Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
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1. Urteil des SG Bayreuth: Bayerisches Betreuungsgeld ist im SGB II (und SGB XII) nicht anzurechnen
Das SG Bayreuth hat mit Urteil vom 28.11.2017 – S 4 AS 363/17 entschieden, dass das bayerische Betreuungsgeld nicht im SGB II als Einkommen anzurechnen ist. Das Urteil findet auch Entwendung im SGB XII.
Für die Beratungspraxis bedeutet dies jetzt: dass gegen neue Bescheide, in denen das bayrische Betreuungsgeld angerechnet wird, Widerspruch eingelegt werden sollte.
Jetzt aber viel Wichtiger: wurde in der Vergangenheit und zwar im Jahr 2016 das bayrische Betreuungsgeld im SGB II/SGB XII angerechnet, muss dieses Jahr noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden, sonst gehen mit Ende diesen Jahres die Ansprüche von 150 EUR im Monat für das Jahr 2016 verloren.
Für das Jahr 2016 muss dieses Jahr noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden
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Ich fordere daher alle bayrischen Sozialberatungsstellen, Schwangerenberatungen, Alleinerziehendeneinrichtungen, Mütterzentren auf, Migrationsberatungsstelle mit sog. analogberechtigten Geflüchteten da jetzt aktiv zu werden, Plakate rauszuhängen, in entsprechenden Stellen/Zentren Flugblätter auszulegen und Pressemitteilungen zu schreiben.
Damit die Information die Betroffenen dieses Jahr noch erreicht. Das Urteil vom Sozialgericht Bayreuth ist inhaltlich richtig und wird vermutlich auch vor dem BSG Bestand haben.
Das Urteil gibt es hier zum Nachlesen: http://www.kanzlei-deterding.de/resources/Urteil+Anrechnung+Betreuungsgeld.pdf
Musterwiedersprüche und – Überprüfungsanträge gibt es auf der Tachelesseite zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2279/
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2. Umfang von Armut in Deutschland: 7,9 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2016
Die umfassendste Sozialkürzung, die sozialpolitische Weichenstellung rund um die Hartz-Gesetze „wirken“: 7,9 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung. Vermutlich wird sich diese Zahl trotz guter Konjunktur (für die Kapitalseite) im Jahr 2017 noch gesteigert haben. Wenn man dazu noch die Menschen rechnen würde, die Einkommen auf dem Niveau von SGB II/SGB XII beziehen, aber keine Leistungen beantragen, wären wir bei weit mehr als 10 Mio. Menschen.
Wohngeld beziehende Menschen sind leider nicht in der Statistik von Statistikbundesamt, dessen Übersicht ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_429_228.html
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3. Menschenrechtsbericht 2017
1. Am 06.12.2017 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen zweiten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.
Die Themen:
- Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem
- Ausgewählte Themen des vorherigen Menschenrechtsbericht: Entwicklungen seit Juli 2016
- Menschenrechtskonforme Ausgestaltung des Alltags in Gemeinschaftsunterkünften
- Geflüchtete Menschen mit Behinderungen: Identifikation, Unterbringung und Versorgung
- Das Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil
Den Menschrechtsbericht gibt es hier: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht/menschenrechtsbericht-2017/
Zu ergänzen wäre dieser meiner Ansicht nach um weitere Punkte:
Menschenrechtsverstöße im Bereich des SGB II/SGB XII,
- wie Leistungsausschlüsse von Unionsbürger*innen, Sanktionen im SGB II
- KdU-Regelungen die dazu führen, dass SGB II/XII-Berechtigte z.T. bis zu 30 % aus ihrer Regelleistung zu den KdU zuzahlen müssenSowie um:
- Systematische Aushöhlung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Deutschland
- Stetige Verschärfung des Polizei- und Geheimdienstrechte
Zur Aushöhlung des Versammlungsrechts folgende PM des Grundrechtekomitees: http://www.grundrechtekomitee.de/node/900 und https://www.neues-deutschland.de/artikel/1072018.ausbau-des-verfassungsschutzes-hessen-plant-umfassende-spitzelei.html
Beispiel aus unserer Beratungspraxis in Wuppertal: Alleine diese Woche kamen zwei Menschen/Familien die das Wuppertaler Jobcenter durch komplette (rechtswidrige) Leistungsverweigerung obdachlos gemacht hat. Jeder Vorgang für sich müsste Erwähnung in einem Menschenrechtsbericht finden!
Unter Bürger- und Menschenrechte im engeren und weiterem Sinne möchte ich noch folgende Info verbuchen: Bundesweit schlechtestes Informationsfreiheitsgesetz in Hessen geplant: https://netzpolitik.org/2017/schwarz-gruen-in-hessen-will-schlechtestes-informationsfreiheitsgesetz-deutschlands/
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4. SG Dresden: Zusicherung vom Jobcenter nur bei erstmaligem Auszug aus Elternhaus erforderlich
Eigentlich ist es völlig klar, es wird aber tausendmal behördlicherseits missachtet, wenn junge Erwachsene einmal von zu Hause ausgezogen sind, ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. Das Gericht stellt weiter klar, das JC habe keine Befugnis auf „Lebenskontrolle“ für alle weiteren Umzüge.
Das hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 30.11.2017- S 52 AS 4265/17 entschieden.
Alles weitere dazu hier: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/entscheidungsfreiheit-junger-erwachsener-im-hartz-iv-bezug-gestaerkt/
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6. Über 6 Millionen Menschen drohten im Jahr 2016 Stromabschaltungen
Im Jahr 2016 wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 330.000 Haushalten der Strom gesperrt. Die Zahl der Androhungen liegt bei über 6 Millionen. Eine Studie vom Deutschen Caritasverband (DCV) gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) analysierte nun erstmals, wer von diesen Stromsperren betroffen ist. Das sind vor allem ALG II-Empfänger und verschuldete Menschen.
Mehr dazu hier: https://www.sozial.de/ueber-6-millionen-menschen-drohen-stromabschaltungen.html
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Im Jahr 2017 habe ich lediglich am 20./21. Dezember 2017 in Leipzig noch ein paar Plätze in meinen Grundlagenseminar frei.
Im Jahr 2018 zu folgenden Terminen:
– am 15./16. Jan. in Stuttgart
– am 24./25. Jan. in Augsburg
– am 30./31. Jan. in Hamburg (1 Platz frei)
– am 12./13. Feb. in Frankfurt
– am 15./16. Feb. in Wuppertal
– am 26./27. Feb. in Berlin
– am 09./10. April in Dresden
– am 17./18. Mai in Hamburg
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.
Die Fortbildungen gibt es:
– am 28. Feb. 2018 in Berlin
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
– 05./06. Feb. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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11. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
– am 19. – 23. März in Wuppertal
– am 28.Mai–01.Juni in Berlin
– am 27. – 31. Aug. in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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12. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die nächste FoBi findet statt:
– am 02. Feb. in Wuppertal
– am 28. Feb. in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
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15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
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Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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