Der NEWSLETTER Nummer 42/2017 des Kollegen Harald Thomé ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuellste NEWSLETTER des Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9+)

                                 http://harald-thome.de/fa/harald-thome/HaraldThomeatHome.jpg

erreicht.

Wir haben diesen NEWSLETTER mit der Nummer 42/2017 nachstehend zu urer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet. Sehr beachtsam ist der Info-Punkt 1. in diesem NEWSLETTER, bei dem Harald darauf hinweist, dass die DEMO zum SOZIALTICKET am 09. Dezember 2017 trotz des Einknickens des Armin Laschet und seiner Crew (http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/11/30/keine-streichung-des-sozialtickets-in-nrw-armin-laschet-6-c-bekamen-kalte-fuesschen-und-knickten-ein/) in Wuppertal stattfinden wird.

http://netzwerk-gegen-rechts.org/files/2017/11/tacheles-demo-wuppertal-sozialticket.jpg

DIESE TATSACHE BEGRÜSSEN WIR ALS AK SEHR UND BITTEN EUCH HERZLICH DARUM, AN DIESER DEMONSTRATION TEILNEHMEN ZU WOLLEN!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Harald Thomé informiert:

Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
 

Thomé Newsletter 42/2017 vom 03.12.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen: 

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1. Sozialticket-Demo am 9. Dez. in Wuppertal

Auch wenn die NRW-Landesregierung erstmal mit der Streichung von Sozialtickets aufgrund des heftigen Protestes zurückgerudert ist, findet die Sozialticket-Demo am 9. Dez. in Wuppertal statt. Die Demo setzt sich nunmehr für ein Sozialticket ein, was diesen Namen wirklich verdient.

Wir möchten daher zur massenweisen Teilnahme an der

Sozialticket-Demo am  9. Dezember 12 Uhr,
Wuppertal Barmen, Alter Markt

aufrufen.

Demoaufruf im Netz: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2275/  

Flugblatt zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Aufruf-Sozialticket_Nr-2..pdf

Sozialticket Konferenz am 27.01.2018 in Wuppertal
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Für den 27.01.2018 planen wir in Wuppertal eine Sozialticket-Konferenz. Auf der landesweiten Konferenz soll diskutiert werden, wie bestehende Forderungen zum Thema gebündelt und Handlungsoptionen ausgelotet werden können.

Die Sozialticket-Konferenz findet am

27.01.2018, 13 – 17 Uhr in Wuppertal

im Seminarraum Loher Bahnhof, Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal statt. Interessierte bitte vorher unter Nennung des Namens, der Organisation, Telefonnummer und etwaige Tagesordnungsvorschläge unter info@tacheles-sozialhilfe.de   anmelden.

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Betreuer/innen-Weiterbildung – Lehrgangsstarts in Stuttgart und Münster

Münster: Zertifikatslehrgang Berufsbetreuer/in
5 Module (22 Tage – 200 Std.)
29.01.2018 – 14.06.2018

Grundlagenlehrgang
2 Module (9 Tage – 72 Std.)
29.01.2018 – 16.03.2018  

Münster: Zertifikatslehrgang Betreuungsassistenz
4 Module (14 Tage – 130 Std.)
30.01.2018 – 04.05.2018

Grundlagenlehrgang
2 Module (8 Tage – 64 Std.)
30.01.2018 – 16.03.2018
Stuttgart: Zertifikatslehrgang Berufsbetreuer/in
5 Module (22 Tage – 200 Std.)
19.02.2018 – 21.06.2018

Grundlagenlehrgang
2 Module (9 Tage – 72 Std.)
19.02.2018 – 22.03.2018 

Stuttgart: Zertifikatslehrgang Betreuungsassistenz
4 Module (14 Tage –  130 Std.)
20.02.2018 –  21.06.2018

Grundlagenlehrgang
2 Module (8 Tage – 64 Std.)
20.02.2018 – 22.03.2018

(es können auch einzelne Seminare/Module und Teile in Münster oder Stuttgart belegt werden)  

Anmeldung und Information
http://www.betreuer-weiterbildung.de/seminarangebote.php

Betreuer/innen-Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

Fon: 0251 526287
Fax: 0251 526724

E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
http://www.betreuer-weiterbildung.de

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2. Jobcenter bedienen sich an den Eingliederungsmitteln

Seit 2005 wurden insgesamt 3,5 Milliarden Euro aus Eingliederungsmitteln diverser Jobcenter zur Deckung von Verwaltungskosten verwendet. Im Jahre 2016 wurden 764 Millionen Euro umgeschichtet und somit fast 20 Prozent der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verschoben. 

Für 2018 sind im ersten Regierungsentwurf zum Haushalt 2018 sind 4,2 Milliarden Euro für Eingliederungsmittel vorgesehen, davon will sich die BA mit rund einer Milliarde EUR bedienen.

Dazu noch der Kontext: der Etat der Jobcenter für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wurde seit dem Jahr 2010 von 6,6 Milliarden Euro auf 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2017 deutlich reduziert, für 2018 ist eine weitere Kürzung um 200 Mio. Euro geplant.

Die Forderung kann nur sein:
die SGB II-Berechtigten nicht mit sinnlosen Bewerbungstrainings und „Qualifizierungsmaßnahmen“ abzuschreiben, sondern langfristige, geeignete Förderung durch Umschulung, Weiterbildung und was noch so nötig ist!

Hintergrund und Anfrage der Linkspartei dazu: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/schluss-mit-dem-kahlschlag-in-der-arbeitsmarktpolitik/

sowie: https://www.jungewelt.de/artikel/322824.jobcenter-verschieben-milliarden.html

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3. Genehmigungsfiktion im SGB V: Entscheidet die Krankenkasse nicht binnen drei Wochen gilt die beantragte Leistung als genehmigt

Der 1. Senat des BSG gab am 07.11.17 – Aktz: B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R zu zwei gleichgelagerten Fällen folgende Pressemitteilung heraus:

Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation, kann die versicherte Antragstellerin die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind“. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute, am Dienstag, den 7. November 2017, entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R).

Rechtsgrundlage:

„Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden“ (§ 13 Abs. 3a SGB V).

Mehr dazu bei den Terminberichten des BSG, hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14750 (Nr. 3 + 4).
Denken wir mal laut nach: also wenn ein SGB V – Antrag beim JC abgegeben wird, ist er nach § 16 Abs. 2 SGB I wirksam gestellt, ob er binnen drei Wochen bei der Krankenkasse landet ist zweifelhaft …, dann greift aber die Genehmigungsfiktion.

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4. Broschüre der LAG SB Berlin: „Wegweiser durch mein Insolvenzverfahren“

Die Broschüre ist ein Wegweiser durch das Insolvenzverfahren, für alle die die Feinheiten wissen wollen: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/broschuere-der-lag-sb-berlin-wegweiser-durch-mein-insolvenzverfahren/

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5. SG Dortmund: Hausverbot in einem Jobcenter nur bei massiver oder nachhaltiger Störung (aber nicht um sich Beistände vom Hals zu halten)

Die Kollegen von Aufrecht e.V. aus Iserlohn,  hatten in der Wartezone des Jobcenters Märkischer Kreis ein Foto von einem aus datenschutzrechtlicher Sicht zu  beanstandenden Vordruck der Behörde gemacht, obwohl in den Räumen des Jobcenters ein allgemeines Verbot von Lichtbildaufnahmen besteht. Das Jobcenter hatte deswegen ein Hausverbot über mehr als 18 Monate verhängt und damit versucht die Beistandstätigkeit massiv einzuschränken. (SG Do v. 09.11.2017 –  S 30 AS 5263/17 ER).

Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen!

Diese selber dazu:  http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sozialgericht-dortmund-hausverbot-im-jobcenter-ausgesetzt-d807970.html und der Vorgang bei Beck-Aktuell: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-dortmund-jobcenter-durfte-wegen-verbotswidrigen-fotografierens-eines-behoerdenvordrucks-kein-hausverbot-verhaengen

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6. „Rente für Gefangene“ endlich umsetzen

Nicht in jedermenschs Visier, aber trotzdem wichtig: Am 6./7. Dezember 2017 wird die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Potsdam  zu ihrer jährlichen Sitzung zusammenkommen. U.a. wird sie zum Thema „Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die Rentenversicherung“ beraten. Eine Arbeitsgruppe der ASMK war beauftragt worden, der Konferenz eine Entscheidungsvorlage zu unterbreiten, die bislang noch nicht öffentlich bekannt ist.
Dazu eine PM des Grundrechtekomitee: http://www.grundrechtekomitee.de/node/897    

Daraus ein Auszug: „Wir fordern von der ASMK, jetzt eine klare Entscheidung für die Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung zu treffen und der geschäftsführenden bzw. neuen Bundesregierung das Signal zu geben, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu beschließen und das Parlament damit schnellstmöglich zu befassen. Die Bezugsgröße hinsichtlich der Einbeziehung sollte wie ursprünglich vorgesehen bei 90% liegen, um der bislang vorprogrammierten Altersarmut ehemaliger Gefangener wirksam entgegenzutreten“.
Das ist zu unterstützen!

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7. Überprüfungsanträge für 2016 jetzt stellen

Das Jahr geht zu Ende, nicht selten sind sozialrechtliche Bescheide fehlerhaft, wurden beispielsweise die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen, der Betriebsstrom einer Gas-Terme vergessen, der  Mehrbedarf vergessen oder bei Gemeinschaftsunterkünften oder im Betreuten Wohnen der Stromanteil von der tatsächlich geforderten Miete nicht oder unzulässig regelsatzkürzend berücksichtigt und diese Vorgänge gehen bis ins Jahr 2016 zurück, so muss diesen Monat ein Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X gestellt werden um noch bisher nicht erhaltene Gelder für das Jahr 2016 zu erhalten. Denn  die Rückwirkung des Überprüfungsantrages, bei zu Unrecht nicht erhaltener Sozialleistungen gilt im SGB II (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) und im SGB XII (§ 116a SGB XII) und AsylbLG (BSG – Rechtsprechung) nur bis zum  Januar des jeweiligen Vorjahres. Also dieses Jahr noch bis 2016, nächstes Jahr nur noch 2017.

Daher bitte drauf achten, ggf. noch Überprüfungsanträge zu stellen, diese müssen aber hinreichend bestimmt sein, und mind. den Grund und Zeitraum, was wie zu überprüfen ist beinhalten!

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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2017 habe ich lediglich am 20./21. Dezember 2017 in Leipzig noch ein paar Plätze in meinen Grundlagenseminar frei.

Im Jahr 2018 zu folgenden Terminen:
   
–     am 15./16. Jan.        in Stuttgart      
–     am 24./25. Jan.        in Augsburg      
–     am 30./31. Jan.        in Hamburg  (1 Platz frei)    
–     am 12./13. Feb.        in Frankfurt   
–     am 15./16. Feb.        in Wuppertal 
–     am 26./27. Feb.        in Berlin 
–     am 09./10. April       in Dresden   
–     am 17./18. Mai         in Hamburg

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     

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9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

– am 28. Feb. 2018      in Berlin   

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

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10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

–       18./19. Dez.   in Berlin  (1. Platz frei)
–       05./06. Feb.   in Wuppertal
–       21./22. Feb.   in Hamburg  (1 Platz frei)    

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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11. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

– am 19. – 23. März       in Wuppertal 
– am 28.Mai–01.Juni    in Berlin 
– am 27. – 31. Aug.        in Hamburg

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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12. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. 

Die nächste FoBi findet statt:

–    am 02. Feb.        in Wuppertal
–    am 28. Feb.        in Berlin  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 29. Jan.   in Hamburg 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

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14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

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15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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