Der BBU teilt mit, dass dem Land NRW weitere Atommülltransporte nach Ahaus drohen. Der BBU wird der Bürgerinitiative weiterhin zur Seite stehen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Pressemitteilung des BBU über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz () erhalten.

Darin teilt der BBU mit, dass dem Land NRW weitere Atommülltransporte nach Ahaus drohen. Der BBU wird der Bürgerinitiative weiterhin zur Seite stehen

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntniasnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Der BBU teilt mit:

BBU-Pressemitteilung vom 13.06.2019 inclusive Stellungnahme der BI „Kein Atommül in Ahaus“ vom 12.06.2019

NRW drohen weitere Atommülltransporte nach Ahaus. Der BBU wird der
Bürgerinitiative weiterhin zur Seite stehen und ihre Aktivitäten
unterstützen.

(Ahaus / Legden, Bonn, Münster, 13.06.2019) Am 4. Und 5. Juni 2016 wurde
in Legden bei Ahaus (Kreis Borken) ein Erörterungstermin durchgeführt,
bei dem es um das Atommülllager in Ahaus ging. Konkreter Anlass des
Termins war die beantragte Verlängerung der Lagerfrist für schwach- und
mittelradioaktiven Atommüll. Die aktuelle Lagerungsgenehmigung läuft am
20. Juli 2020 aus. Beantragt ist jetzt eine Lagerungsdauer bis Ende
2057. Gegen diese verlängerte Lagerfrist wurden mehr als 1000 Einsprüche
bei der zuständigen Bezirksregierung in Münster eingereicht.

„Der Erörterungstermin wurde nach zwei intensiven Tagen am 5. Juni 2019
gegen 18 Uhr beendet. Die Bedenken der Einwenderinnen und Einwender
wurden nicht entkräftigt. Der Protest geht weiter“, so
BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz in einer ersten Stellungnahme nach
der Erörterung.

Jetzt hat die Bürgerinitiative (BI) „Kein Atommüll in Ahaus“, die auch
im BBU organisiert ist, am Mittwoch (12. Juni 2019) eine Stellungnahme
veröffentlicht, in der der Erörterungstermin ausgewertet wird. Deutlich
wurde, dass dem Münsterland sowie ganz NRW und weiteren Bundesländern
zahlreiche Atommülltransporte mit dem Ziel Ahaus drohen. In der
Stellungnahme der BI heißt es dazu:

„Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem
Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in
diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung
nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt
und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und
Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch
alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk
Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und
mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie
z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch
erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine
völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich
brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz
vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
(Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Wer diese unnützen Transporte
genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das
Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!“

Vollständiger Text der Stellungnahme am Ende dieser Pressemitteilung
sowie unter

https://www.bi-ahaus.de

HintergrundiInformationen zum ganzen Genehmigungsverfahren unter

http://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/strahlenschutz/zwischenlager_ahaus/index.html

Der BBU wird der Bürgerinitiative weiterhin zur Seite stehen und ihre
Aktivitäten unterstützen.

Auch der BBU hatte Anfang des Jahres in einer Stellungnahme die geplante
längere Lagerdauer für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll
abgelehnt. Die Stellungnahme findet man auf der Homepage des BBU unter

https://bbu-online.de/Einwendungen/BBU%20Stellungnahme%20Ahaus%20Maerz%202019.pdf

BBU-Pressemitteilung zum Ende des Erörterungstermines:

https://bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202019/06.06.19.pdf

Weitere Informationen zum Atommülllager in Ahaus, zu drohenden
Castor-Atommülltransporten nach Ahaus und zu weiteren Aspekten des
weiten Themenfeldes „Atommüll“ unter

https://www.bi-ahaus.de,

https://ahauser-erklaerung.de,

https://atommuell-protest.de,

https://ag-schacht-konrad.de,

https://www.bi-luechow-dannenberg.de,

https://www.atommuellreport.de,

http://www.atommuellkonferenz.de,

https://bbu-online.de

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seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
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Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ vom 12.
Juni 2019 zu dem Erörterungstermin betr. Zwischenlagerung „sonstiger
radioaktiver Stoffe“ in Ahaus (4./5. Juni 2019)

Die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll in Ahaus ist
bisher für 10 Jahre genehmigt und endet 2020. Beantragt ist die
Verlängerung der Lagerfrist bis 2057. Darum ging es auf dem zweitägigen
Erörterungstermin der Bezirksregierung Münster (Bez. Reg. MS) letzte
Woche in Legden (4./5.6.). Umstritten sind vor allem die Länge der
beantragten Genehmigung, die weit über die genehmigte Betriebsdauer des
Transport Behälter Lagers Ahaus (TBL-A) von 40 Jahren geht, und der
Bedarf für diese Transporte.

Die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde hat auf dem
Erörterungstermin erkennen lassen, dass sie keine rechtliche Handhabe
für eine Verkürzung der beantragten Frist sieht, sofern ein Endlager in
Aussicht stehe und der Charakter des „Transportbehälterlager Ahaus
(TBL-A)“ als Zwischenlager damit gewährleistet bleibe. Das geplante
Endlager Schacht Konrad, das vermutlich 2027 in Betrieb genommen werden
soll, genüge diesen rechtlichen Ansprüchen.

Diese Auffassung ist für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel:

* Die bisherige Genehmigung war bereits befristet, und zwar für 10
Jahre (2010 – 2020). Es handelte sich dabei auch nicht um einen
„Probebetrieb“, wie auf dem Erörterungstermin fälschlicherweise
behauptet wurde, sondern um eine ganz normale Betriebsgenehmigung.
Von daher ist nicht einzusehen, warum die Genehmigungsbehörde jetzt
nicht erneut eine befristete Genehmigung aussprechen kann, die einen
Zeitraum umfasst, der wesentlich überschaubarer ist als der bis zum
Jahr 2057. Selbst 2057 ist ja auch eine Befristung!
* Ob der Schacht Konrad im Jahr 2027 wirklich in Betrieb geht, ist
mindestens fraglich. Ursprünglich sollte er bereits 2013
aufnahmebereit sein, in der Zwischenzeit wurde der Betriebsbeginn
bereits fünfmal verschoben. Erst vor wenigen Wochen gab es einen
Brand in dem alten Bergwerk, der erneut verdeutlicht hat, dass seine
Nutzung für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebliche
Probleme mit sich bringen dürfte. Von daher muss mindestens mit
weiteren Verzögerungen gerechnet werden, wenn nicht mit einer
dauerhaften Aufgabe dieses Projekts. Die Standortgemeinden in
Salzgitter und Umgebung wie auch wir halten Schacht Konrad für
generell ungeeignet.
* Selbst wenn aber Schacht Konrad in Betrieb gehen sollte, wäre damit
die Entsorgung des Zwischenlagers Ahaus nicht gewährleistet: Schacht
Konrad hat ein Fassungsvermögen von 303.000 m3 und ist für dieses
Volumen genehmigt. Dies ist nur ca. die Hälfte des in Deutschland
angefallenen und in den nächsten Jahren noch anfallenden schwach-
und mittelradioaktiven Mülls. Schon heute gibt es zahlreiche
Standorte kerntechnischer Anlagen in Deutschland, bei denen die
Lagerung diesen Mülls nur mit der Auflage genehmigt ist, dass er
2027 ins Endlager Schacht Konrad verbracht wird. Ahaus befindet sich
also in einer Konkurrenzsituation mit allen anderen
Zwischenlagerstandorten – es wäre keinesfalls sichergestellt, dass
der hier lagernde Müll ab 2027 weggeschafft werden könnte, schon gar
nicht im vollständigen Umfang.

Die 50:50 Chance bis 2057 und ggf. noch einmal 70 Jahre für den Neubau
eines weiteren Lagers sind auf keinen Fall hinnehmbar!

Ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind das
„Bedürfnis“ und die „Standortalternativen“! Die Antragstellerin, damals
noch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), hatte als
Geschäftsmodell die Lagerung von möglichst viel Atommüll in Ahaus, damit
lukrative Transportaufträge und Lagergebühren fällig wurden. Durch die
Übernahme der Zwischenlager durch die Bundeseigene Gesellschaft zur
Zwischenlagerung (BGZ) sollten eigentlich nur noch der reale Bedarf und
die Vermeidung unnützer Transporte oberste Priorität haben. Unabhängig
von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch
die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad
V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht
werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde,
Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren
Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als
vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein
nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll
fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis,
Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten.
Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei,
die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin
einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung
ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG):
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist
verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und
Umwelt zu vermeiden.
Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit
nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen
Rechtsbruch!

Neben der Lagerdauer, der Unsicherheit eines Endlagers und dem
mangelhaft vorgetragenen Bedarf für diese Transporte stellten die
Einwender noch weitere erhebliche Mängel auf Seiten der
Genehmigungsbehörde und deren Fachberater fest:

Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung
von Schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen
die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend
sicher definiert ist. Die Bez. Reg. Münster darf diese Leitlinien nicht
ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit
des Containments umgehen.

Außerdem zeigte sich, dass der Schutz vor Einwirkungen Dritter (SEWD –
Schutz) für das TBL-A nicht auf dem Stand von Wissenschaft und Technik
war. Selbst der TÜV-Fachberater der Bez. Reg. Münster waren nicht über
die Gefahren moderner Drohnen, wie sie in der Nachbargemeinde Almelo
(NL) gefertigt werden, informiert. Erschreckend war auch die
Feststellung, dass es für eine derart brisante Atomanlage wie das TBL-A
kein Überflugverbot gibt. Für die BI-Ahaus ist das ein weiterer Beweis
für den zu lässigen Umgang mit Atommüll in Deutschland.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ fordert daher:

* Keine weiteren Transporte von schwach- und mittelradioaktivem Abfall
nach Ahaus! Stattdessen Lagerung an den Orten der Entstehung dieses
Mülls, bis ein Endlager zur Verfügung steht!
* Keine Verlängerung der bestehenden Lagergenehmigung für völlig
unüberschaubare Zeiträume! Verlängerung maximal 10 Jahre bis zum
Jahr 2030!

Kontakt und weitere Informationen: https://www.bi-ahaus.de

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