Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
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1. Broschüre „Ausgeschlossen oder privilegiert – zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen“
Der DPWV hat in Zusammenarbeit mit Claudius Voigt eine aktuelle Broschüre zu den aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen herausgegeben. Diese ist relevant für alle Bereiche in denen diese mit sozialrechtlicher Beratung zu tun haben, sei es in der Wohnungslosenhilfe, der Jugendsozialarbeit, in Frauenhäuser, Kliniken, aber auch bei der normalen Existenzsicherungsberatung, um nur mal ein paar Bereiche zu nennen.
Hier geht es zu der Broschüre: https://tinyurl.com/ybjmnmt9
Dazu auch noch eine Arbeitshilfe von der Caritas: https://tinyurl.com/y79ev2og
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2. Gutachten zur ordnungsrechtlichen Unterbringung von Unionsbürger*innen
Es wird kalt und verdammt viele Unionsbürger*innen leben auf der Straße, daher hat die BAG-Wohnungslosenhilfe ein Rechtsgutachten zum Anspruch auf Unterbringung von Unionsbürger*innen erstellen lassen. Das Gutachten gibt es hier: http://www.bagw.de/de/themen/notversorgung/gutacht.html
Dazu möchte ich noch auf ein ´wichtiges Urteil des VG München verweisen, wo dieses klargestellt hat, dass eine Abweisung von einer Obdachlosenunterkunft nur dann zulässig ist wenn woanders eine vorübergehende Unterkunftsmöglichkeiten gegeben ist. Sonst muss eine Obdachlosenunterkunft Unionsbürger*innen trotz allen Unionsbürgerausschlussgesetzen (Danke Frau Nahles und SPD) aufnehmen, so das VG München,
Beschluss v. 09.08.2017 – M 22 E 17.3587, mit Urteil, welches hier zu finden ist: https://tinyurl.com/y8brtklj
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5. Neuer Heizkostenspiegel für 2017
Das BSG bestimmt in ständiger (auch häufig ignorierter) Rechtsprechung, dass die jeweiligen Werte des Heizkostenspiegels eine Nichtprüfungsgrenze darstellen. Das bedeutet: bis zu den jeweiligen Werten sind die Heizkosten immer angemessen. Heizkosten können erst dann als unangemessen gelten, wenn der obere Grenzwert des lokalen bzw. bundesweiten Heizspiegels überschritten ist. Dabei ist von der jeweils als abstrakt geltenden angemes-senen Wohnungsgröße und auf den Wert der abstrakt als angemessenen Wohnfläche geltenden qm auszugehen (BSG v. 12.6.2013 – B 14 AS 60/12 R; BSG v. 4.6.2014 – B 14 AS 53/13 R).
Der neue Heizkostenspiegel ist hier zu finden: https://www.heizspiegel.de/heizspiegel/
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6. BVerwG: Azubis darf Unterkunftspauschale nicht gekürzt werden, wenn Eltern bei ihnen wohnen
Das BVerwG hat einer Studentin, die ihre Mutter in ihre Wohnung aufgenommen hat, den höheren BAföG-Bedarfssatz für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende zugesprochen ( BVerwG v. 08.11.2017 – 5 C 11.16).
Siehe dazu hier: http://www.bverwg.de/pm/2017/76
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Im Jahr 2017 habe ich lediglich am 20./21. Dezember 2017 in Leipzig noch ein paar Plätze in meinen Grundlagenseminar frei.
Im Jahr 2018 zu folgenden Terminen:
– am 15./16. Jan. in Stuttgart
– am 24./25. Jan. in Augsburg
– am 30./31. Jan. in Hamburg (1 Platz frei)
– am 12./13. Feb. in Frankfurt
– am 15./16. Feb. in Wuppertal
– am 26./27. Feb. in Berlin
– am 09./10. April in Dresden
– am 17./18. Mai in Hamburg
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.
Die Fortbildungen gibt es:
– am 09. Jan. 2018 in Wuppertal
– am 28. Feb. 2018 in Berlin
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
– 18./19. Dez. in Berlin
– 21./22. Feb. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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11. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
– am 19. – 23. März in Wuppertal
– am 28.Mai–01.Juni in Berlin
– am 27. – 31. Aug. in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
- am 05. Dez. in Wuppertal
- am 29. Jan. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
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14. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
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Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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