Der NEWSLETTER Nummer 03/2019 des Kollegen Harald Thomé ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir darauf hinweisen, dass der NEWSLETTER Nummer 03/2019 des Kollegen Harald Thomé

                                          Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

(http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) online gestellt ist.

Wir haben diesbezüglich einen Auszug dieses NEWSETTERS nachstehend zu Eurer gefällige Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

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Thomé Newsletter 03/2019 vom 20.01.2019

Erstellt am 20.01.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1. Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht
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Am 15. Jan. 2019 war nun die mündliche Verhandlung zum Thema Sanktionen vor dem BVerfG. Der Verein Tacheles war dort als sachverständige Dritter vom BVerfG bestimmt worden und wir haben, so glaube ich, unsere Sache dort sehr gut gemacht. Ein wirklich wichtiges Instrument war unsere Onlinebefragung, an der immerhin über 21.000 Teilnehmer*innen mitgemacht hatten und die auch auf das Gericht viel Eindruck gemacht hat.
Mein Kollege Roland Rosenow  und ich haben dort den Verein Tacheles vertreten und präsentiert. Ich habe von der Verhandlung meine persönlichen Eindrücke geschildert, diese könnt ihr hier finden: https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2463/

Ich erzähle dort atmosphärisches, inhaltliches und verlinke auf weitere Seiten.

Noch ein Radiointerview von Roland Rosenow in Radio Dreyeckland der in Karlsruhe absolut taff die Interessen der Erwerbslosen als Tachelesvertreter  vertreten hat:   https://rdl.de/beitrag/zwei-welten-prallen-aufeinander-hartz-iv-sanktionen-vor-dem-bundesverfassungsgericht

Dazu gibt es noch den Beitrag der Lokalzeit Bergisch Land, also Wuppertaler Lokalsender dazu:  https://www.facebook.com/wdrlokalzeitbergischesland/videos/1989470534440936  

Dann möchte ich noch auf die Ergebnisse der Umfrage hinweisen, diese sind hier veröffentlich: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/  

Ferner haben wir noch eine Pressemitteilung zu den Umfrageergebnissen erstellt, in der wir die Ergebnisse in zusammengefassten Zahlen pragmatisch zusammengefasst haben:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2462/  

Es ist absehbar, dass durch das Verfahren in Karlsruhe die Sanktionen ganz oder teilweise zur Disposition stehen werden und das ist überfällig!

Wir haben auf jeden Fall das Bestmöglichste beim Verfassungsgericht hin bekommen, die Befragung und die Resonanz darauf hat ihren Teil dazu beitragen, für dieses Mandat, das Vertrauen und die Unterstützung möchte ich mich herzlich bedanken!
 
2. Alles auf einen Blick /BA Eckwerte 2019 / Leistungen nach AsylbLG
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Hier nun nochmal eine korrigierte Version (Warmwasser war falsch) von alles auf einen Blick, als Worddatei, damit jede Beratungsstellen die damit arbeiten will, die örtlichen KdU Werte etc. selber eintragen können: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Alles_auf_einen_Blick_1-2019_Version.rtf

Dann noch die „Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2019“ der BA: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Eckwerte_2019.pdf
Das Ganze mit Regelbedarfe im AsylbLG, Zusammensetzung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von der GGUA: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Arbeitshilfe_SGB_II-Regelsaetze_2019.pdf

Und auch noch eine aktualisierte farbige Übersicht „Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel“ , die gibt es hier: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Tabelle_LU-Sicherung.pdf

3. Und wieder ein bedauerlicher Einzelfall im Jobcenter Wuppertal
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Und wieder ein Fall von vom Jobcenter Wuppertal produzierter Gefahr der Obdachlosigkeit. Jobcenterleiter Thomas Lenz kennt den Sachverhalt und handelt nicht.

Tacheles hatte versprochen, in der Zukunft solche “bedauerlichen Einzelfälle“ wie Jobcenter Leiter Thomas Lenz das immer ausdrückt, also Fälle die es nach seinem Bekunden eigentlich gar nicht gibt, nunmehr jeweils öffentlich zu thematisieren und dokumentieren.

Wir wollen die unverantwortliche und rechtswidrige Verwaltungspraxis des Jobcenters Wuppertal  für jeden prüfbar und nachvollziehbar darstellen. Der neueste Fall aus unserer Beratungspraxis: 

Es geht um eine alleinerziehende junge schwangere Frau, mit zwei kleinen Kindern, der unzulässig das Bestehen einer Einstehensgemeinschaft mit ihrem Freund unterstellt wird. Was, neben anderen Fehlern, zu einer Nichtzahlung von Regelbedarfen und Mehrbedarfen von rd. 320 EUR monatlich führt. UND: seit Oktober – also seit vier Monaten – wird die Miete/Heizung und die Kaution nicht gezahlt.

Existenzsichernde Leistungen sind immer zu zahlen, diese sind unverfügbar (JC Chef Thomas Lenz hätte mal nach Karlsruhe kommen sollen, denn diese Problematik wurde da sehr deutlich von den Richtern erörtert) und die Miete und Heizung ist erst recht zu zahlen. Normalerweise führt eine viermonatige Nichtzahlung zu einer fristlosen Kündigung, Räumungsklage, Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe UND wir reden hier von der Situation einer Familie mit zwei kleineren Kindern und einer hochschwangeren Frau. 

Details hier  https://www.njuuz.de/beitrag46350.html  oder in Facebook mit Schriftverkehr direkt: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1045405325638704&id=1019523434893560&

4. Broschüre: Aufenthaltssicherung für weitergewanderte Flüchtlinge – Eingeschränkte Freizügigkeit oder irreguläre Sekundärmigration?
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Dazu hat der DPWV in Zusammenarbeit der GGUA eine Broschüre erstellt, diese gibt es hier:  https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/A4_aufenthaltssicherung-2018_web.pdf

5. Grundlagen Schuldnerberatung: Lohnpfändung und Lohnabtretung
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„Warum gehe ich eigentlich arbeiten? Es wird ja doch alles weggepfändet.“ Diese bittere Äußerung einer überschuldeten Angestellten können viele Betroffene nachvollziehen. Eine Lohnpfändung oder die Einbehaltung der pfändbaren Einkommensanteile aufgrund einer offengelegten Lohnabtretung sollte aber nicht einfach hingenommen werden, sondern gründlich geprüft werden. Es besteht zudem bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Pfändungsfreigrenze angehoben wird.
Dahingehende Infos hier: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/lohnpfaendung-und-lohnabtretung/

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Den kompletten NEWSLETTER könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link in seiner Gänze auf der Homepage von 

Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2465/ !

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Wir haben diesen Beitrag wieder in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.

Dem Kollegen Halrald Thomé sagen wir an dieser Stelle wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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