Der NEWSLETTER des Harald Thomé mit der Nummer 32/2017 ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerekschafter/innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den aktuellsten NEWSLETTER der Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erhalten.

                    http://bc02.rp-online.de/polopoly_fs/1.6492560.1482958471!image/3906568386.JPG_gen/derivatives/d950x950/3906568386.JPG

Diesen wichtigen NEWSLETTER Nummer 32/2017 haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.

Dem Harald Thomé gebührt san dieser Stelle wieder ein herzliches Dankeschön unseres AK für sein sozialpolitisches Engagement.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator.

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Harald Thomé informiert:

 

Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
 

Thomé Newsletter 32/2017 vom 10.09.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen: 

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1. In eigener Sache: Diffamierung und Bedrohung von Tacheles und meiner Person

Ich möchte mit diesem Newsletter zunächst auf eine massive Diffamierungskampagne der Wuppertaler AfD und weiterer rechter Organisationen gegen den Verein Tacheles und gegen mich als Person hinweisen.

Auslöser dieser Diffamierungskampagne ist eine Aktion des Wuppertaler Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ , welches immer wieder offensiv eine „antirassistische Müllentsorgung“ vor AfD Infoständen durchführt. (Passanten werden aufgerufen sich AfD Flyer zu holen und sie in Müllsäcken gleich wieder zu entsorgen).  Wir wissen, dass die AfD immer Schuldige braucht. In anderem Zusammenhang sind es die Geflüchteten oder Menschen muslimischen Glaubens. Für den Gegenwind, den sie in Wuppertal erfahren, haben sie sich als Schuldige mich als Person ausgesucht. Anlass war eine Bagatelle: in einem Wuppertaler Newsletter von Tacheles wurde selbstverständlich über diese antirassistische Aktion informiert und diese Kampagne unterstützt.
Ich werde nun als „Bekenner zu linksextremer Gewalt“ und „geistiger Brandstifter“ diffamiert, unser Newsletter als „linksextreme Agitation“ bezeichnet.

Diese Kampagne wird von der AFD Wuppertal und Pro Wuppertal  betrieben und natürlich auf deren Medien bundesweit verbreitet.
Entsprechende Drohmails trudeln hier in der Folge ein, so werde ich aufgefordert:  „Ihre berufliche Position sollten Sie sofort beenden, denn hier sind Sie nicht mehr tragbar“ und ich gehöre in die Psychiatrie oder Gefängnis,  andere wünschen mir „euch mal so lange in den Arsch ficken bis ihr Blut und Knochensplitter scheißt und kotzt“ (sorry ist aber Zitat). ….

Wer sich ein Bild machen will über die Diffamierungskampagne: http://tinyurl.com/y8nfjx95   und hier:  http://tinyurl.com/y9udxgya  (jeweils original AFD und PRO Seiten)

„Fanpost“ ist auf meiner Facebook zu lesen:  https://www.facebook.com/harald.thome.3

Ich möchte diese Diffamierungskampagne öffentlich machen. Und ich möchte anderen, die von einem solchem Shitstorm betroffen sind, Mut machen, das auch zu tun.

Wir dürfen dieses Land nicht einem blau/roten oder braunen Mob überlassen!

Es steht auf der Tagesordnung, dass erstmalig in der Nachkriegszeit wieder eine in einigen Teilen faschistische Partei ins Parlament einziehen wird.  Die völkische Ideologie wird offen vertreten, AFD Funktionäre ergehen sich in NS-Vernichtungsphantasien von „Entsorgen“ bis „an die Wand stellen“.

Es ist Zeit sich gegen diese reaktionäre Welle, gegen die alten und neuen Nazis mit aller Kraft zu stellen. Hier und jetzt aktiv zu werden, aufzustehen, sich den Rassisten immer und immer wieder mutig in den Weg zu stellen.  Klar und ganz klar zu sagen, NIE WIEDER!

Das NIE WIEDER drückt sich auch bei den Wahlen aus, jeder Nichtwähler ist ein faktischer Wähler für die AfD. Und wer mit der Politik in Deutschland so gar nichts anfangen kann, für die oder den gibt es die erste und einzige Alternative, wie sie sich selbst nennt: DIE PARTEI wählen.

Geht wählen! Antifaschistischer Selbstschutz kostet etwas: wer uns hier finanziell unterstützten will, soll das gerne tun, hier die Spendendaten   von Tacheles:  http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

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WER SICH WEHRT, LEBT NICHT VERKEHRT

Hinweise und Tipps für Hartz-IV-Betroffene

Broschüre, Format: DIN A5, Umfang: 32 Seiten

Herausgegeben von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Die Hartz-IV-Gesetzgebung durch die rot-grüne Bundesregierung gehört zu den Geburtshelfern der LINKEN. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag setzt sich für die Ersetzung  von Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung von derzeit 1 050 Euro netto ein. Diesen Weg werden wir auch in den kommenden Jahren strikt weiter verfolgen.  Hier zwei Beispiele unserer Arbeit in der auslaufenden Legislaturperiode:

 

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2. Regelbedarfe für das Jahr 2018

Das Bundeskabinett hat letzte Woche die entsprechende Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfssätze auf den Weg gebracht. Der Bundesrat wird dieser VO zustimmen:

Im nächsten Jahr wird es folgende Regelbedarfe geben:

RB Stufe 1 – 416 Euro (+ 7 Euro)
RB Stufe 2 – 374 Euro (+ 6 Euro)
RB Stufe 3 – 332 Euro (+ 5 Euro)
RB Stufe 4 – 316 Euro (+ 5 Euro)
RB Stufe 5 – 296 Euro (+ 5 Euro)
RB Stufe 6 – 240 Euro (+ 3 Euro)

Details dazu hier: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html

Die Regelleistungen sind weiter Hungerleistungen, Leben auf unterstem, grade noch so verfassungskonformen Niveau (BVerfG 2014). Das Ziel ist weiterhin dasselbe: Erhalt und Ausbau des Niedriglohnsektors.   

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3. Erneutes BSG Urteil zu Unionsbürgern

Das BSG hat am 30. August erneut über Sozialhilfeleistungen für arbeitsuchende / nicht erwerbstätige Unionsbürger*innen entschieden (B 14 AS 31/16 R). In seinem Urteil hält das BSG ausdrücklich an seiner bisherigen, gefestigten Rechtsprechung fest, dass zwar in bestimmten Fällen keine Leistungen nach dem SGB II, aber zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu erbringen sind (Ermessensreduzierung auf null bei verfestigtem Aufenthalt, i. d. R. nach sechs Monaten) und begründet dies unter anderem mit der verfassungsmäßigen Pflicht zur Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Die Entscheidung betraf zwar einen Zeitraum vor Inkrafttreten der Gesetzesverschärfung durch das Unionsbürgerausschlussgesetz vor dem 29. Dezember 2016. Aber die Deutlichkeit, mit der das BSG einer von interessierter Seite immer wieder laut geäußerten Kritik an seiner bisherigen Rechtsprechung entgegen tritt, lässt hoffen, dass es auch bzw. erst Recht die jetzige, noch restriktivere Rechtslage nicht akzeptieren wird. Mehr in einer Infomail von Claudius Voigt dazu:  http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_05.09.2017.pdf

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4. Aktualisierte Arbeitshilfe zu Unionsbürgern

Die GGUA Kollegen haben wieder eine aktualisierte Arbeitshilfe zu den „Sozialrechtlichen Leistungsansprüchen  von Unionsbürger*innen“ herausgegeben. Ale die mit der restriktiven Verwaltungspraxis Probleme haben finden die aktuelle Rechts- und Rechtsprechungslage darin deutlich wieder.

 Zur Arbeitshilfe geht es hier: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitshilfe2017.pdf

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5. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) europaweite Absenkung der existenzsichernden Leistungen für Asylbewerber

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert europaweite Anpassung der Regelbedarfe für Asylbewerber. Praktisch meint das eine Absenkung der Leistungen für Deutschland.  Gleichzeitig
fordert er  »eine EU-weite Angleichung der Asylverfahren und einen einheitlichen Rechtsschutz.« Die Richtung, die hier eingeschlagen werden soll, ist klar: De Maizière beklagte, dass in Deutschland besonders viele abgelehnte Asylbewerber gegen die Entscheidung Klage vor Gericht einlegten. „Bei uns können abgelehnte Asylbewerber über diverse rechtliche Klagewege ihre Abschiebung hinauszögern, deutlich mehr als anderswo.“ Also deutliche Verkürzung des Rechtsschutzes gegen staatliches Handeln.
Gegen diese Pläne von de Maizière muss deutlich ein NEIN formuliert werden. Das BVerfG hat zum Glück formuliert:  »Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.« (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Randziffer 121).«

Ein Bundesinnenminister müsste solche Urteile kennen und berücksichtigen und nicht mit allen erdenklichen Mitteln versuchen, diese auszuhebeln. Auch und schon gar nicht zu Wahlkampfzeiten und um am rechten Rand zu fischen.

Diese ganzen Punkte hat der Kollege Sell deutlich rausgearbeitet, ich möchte daher auf seinen absolut richtigen Artikel verweisen, dieser ist hier zu finden:    https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/09/forderung-nach-absenkung-der-leistungen-fuer-asylbewerber.html#more

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6. Frankreich: Neues Arbeitsgesetz verordnet – nächste Woche breite Proteste in Frankreich

Der neue französische Präsident Macron greift massiv in das Arbeitsrecht ein. Im traditionellen Urlaubsmonat August, in dem das öffentliche Leben in Frankreich normalerweise eigentlich weitgehend ruht, werden jetzt die Weichen für eine weitere Lockerung des Kündigungschutzes sowie der Aushebelung gewerkschaftlicher Rechte gestellt. Das ruft, wie zu erwarten, massive Proteste von Teilen der Gewerkschaften und aus dem Spektrum der Gruppen hervor, die im letzten Jahr mit Demos, Streiks und militanten Aktionen gegen das “loi travail” gekämpft hatten. Geplant ist, die Änderungen des Arbeitsrecht zum 20. September in Kraft zu setzen.
Eine Woche zuvor, ab dem 12.09., gibt es landesweite Protest und – Streikaktionen.

Die Details bitte auf den Seiten von Labournet lesen:  http://www.labournet.de/category/internationales/frankreich/politik-frankreich/politik-arbeitsgesetz2_widerstand/

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..

 An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.

Kontakt: orga@harald-thome.de  

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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017 und 2018 hinweisen, diese finden statt:   

  • am 27./28. Nov.    in Berlin
  • am 11./12. Dez.    in Wuppertal
  • am 20./21. Dez.    in Leipzig      

    Im Jahr 2018 finden die ersten Grundlagenseminare statt:  

  • am 08./09. Jan.     in Wuppertal 
  • am 15./16. Jan.     in Stuttgart 
  • am 24./25. Jan.     in Augsburg
  • am 30./31. Jan.     in Hamburg  
  • am 12./13. Feb.     in Frankfurt  
  • am 15./16. Feb.     in Erfurt       

Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

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8. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

– am 19. – 23. März  2018     in Wuppertal 
– am 27. – 31. Aug.  2018     in Hamburg
– am 17. – 21. Sept. 2018     in Wuppertal  

(in Berlin ist auch eines in Planung)  

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. 

Sie findet statt 

  • am 16./17. Okt.   in Augsburg  
  • am 06./07. Nov.   in Dresden 
  • am 18./19. Dez.   in Berlin   

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/

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10. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 23. Nov.  in Hannover
  • am 04. Dez.  in Wuppertal  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 15. Nov.   in Stuttgart
  • am 05. Dez.   in Wuppertal  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

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12. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

  • am 24. Okt.  in Wuppertal 
  • am 24. Nov. in Hannover   

wieder an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich 

  • am 23. Okt.     in Wuppertal

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. Effektiv arbeiten im Sozialrecht

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.

Die Fortbildung findet am

–      am  01. Dezember in Wuppertal

statt.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:  http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/

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15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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