Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die Beratungen um das am heutigen Tage durch den Bundestag verabschiedete Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zur Kenntnis genommen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=betriebsverfassungsgesetz) bedarf schon seit Jahren einer Novelle.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG-Bauen-Agrar-Umwelt – IG BAU – (http://ak-gewerkschafter.com/?s=ig-bau), der Kollege Robert Feiger, hat sich dazu wie folgt geäussert:
Konsequent gegen „Aktiv-Blockierer“ bei Betriebsräten vorgehen
Zur heutigen Verabschiedung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes durch den Bundestag erklärt der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger:
21.05.2021
„Es ist ein richtiger Schritt und ein wichtiges Signal, wenn die Wahl von Betriebsräten vereinfacht wird. Das Gesetz trägt dazu bei, dass Beschäftigte künftig leichter eine Mitarbeitervertretung gründen können und schützt sie dabei besser vor ungerechtfertigten Kündigungen.
Allerdings brauchen wir jetzt auch unbedingt härtere Sanktionen gegen Chefs, die die Gründung von Betriebsräten verhindern oder Beschäftigte unter Druck setzen. Das Prinzip der ‚Gutsherrenart‘ hat in Betrieben keinen Platz.
Wer die Mitbestimmung aktiv blockiert, missachtet die demokratischen Rechte seiner Beschäftigten. Deshalb muss gegen Betriebsräte-Verhinderer mit aller Konsequenz vorgegangen werden.
Um Verstöße effektiv zu bekämpfen, müssen in den Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitssachen eingerichtet werden. Zudem sollten Staatsanwaltschaften bei Bekanntwerden von Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz künftig von sich aus aktiv werden können. Bislang müssen Betriebsratsgremien oder die Gewerkschaften erst eine Anzeige erstatten.“
Diesen Ausführungen können wir uns vorbehaltlos anschließen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-