Der DGB hat den Brückentag-Kalender 2018 veröffentlicht! Kommt trotzdem alle zum 1. Mai 2018 heraus und demonstriert für Eure Rechte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir den heutigen Feiertag (03. Oktober 2017) dazu nutzen, Euch auch einmal auf eine Information des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aufmerksam zu machen, die für Euch, die Ihr noch Arbeit habt und sie 2018 auch noch haben werdet, eine Freizeitplanung zu ermöglichen.

http://www.dgb.de/++co++20d62c68-1d38-11df-765b-00093d10fae2/scaled/size/694

Der DGB (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/dgb/) hat mit Datum vom 02. Oktober 2017 nömlich den „BRÜCKENTAG-KALENDER“ 2018 auf seiner Homepage online gestellt.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf diese Online-Mitteilung:

http://www.dgb.de/themen/++co++95c0464a-a765-11e7-9c23-525400e5a74a

Es wäre natürlich nicht mehr als kollegial und solidarisch, wenn Ihr trotz des Brückentages am 30. April 2017 an den 1. MAI-AKTIVITÄTEN (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=1.+mai) im Jahre 2018 teilnehmen würdet.

Der 1. MAI-TAG ist nämlich der INTERNATIONALE KAMPFTAG der Arbeitnehmer! Da sollten wir in Massen auf den Plätzen und Straßen sein, um für unsere Rechte zu demonstrieren.

Ansonsten wünschen wir viel Spaß beim Ausgestalten der Freizeit rund um und mit den Brückentagen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Eine Antwort zu Der DGB hat den Brückentag-Kalender 2018 veröffentlicht! Kommt trotzdem alle zum 1. Mai 2018 heraus und demonstriert für Eure Rechte!

  1. Günther Rohr Harzer Str. 15 63110 Rodgau Tel. 06106-9460 sagt:

    Moin moin,
    von unserem DGB-Ortsverband Rodgau erfuhr ich, daß der DGB-Kalender nicht mehr
    für 2018 aufgelegt werden soll. Mit über 50jähriger Gewerkschaftsmitgliedsschaft bin ich über diesen Beschluß ausserordentlich verärgert. Was soll das … und vor allem :
    muß das sein. Dieser herausragende Kalender mit den so wichtigen internationen Daten ist bei den „anderen“ nicht zu finden.
    Ich fordere Sie auf, diesen Beschluß rückgängig zu machen.

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