Das Studentenwerk Aachen – Der Skandal & die juristische Auseinandersetzung – Eine unendliche Geschichte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir uns mehrfach auch mit Themen rund um das Studentenwerk Aachen – A.ö.R. – befasst, die Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=studentenwerk+aachen !

Das Sudentenwerk Aachen – A.ö.R. – kommt ganz einfach aus den Negativ-Schlagzeilen nicht raus, wie es noch am 06. Oktober 2016 in einem großen Beitrag der Aachener Zeitungen zu lesen stand.

Diesen Beitrag hatten wir im Rahmen unseres Artikels zum Thema am 07. Oktober 2016 mit veröffentlicht. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/10/07/studentenwerk-aachen-wg-betrugsverdacht-im-fadenkreuz-der-ermittlungen-greift-hier-das-prinzip-mein-name-ist-hase-ich-weiss-von-nichts/ !

In den Aachener Zeitungen (AZ/AN) gab es dann mit jeweiliger Ausgabe vom 10. November 2016 eine Fortsetzung der Berichterstattung, die wir nachstehend in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme abdrucken, unter dem Titel:

„Firma streitet weiter mit Studentenwerk

Das Landgericht wird einen Sachverständigen prüfen lassen, ob Rechnungen vollständig beglichen werden müssen

VON JAN MÖNCH

Aachen.  Ein Sachverständiger wird klären, ob das Aachener Studentenwerk zu Recht Rechnungen nicht oder nicht vollständig gezahlt hat. Dies hat die siebte Zivilkammer am Aachener Landgericht gestern entschieden. Eine GmbH aus dem Emsland hatte geklagt, nachdem das Studentenwerk die geleisteten Arbeiten für Sanitärinstallationen in einem Studentenwohnheim in der Hainbuchenstraßen in Aachen und am Solar-Campus in Jülich nicht in vollem Umfang (1,3 Millionen Euro) zahlen wollte. Es geht um rund 140 000 Euro.

Nach einem ersten Gerichtstermin im August war es darum gegangen, ob die Streitparteien sich auf einen Vergleich einigen oder ob das Unternehmen weiter auf Konfrontation geht und den Rechtsstreit weiter ausfechten wird. Letzteres ist nun eingetreten.

Der Sachverständige wird unter anderem klären, ob bestimmte Arbeiten wirklich notwendig gewesen sind und ob andere tatsächlich so geleistet worden sind, wie abgerechnet. Bis die Einschätzung vorliegt, dürften „mindestens mehrere Monate“ vergehen, sagte der Sprecher des Landgerichts, Daniel Kurth, gestern zu unserer Zeitung.

Schlaglicht auf die Zahlungsmoral

Ungeachtet dessen, wie das Verfahren am Landgericht nun ausgeht, hat dieses schon jetzt ein Schlaglicht auf die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand gerichtet. In der hart umkämpften Baubranche ist es nicht unüblich, dass Rechnungen einfach nicht vollständig bezahlt werden. Denn gerade kleinere Unternehmen können es sich oft nicht leisten, rechtliche Schritte auch nur einzuleiten.

Anders als man annehmen könnte, wird diese Praxis keineswegs nur von privatwirtschaftlichen Auftraggebern betrieben. Eine interne Statistik des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, die unserer Zeitung vorliegt, weist öffentliche Auftraggeber sogar als die mit der schlechteren Zahlungsmoral aus.

Das Studentenwerk weist den Vorwurf, sich dergestalt zu verhalten, zurück. Man vergebe im Jahr rund 100 Aufträge für Neubauten und für Bestandsbauten. Gerade als öffentliche Einrichtung sei man dazu verpflichtet, Leistungen und Rechnungen ´äußerst gewissenhaft´ zu prüfen. Dass man Rechnungen für zu hoch erachte, komme vor, sei aber keinesfalls an der Tagesordnung, heißt es in einer Stellungnahme. ´Grundsätzlich wird im ersten Schritt versucht, sich außergerichtlich zu einigen. In den meisten Fällen gelingt dies – im beidseitigen Einverständnis, und ohne dass eine der Parteien es als notwendig erachtet, rechtliche Schritte einzuleiten.´

Eines dieser Unternehmen hat sich auf unsere Berichterstattung vom 6. Oktober hin gemeldet, es handelt sich um ein Architekturbüro aus der Region. Das Unternehmen hatte die Planung von Bauprojekten für das Studentenwerk übernommen und stellte dafür anschließend eine Rechnung im niedrigen siebenstelligen Bereich. Das Studentenwerk habe diese aber als zu hoch zurückgewiesen. Eine Begründung sei nicht genannt worden, sagt der Architekt, der seinen Namen und den seines Büros nicht in der Zeitung lesen will.

Anders als das Unternehmen aus dem Emsland zog er jedoch nicht vor Gericht. Allerdings nicht, weil er dies nicht für nötig gehalten habe, sondern weil die Kosten für das Einschlagen des Rechtswegs „jenseits von Gut und Böse“ gewesen wäre. Die Vorschüsse für Gerichtskosten und Anwälte hätten bei etwa 50 000 bis 60 000 Euro gelesen, was man sich nicht habe leisten können. Im Endeffekt habe er weniger als 50 Prozent der ursprünglich in Rechnung gestellten Summe erhalten, sagt der Architekt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind unterdessen noch zu keinem Ergebnis gekommen. Ein Unternehmer aus dem Kreis Heinsberg, der mehrere Aufträge vom Studentenwerk erhalten hatte, hatte Anzeige erstattet – ebenfalls wegen nicht vollständig bezahlter Rechnungen. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug gegen drei in leitenden Positionen tätige Mitarbeiter des Studentenwerks ein. „Die Akte befindet sich bei der Polizei zwecks weiterer Ermittlungen“, sagte gestern Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts, Sprecherin der Aachener Staatsanwaltschaft. Ob hier Klage erhoben wird, ist damit weiterhin offen.“

Heute (12.11.16) nun hat das Studentenwerk, dessen Geschäftsführer ja vorgeblich lt. Aachener Zeitungen nicht von diesen juristischen Auseinandersetzungen wusste, mit folgendem Artikel aus den Aachener Zeitungen Stellung bezogen:

„Studentenwerk widerspricht Architekt

Aachen. Das Studentenwerk Aachen hat gestern dem in unserer Donnerstagsausgabe erhobenen Vorwurf eines Architekten widersprochen, Rechnungskürzungen ohne Angaben von Begründungen durchgesetzt zu haben. Die Gründe seien mehrmals auch im Beisein von juristischen Vertretern erläutert worden. Hintergrund des Streits sei eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Forderungs- und der Angebotssumme gewesen. Nach einer Einigung sei das ursprünglich vertraglich vereinbarte Honorar nicht nur vollumfänglich und sofort gezahlt, sondern aufgrund diverser anerkannter Mehrleistungen sogar deutlich erhöht worden. (red)“

Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wirft wieder neue Fragen auf.

Diese stellen sich wie folgt:

a) Gelten nicht auch für die Studentenwerke des Landes NRW als Anstalten des öffentlichen Rechts die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL und VOB)?

b) Sind die  vertraglich vereinbarten Gewerke nicht gemäß den v.g. Bestimmungen bei dem Studentenwerk zwischen Anbieter und Bieter, der letztendlich den Zuschlag erhält, auch finanziell limitiert worden?

c) Gibt das Studentenwerk dann, wenn der Bieter das vereinbarte Gewerk nicht zum vereinbarten Preis fertigstellen kann, noch eine gute Summe Geldes drauf? Wie anders soll denn der Satz in der „Stellungnahme“ zu verstehen sein, der da lautet: „Nach einer Einigung sei das ursprünglich vertraglich vereinbarte Honorar nicht nbur vollumfänglich und sofort gezahlt, sondern aufgrund diverser sanerkannter Mehrleistungen sogar deutlich erhöht worden.“ ?

Das verstehe, wer will! Allerdings logisch nachvollziehbar ist das nicht!

Das Geschäftsführer des Studentenwerks Aachen wäre gut beraten gewesen, sich intern sachkundig zu machen, die Gremien Verwaltungsrat und Personalrat über die Ergenisse der internen Recherche zu informieren, gegebenenfalls personella Konsequenzen zu ziehen und der Öffentlichkeit über die Presse persönlich „reinen Wein“ einzuschenken!

So wie das jetzt läuft, wird dies wohl die zweite „Unendliche Geschichte“ werden, wie sie selbst Michael Ende nicht besser schreiben könnte!

Für uns als AK stellt sich allerdings die Frage, ob der Ver.di-Vertrauensleutekörper und der Personalrat  gut beraten sind, wenn sie weiterhin zum Thema schweigen?

Wir bleiben jedenfalls am Thema dran und werden dazu keinesfalls schweigen!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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