Der BFFS verkündet für seine Klientel eine Frohe Botschaft: Ab 2020 greift die Reform des Arbeitslosengeld-1-Anspruchs!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die jüngste Mitteilung des BUNDESVERBANDES SCHAUSPIEL/BÜHNE/FILM/FERNSEHEN/SPRACHE – BFFS – (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bffs) vom 17. Dezember 2019 positiv registriert.
 
Darin teilt der BFFS auf seiner Homepage das Folgende mit:
 
 

Achtung: Frohe Botschaft!

Ab 2020 greift die Reform des Arbeitslosengeld-1-Anspruchs

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen am liebsten nur noch gute Nachrichten hören. Der Bundesverband Schauspiel hat eine:

Für kurz befristet Beschäftigte wie z. B. uns Film- und Theaterschaffenden eröffnet sich endlich wieder eine echte Chance, Arbeitslosengeld 1 beanspruchen zu können. Ab Anfang nächsten Jahres (01. Januar 2020) gilt folgendes:

Im Fall von Arbeitslosigkeit kann ich mich auf die verkürzte Anwartschaftszeit berufen und so Arbeitslosengeld 1 beantragen, wenn ich …

  1. in der von 2 auf 2 ½ Jahren verlängerten Rahmenfrist mindestens 180 sozialversicherte Tage gesammelt habe und darüber hinaus nachweisen kann, dass
  2. mehr als 50% dieser Tage aus Beschäftigungen stammen, die nicht länger als 14 Wochen dauerten – vorher waren dasDiese drei Voraussetzungen sollten viele von uns erfüllen können, vor allem dann, wenn der Lebensunterhalt vorwiegend mit Stückverträgen an Theatern oder Musicalhäusern bestritten wird. So können in 2 ½ Jahren durchaus mindestens 6 Monate Beschäftigungszeit zustande kommen, jedenfalls eher als in 2 Jahren, die bis jetzt für die Rahmenfrist galten.Durch die Ausweitung des Beschäftigungsdauer-Kriteriums von 10 auf 14 Wochen sind nicht nur unsere Dreh-Engagements, sondern nun auch die meisten Gastengagements an En-suite- oder Tournee-Theatern eingefangen. Denn die dauern typischerweise zwischen 12 und 15 Wochen. Andererseits fließen am Theater die Gagen nicht so üppig, dass ein Jahresverdienst über 57.330 € (brutto) dabei herauskäme. Diese auf die anderthalbfache Bezugsgröße West erhöhte Verdienstgrenze dürfte von den meisten von uns nicht erreicht werden, so dass sie letztlich – mithilfe der verkürzten Anwartschaftszeit – alle Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erfüllen können
  3. Ich in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig nicht mehr als die anderthalbfache Bezugsgröße West (brutto) verdient habe, das sind 57,330 € – vorher war das nur die einfache Bezugsgröße West von 37.380 €.  Diese drei Voraussetzungen sollten viele von uns erfüllen können, vor allem dann, wenn der Lebensunterhalt vorwiegend mit Stückverträgen an Theatern oder Musicalhäusern bestritten wird. So können in 2 ½ Jahren durchaus mindestens 6 Monate Beschäftigungszeit zustande kommen, jedenfalls eher als in 2 Jahren, die bis jetzt für die Rahmenfrist galten.Durch die Ausweitung des Beschäftigungsdauer-Kriteriums von 10 auf 14 Wochen sind nicht nur unsere Dreh-Engagements, sondern nun auch die meisten Gastengagements an En-suite- oder Tournee-Theatern eingefangen. Denn die dauern typischerweise zwischen 12 und 15 Wochen. Andererseits fließen am Theater die Gagen nicht so üppig, dass ein Jahresverdienst über 57.330 € (brutto) dabei herauskäme. Diese auf die anderthalbfache Bezugsgröße West erhöhte Verdienstgrenze dürfte von den meisten von uns nicht erreicht werden, so dass sie letztlich – mithilfe der verkürzten Anwartschaftszeit – alle Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erfüllen können.Natürlich, wenn es mir gelingt, wegen der neuen Rahmenfrist von 2 ½ Jahren in dieser Zeit sogar 360 sozialversicherte Tage oder mehr zu sammeln, brauche ich mich nicht auf die verkürzte Anwartschaftszeit zu berufen. Dann kann ich ganz „normal“ Arbeitslosengeld 1 beantragen. Das heißt, die oben genannten weiteren Bedingungen unter 2. und 3. fallen weg.

    Unser Bundesverband Schauspiel hat sich 12 lange Jahre für diese Reform des Arbeitslosengeldanspruchs stark gemacht. Dabei wurden wir von ver.di und anderen Berufsverbänden kräftig unterstützt. Ende November 2018 gelang schließlich der Durchbruch. Die Regierung entschloss sich, die Rahmenfrist zu verlängern, und ließ wegen unseres heftigen Widerstands ihren ursprünglichen Plan fallen, die verkürzte Anwartschaftszeit völlig abzuschaffen. Stattdessen verbesserte sie ihre Bestimmungen so, wie es der Bundesverband Schauspiel und seine Partner schon seit Jahren forderten. Damit wurde aus der verkürzten Anwartschaftszeit endlich ein wirkungsvolles Instrument, um kurz befristet Beschäftigten wie Film- und Theaterschaffenden eine reelle Chance auf den Arbeitslosengeld-1-Anspruch zu bieten.

    Allerdings verabschiedete der Gesetzgeber die Reform am 18. Dezember 2018 – zu spät, um sie noch für 2019 in Kraft treten zu lassen. Für die Umsetzung solcher Maßnahmen braucht die Administration schlicht mehr Vorbereitungszeit. So wird die Reform erst mit Beginn des neuen Jahres 2020 ihre Wirkung entfalten. Aber keine Sorge: Berücksichtigt werden auch solche sozialversicherten Tage, die vor diesem Jahreswechsel gesammelt wurden. Hauptsache, der Antrag auf Arbeitslosengeld wird erst im neuen Jahr gestellt. Also lassen wir jetzt die Korken knallen! Und bitte: Jeder von uns ist aufgerufen, diese frohe Botschaft weiter zu tragen! Wir können nicht davon ausgehen, dass die Agentur für Arbeit oder andere Behörden uns extra darauf aufmerksam machen werden, wenn wir arbeitslos sind und auf Arbeitslosengeld 1 angewiesen sind. Die entscheidenden Bestimmungen stehen in dem § 142 Absatz 2 und dem § 143 Absatz 1 des 3. Sozialgesetzbuches (siehe hier).Wir vom Vorstand wünschen allen ein erfolgreiches Jahr 2020, mit vielen tollen (gut bezahlten) Rollen, die so viel Raum einnehmen, dass möglichst keiner von uns Arbeitslosengeld beantragen muss.    

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Wer den Beitrag direkt auf der Homepage des BFFS lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden ink an.

    > https://www.bffs.de/2019/12/17/achtung-frohe-botschaft/ !         

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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