Der NEWSLETTER des Harald Thomé Nummer 26/2017 ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den jüngsten NEWSLETTER mit der Nummer 26/2017 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erhalten.
 
                                      http://harald-thome.de/fa/harald-thome/HaraldThome.jpg
 
Ins Auge gesprungen ist uns dabei direkt die darin enthaltene Nachbetrachtung zum G20-Gipfel (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=g20) unter Info-Punkt 7., die wir vollinhaltlich als AK unterstreichen können.
 
Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
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Harald Thomé informiert:
 

Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
 

Thomé Newsletter 26/2017 vom 28.07.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen: 

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1. Die neue Erwerbslosenzeitung Quer 19 ist draußen

Die Kollegen haben sich als Schwerpunkt die Sanktionen im SGB II rausgepickt und die Stellungnahmen verschiedener Sachverständiger Dritter im Verfahren auseinandergenommen. Zudem haben sie sich mit AFD und POPULISMUS auseinander gesetzt und einer Fachtagung zum Thema „Schlüssiges Konzept“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Nationalen Armutskonferenz und der ALSO am 9. November 2017 in Berlin, letztere wird bestimmt sehr interessant und wichtig.

Die neue Quer gibt es hier zum Download:  http://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html

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Aktuelles zum Arbeitslosenrecht

 

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hg.)

Leitfaden für Arbeitslose

Der Rechtsratgeber zum SGB III

704 S., 33. Aufl., Stand Juli 2017

20,– €

 

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hg.)

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II

Der Rechtsratgeber zum SGB II

1088 S., 13. Aufl., Stand März 2017

24,– €

 

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hg.)

Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II

Das Handbuch

472 S., 4. Aufl., Stand Januar 2017

23,– €

 

Zuzüglich Portokosten

 

Fachhochschulverlag

www.fhverlag.de  

bestellung@fhverlag.de

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2. Neue Fachliche Hinweise zum SGB II

Die BA hat mal wieder eine neue SGB II – Weisung rausgegeben und zwar die FH zu § 16c / Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, diese sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

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3. Zu BA Dienstanweisungen im Netz

Dann möchte ich auf verschiedene Dinge in Bezug auf Weisungen der BA hinweisen. 

— Erstmal ein Einzelhinweis: die BA hat eine neue Weisung zum Umgang mit den neuen UVG herausgegeben, diese gibt es hier:  http://tinyurl.com/yavnqbh9 

— Dann haben wir die Newsletter der Regionaldirektion NRW veröffentlicht, diese gibt es hier:  http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/ (ganz unten) 

— Hier einige Einzelweisungen der BA zum SGB II https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen

— Durchführungsanweisungen zum Verfahrensrecht nach SGB I und SGB X beim Bundeskindergeldgesetz (aus 2011, aber aus verfahrensrechtlicher Sicht sehr gut): http://tinyurl.com/y7lj22yb

— Weisungen allgemein nach Gesetzen : https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen

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4. BSG: Auch unterbrochene Zeiten der Erwerbstätigkeit können bei Unionsbürger*innen zum unbefristeten Arbeitnehmer*innenstatus führen

Claudius Voigt von der GGUA hat ein aktuelles BSG Urteil kommentiert:  das BSG hat am 13. Juli 2017, Aktenzeichen B 4 AS 17/16 R) entschieden, dass bei Unionsbürger*innen auch (kurzfristig) unterbrochene Zeiten der Erwerbstätigkeit, die insgesamt aber mindestens ein Jahr betragen, zu einem unbefristeten Fortbestehen des Arbeitnehmer*innenstatus führen können. Alles weitere dazu hier:  http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/claudius_16.07.2017.pdf

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5. Deutsches Institut für Menschenrechte: Verbreitung rassistischen Gedankenguts – Die Meinungsfreiheit hat Grenzen

Das DIM hat in einem Beitrag klargestellt: Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das – so formuliert es das Bundesverfassungsgericht – für die freiheitlich-demokratische  Staatsordnung „schlechthin konstituierend“ ist. Die Meinungsfreiheit ist jedoch kein Freifahrtschein für rassistische Diffamierungen und Parolen. So verpflichtet etwa das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung  (ICERD) Vertragsstaaten wie Deutschland, die Verbreitung rassistischen Gedankenguts gemäß Art. 4 a) ICERD unter Strafe zu stellen. Um die Bevölkerung vor rassistischer Propaganda zu schützen, können aber ebenso ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Demzufolge können Wahlplakate mit rassistischen Inhalten aufgrund der menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus ICERD auch dann zu entfernen sein, wenn die Wahlplakate keinen Straftatbestand des deutschen Strafrechts erfüllen.

Mit dieser Positionierung kann, soll und muss  eine neue Debatte über rassistische Hetze und Wahlpropaganda geführt werden.  Stadtverwaltungen, Staatsanwaltschaften  und Gerichte werden sich nicht mehr so bei rassistischer Hetze einfach mit „das stelle kein Straftatbestand da“ rausreden können.

Hier nun der Beitrag zum Download:   http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/DIM_Cremer_2017.pdf

Dazu auch: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/rassistische-stimmungsmache-im-wahlkampf-geht-alle-an/

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6. Aufruf an Anwälte: Ihr könnt mir gerne relevante Urteile für den Newsletter und Rechtsprechungsticker schicken

Vorrausetzung ist eine Relevanz über den Einzelfall hinaus, dann gerne mit Leitsatz und wer Lust hat, kann auch gerne für die Tachelesseite einen Aufsatz schreiben, diesen aber bitte vorher mit uns abstimmen. Geld gib es natürlich nicht, aber Nennung des Autors und der Kanzlei. Bei Interesse bitte bei mir melden.

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7. Rückblick auf den G20 Gipfel in HH

Ich möchte nochmal einen kurzen Rückblick auf die Ereignisse rund um den G20-Gipfel machen. Den G20-Gipfel in einer Großstadt zu veranstalten ist zu einem Fiasko geworden, angefangen von dem Ort des Gipfels, den Gipfelergebnissen bis zum desaströsen Polizeieinsatz. Dieser wurde unverhältnismäßig und mit beispielloser Härte und Gewalt durchgesetzt. Die Gewalt wurde mit dem massiven, ständig provozierenden und die Gerichtsentscheidungen missachtenden Polizeieinsatz  und mit dem Rahmenbefehl der Polizei (Gipfelschutz hat Vorrang) provoziert. Es sollte knallen, es hat geknallt. Sonst wäre auch der gigantische Polizeieinsatz nicht zu rechtfertigen gewesen.

Auch zwei Wochen später steht eine beispiellose Hetze gegen alles was links ist und sich nicht von der Gewalt distanziert auf der Tagesordnung. Die Grünen sind faktisch abgetaucht, die SPD überschlägt sich in Diffamierung und Nazivergleichen  gegen Linke. Es wird kalt in Deutschland, Erinnerungen an den »deutschen Herbst« kommen hoch.

Hier muss Position bezogen werden. Kapitalismuskritische und Kapitalismus selbst in Frage stellende Politik, also linke Politik, ist notwendiger denn je. Kriege herrschen in x- Ländern, Millionen von Menschen sind auf der Flucht, Despoten und Egomanen sind an der Macht, die Interessen des Kapitals haben immer Vorrang, die Gesellschaft wird zunehmend  gespalten und verarmt um kapitalistische Ausplünderung  zu perfektionieren, reaktionäre und faschistische  Bewegungen haben Aufschwung …
Die Hetze von CDU/CSU/SPD/AFD/NPD zielt genau darauf, diese antikapitalistische Kritik einzuschüchtern, zu isolieren  und durch öffentliche Diffamierung und Repression auszuschalten.

Die demokratischen, linken Kräfte, die  emanzipatorische und soziale Bewegung müssen zusammenstehen, ihre Kräfte bündeln und sich nicht spalten lassen.  Es sind noch 35 Menschen aus Hamburg inhaftiert, (eine so hohe Anzahl von Inhaftierte nach einer Demo gab es noch nie), viele Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, viele traumatisiert durch die erlebte Polizeigewalt, es ist zu erwarten dass  linke Treffpunkte diffamiert als Hort der Militanz angegriffen und geschlossen werden. Hier ist Solidarität, Zusammenhalten und sich nicht spalten zu lassen angezeigt.

Dazu möchte ich ermutigen und auffordern. Es ist notwendiger denn je!

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 An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 51.000 Empfängern in ganz Deutschland.

Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.

Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage. Kontakt: orga@harald-thome.de      

Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:   

  • am 17./18. Aug.  in Koblenz  (zwei Plätze frei)
  • am 21./22. Aug.  in Dresden   
  • am 18./19. Okt.   in Wuppertal 
  • am 13./14. Nov.   in Frankfurt 
  • am 27./28. Nov.   in Berlin
  • am 29./30. Nov.   in Hamburg
  • am 11./12. Dez.   in München 
  • am 20./21. Dez.   in Leipzig     

Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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9. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal

Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

– am 19. – 23. März 2018     in Wuppertal 
– am 17. – 21. Sept.  2018    in Wuppertal  

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt 

  • am 25./26. Sept.  in Wuppertal
  • am 16./17. Okt.    in Augsburg  
  • am 06./07. Nov.   in Dresden 
  • am 18./19. Dez.   in Berlin   

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/

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11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 16. Nov.  in Stuttgart   
  • am 23. Nov.  in Hannover
  • am 04. Dez.  in Wuppertal  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 15. Nov.   in Stuttgart
  • am 05. Dez.   in Wuppertal  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

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13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

  • am 24. Okt.  in Wuppertal 
  • am 24. Nov. in Hannover   

wieder an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich 

  • am 23. Okt.     in Wuppertal

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet

  • am 08. Sept.        in Wuppertal 

statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

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16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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