Der NEWSLETTER Nummer 04/2019 des Kollegen Harald Thomé ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns die Information erreicht, dass der NEWSLETTER Nummer 04/2019 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) online ist

                  Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

Wir haben diesen NEWSLETTER, der auf der Homepage von

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gepostet steht, nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme in diesen Beitrag gepostet.

Ferner haben wir den kompletten Beitrag wieder in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Wer diesen NEWSLETTER auf der Homepage von Tacheles e. V. online lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2467/ !

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Thomé Newsletter 04/2019 vom 26.01.2019

Erstellt am 26.01.2019
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1.  Geplantes Gesetzesvorhaben:  „Starke-Familien-Gesetz“
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Die Bundesregierung hat den Entwurf des „Starke-Familien-Gesetzes“ beschlossen. Der Kinderzuschlag soll neu gestaltetet werden:
Zum 1. Juli 2019 soll sich der Kinderzuschlag von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind erhöhen und die dazugehörigen Formulare vereinfacht werden. Einkünfte des Kindes, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, sollen weniger angerechnet werden und Bewilligungen sollen zukünftig 6 Monate gelten. Weiter soll sich das Schulbedarfspaket von 100 Euro auf 150 Euro erhöhen, ein Verkehrsticket für Kinder umsonst sein und der Eigenanteil am Schulessen ganz wegfallen.

Diese Regelungen gehen an der Realität der Kinderarmut vorbei, die meisten Regelungen kommen bei den über 2 Mio. von Hartz IV lebenden Kindern noch nicht einmal an. Familienstärkung ist in dem Gesetz nicht zu erkennen, allenfalls Statistikmanipulation. Familienstärkung wäre eine eigenständige Kindergrundsicherung von mind. 650 EUR zzgl. besonderer Belastungen und einmalige Bedarfe.

Die Änderungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 01.07.2019 und 01.01.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 01.08.2019. Zunächst müssen aber Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Weitere Informationen hier: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/bundeskabinett-beschliesst-entwurf-fuer-starke-familien-gesetz/131328
Gesetzesentwurf: https://www.bmfsfj.de/blob/132190/e02e1de60f6221ec71b6bef7bcb0bcdf/gesetzesentwurf-der-bundesregierung-starke-familien-data.pdf

Ein passender Kommentar von Stefan Sell dazu, besonders zum semantischen Höhepunkten einer (scheinbar) „Nah an den Leuten“-Wortwahl des Gesetzestitels:
https://tinyurl.com/yayxujen

DV dazu: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-27-18_starke-familien-gesetz.pdf

Den Vogel abgeschossen hat die SPD mit ihrer Werbung zu dem Gesetz: „Jedes Kind in unserem Land soll glücklich und unbeschwert aufwachsen können – frei von Sorgen, ob das Geld für das Notwendige ausreicht …“
Die SPD also zum Kinderarmutsglückgesetz: https://www.spd.de/aktuelles/starke-familien-gesetz/ , muss man gelesen haben.

2.  Bedauerliche Einzelfälle im Jobcenter Wuppertal – oder wie das Mobcenter rücksichtslos obdachlos macht
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Diese Rubrik wird es leider immer wieder im Newsletter geben müssen. Es geht dieses Mal um eine junge Frau, alleinerziehend mit zwei kleineren Kindern und schwanger, die rechtswidrig seit vier Monaten keine Miete erhält, bei der die Kaution noch nicht gezahlt wurde, monatlich werden ihr ein paar 100 EUR an Leistungen vorenthalten und es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die fristlose Kündigung kommt und das Jobcenter Wuppertal die Familie durch seine Spielchen obdachlos macht.
All diese Punkte sind wieder mal krass und absolut typisch für das Wuppertaler Job- und Mobcenter. Dessen Vorgehen ist rechtswidrig und einfach nur krass. Im vorliegenden Fall ist der Amtsleiter Thomas Lenz sogar darüber informiert, hat aber inhaltlich damit keine Probleme, wie er in Erwiderung auf eine Beschwerde geschrieben hat.  
Wir allerdings schon: das Risiko des Wohnungsverlustes, willkürliche und offen rechtswidrige Praxis kommen bei der Wuppertaler Sozialverwaltung immer häufiger vor. Das darf nicht sein und ist nicht tolerabel. Neben den notwendigen rechtlichen Schritten gehört das an die Öffentlichkeit. Daher dokumentieren wir diesen und weitere Fälle auf Facebook auf der Seite: „bedauerlichen Einzelfälle des Jobcenters Wuppertal“. Hier der Link: https://www.facebook.com/Bedauerliche-Einzelfälle-im-Jobcenter-Wuppertal-1019523434893560/

3.  Geplantes Auslaufen der NRW Landesförderung für „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ zum 31.12.2020
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Die Landesregierung plant das Landes-ESF-Programm „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ nach Auslaufen der aktuellen Bewilligungen Ende 2020 einzustellen. Zurzeit werden durch das Programm 73 Erwerbslosenberatungsstellen und 79 Arbeitslosenzentren in NRW gefördert.
Mit dieser viel zu geringen Förderung wird eine halbwegs behördenunabhängige  Beratungsstruktur in NRW aufrecht erhalten. Diese Finanzierung darf nicht eingestellt, sie muss vielmehr deutlich ausgeweitet werden.
Denn: wenn das Geld nicht stimmt, Leistungen wegen rechtswidrigem Handeln oder unzureichender Behördenberatung nicht stimmen, müssen sich die Menschen an unabhängige Beratungsstellen wenden können. Das ist unabdingbar.
Die Förderung muss aber nicht ESF finanziert sein, sie kann sich auch unmittelbar aus § 17 Abs. 3 SGB I herleiten lassen.
Daher, lasst uns in NRW für eine größere, weniger bürokratische Finanzierung einer unabhängigen Sozialberatung streiten.
Hier mal ein altes, aber immer noch in weiten Teilen aktuelles Positionspapier von Tacheles dazu: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1475/

4.   Bund und betroffene Länder einigen sich auf Lösung für Flüchtlingsbürgen
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Die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich heute über eine Lösung in der Frage der finanziellen Inanspruchnahme von Flüchtlingsbürgen mit dem Bund geeinigt.
Mit der vorliegenden Einigung werden die Jobcenter zukünftig bei der Heranziehung aus im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme abgegebenen Verpflichtungserklärungen die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (2016) besonders gelagerte Situation berücksichtigen. Das hat zur Folge, dass bei der Ermessensausübung bestimmte Kriterien wie zum Beispiel Irrtümer und

finanzielle Überforderung zu beachten sind.
Der Rest in einer Mail von Claudius Voigt vom 24.1.2019: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_24.1.2019.pdf

5.    Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (§ 36a AufenthG)
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Dazu eine Information des MI an die nds. Ausländerbehörden mit Anlagen weiter. Angehängt sind

1. eine Veröffentlichung des Bundesverwaltungsamt zum inländischen Prüfablauf und zur Auswahl der Anträge

von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigten,

2. die – vielen schon bekannte – Rundmail des BMI zur „Neuregelung des Familiennachzugs“ vom BMI,

3. ein (den Vorgaben des Bundesverwaltungsamts entlehntes) Prüfschema für die Ausländerbehörden.
Dazu wieder eine Mail vom Claudius Voigt vom 24.1.2019: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_24.01.2019-2.pdf

6.   Neue Weisungen der BA
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Es gibt neue Weisungen zum SGB X von der BA https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201812010_ba029363.pdf

Analyse der Kundenbestände der gE für die neue Förderleistung § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) im Rechtskreis SGB II https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201812004_ba027361.pdf

7.    Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal
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Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- und  antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.   

In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus unmittelbar angeknüpft, am jeweiligen Thema die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.

 Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten, vor Ort, bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung

Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
        
–     11./12. Feb.        
in Stuttgart (1 Platz noch frei)
–     18./19. Feb.         in Hannover 
–     20./21. Feb.         
in Bremen 
–     04./05. März        
in Berlin
–     25./26. März        
in Wuppertal
–     27./28. März        
in Saarbrücken
–     02./03. April        
in Frankfurt    
–     08./09. April        
in Augsburg     
–     15./16. April       in Koblenz   
–     17./18. April       in Erfurt   
–     29./30. April       in Stuttgart            

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …

Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):

–          am   11./12. März  in Frankfurt
      
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   

–          22. März     in Hamburg  

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

–       08. März      in Wuppertal       

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

 NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  

Sie findet statt

–    27./28. Feb.     in Wuppertal     
–    20./21. März   in Hamburg   

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–     01. März   in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

–        04. April   in Wuppertal  

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 

–   29. Mai     in Wuppertal   

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am

–     15. März     in Wuppertal
 
wieder an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  

–   17. – 21. Juni          in Wuppertal
–   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  

Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)

Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

–          am 04./05.03.  in Berlin
–          am 08./09.04. in Wuppertal
–          am 27./28.05. in Stuttgart (Achtung: geänderter Termin)
–          am 15./16.05. in Hamburg-Harburg

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

–          am 06.03. in Berlin
–          am 18.03. in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

© Tacheles e.V. · Rudolfstr. 125 · 42285 Wuppertal · Tel: 0202 – 31 84 41 · Fax: 0202 – 30 66 04

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