn die Arbeitenden das Sagen haben. Oder, wie Bertolt Brecht es in „Gedanken über die rote Fahne“ ausdrückte:

„Darum werdet ihr sie seh’n,
immer wieder, gern oder ungern,
je nach eurer Stellung im Kampf,
der nicht anders enden wird,
als mit dem vollständigen Sieg
aller Unterdrückten aller Länder.“

Kommt zur öffentlichen Verhandlung der Räumungsklage!

Dienstag, 15. Oktober 2019, 13:00 Uhr
Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, Sitzungssaal 60

Spendet für den Erhalt des Hauses, für Anwalts- und Gutachterkosten!

S. Eggerdinger, IBAN DE94 74320073 0003 897613, Stichwort: Tulbeckstr.
Steuerlich absetzbare Spendenquittung über https://www.gut-fuer-muenchen.de/projects/63502

Weitere Informationen: www.Haus-mit-der-Roten-Fahne.de

Hintergrund: Wir brauchen nicht eines, sondern viele Häuser der Organisierung gegen Ausbeutung, Faschismus und Krieg!

Seit mehr als drei Jahren schwelt die Auseinandersetzung um den Erhalt des „Haus mit der Roten Fahne“ – über 40 Jahre ein sozialer, kultureller und politischer Treffpunkt der Arbeiterbewegung, Eigentum der Stadt München, aber genutzt von Antifaschisten und Kriegsgegnern für die Interessen der arbeitenden Mehrheit der Bevölkerung, gegen die Minderheit der Ausbeuter und Spekulanten, der Profiteuren am Elend der anderen, an Leiharbeit, Krieg und der Außerkraftsetzung bürgerlicher Demokratie.

Ungeachtet der öffentlichen Meinung, der Beschlüsse von Bezirksausschuss und Bürgerversammlung Schwanthalerhöhe und des Willens von über 2.200 Petenten hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt die Beendigung des Mietverhältnisses und die Einreichung der Räumungsklage beschlossen – angeblich um an dieser Stelle billigen Mietwohnraum zu schaffen (in dem vollen Wissen, dass das unmöglich ist). Der Stadtrat traf seine Entscheidung aus eindeutig politisch motivierten Beweggründen, weil einer Mehrheit aus CSU, Bayernpartei, SPD und offenen Nazis die politische Richtung der Nutzer des Hauses nicht gefällt. Diese Kündigung ist willkürlich und grundgesetzwidrig. Dies umso mehr, da der Stadtrat nach monatelanger Beteuerung, einzig die Schaffung billigen Mietwohnraums im Rahmen des „Konzeptionellen Mietwohnungsbaus“ mache die Kündigung erforderlich, kurzerhand einen neuen Beschluss gefällt hat: Nicht mehr Mietwohnraum, sondern eine ebenso nicht zu realisierende sozialgewerbliche Nutzung solle nun umgesetzt werden.

Die Sache „Haus mit der Roten Fahne“ geht nicht nur die Organisationen an, die dieses Haus nutzen. Es geht um die Verteidigung der Meinungs-, Vereinigungs- und Pressefreiheit, darum, der Willkür staatlichen Handelns, der Verschwendung unserer Steuergelder und dem Ausverkauf unserer Stadtviertel Einhalt zu gebieten. Es geht darum, dass die demokratische und Arbeiterbewegung eine Infrastruktur braucht, die Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen, den Druck von Büchern und Flugblättern, die Herstellung von Plakaten und Transparenten, die Probe von Musik und Theater u.v.m. ermöglicht.

Und das ist wahrlich keine Sache der Arbeiter allein. Gerade in Zeiten von zunehmendem Rassismus und Nationalismus, verschärfter Ausbeutung der Werktätigen und einer wachsenden Kriegsgefahr dürfte das jeder/m einleuchten.

Verlag Das Freie Buch GmbH
Tulbeckstraße 4f, 80339 München
Tel. 089-5 02 48 34, Fax 089-54 07 03 48
http://verlagdasfreiebuch.kommega.de/druckerei/
druckerei@verlagdasfreiebuch.de
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