Cockpit e. V. teilt mit: Ab 01. Mai 2019 greift die positive Änderung im § 117 BetrVG für die Beschäftigten im Luftverkehr!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir es als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) auf der Homepage der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit e. V. (VC)  nachgelesen haben, wird  ab dem 1. Mai 2019 eine Änderung im § 117 Betriebsverfassungsgesetz greifen.

Der Bundestag hat nämlich die seit langem geforderte Änderung des Paragrafen 117 des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen.

Im Kern geht es um eine Ergänzung, durch die das  fliegende Personal auch dann einen Betriebsrat gründen darf, wenn es keinen keinen Tarifvertrag Personalvertretung gibt.

Und diese  Änderung tritt in der Tat zum 1. Mai 2019 in Kraft. Das ist ein richtiger Schritt in Richtung Erweiterung des kollektiven Arbeitsrechts in der Luftfahrt, die wir als AK sehr begrüßen.

Wir haben die Online-Mitteilung, die Ihr bei VC durch den Klick auf den nachstehenden Link auch auf deren Homepage lesen könnt, zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

> https://www.vcockpit.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/news/aktion-mitbestimmung-jetzt.html

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Bildergebnis für fotos vom logo der gewerkschaft cockpit e.v.

Dienstag, 18 Dezember 2018

Aktion Mitbestimmung jetzt!

Bundestagsabgeordnete appellieren an deutsche Fluggesellschaften, in denen es noch keine Tarifverträge zur Personalvertretung gibt.

Die Änderung des §117 Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht es, ab dem 1. Mai 2019 auch den Besatzungsmitgliedern in deutschen Flugbetrieben einen Betriebsrat zu gründen – sie waren bisher von der gesetzlichen Regelung ausgenommen und hatten nur über einen Tarifvertrag Personalvertretung (TVPV) die Möglichkeit, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.

Auch wenn insbesondere die Arbeitsbedingungen bei Ryanair in den letzten Jahren im öffentlichen Fokus standen, handelt es sich bei dieser Gesetzesänderung nicht um eine „Lex Ryanair“ – die Liste der Flugbetriebe, die ihren Piloten und Flugbegleitern eine tariflich etablierte Mitbestimmung bisher verweigert haben, ist lang: Ob Laudamotion oder Germania, Thomas Cook Aviation, Aerologic oder in Teilen der Eurowings-Gruppe; von den Betreibern zahlloser Business-Jets ganz zu schweigen.

„Arbeitgeber konnten die bisherige Regelung ausnutzen, um Mitbestimmung in ihren Fluggesellschaften zu unterbinden. Damit ist jetzt Schluss!“, so Martin Locher, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Eine betriebliche Mitbestimmung wird jetzt kommen. Wir fordern alle untarifierten Flugbetriebe auf, die Gelegenheit zu nutzen und bis zum 1. Mai 2019 maßgeschneiderte Tarifverträge für ihre Piloten und Flugbegleiter zu verhandeln.“

Die Appelle der MdB finden Sie auf https://www.vcockpit.de/themen-und-positionen/mitbestimmung-jetzt.html

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Für Rückfragen:

VC-Pressestelle, Tel. 069 / 69 59 76 102

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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

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V. i. S. d. P.: Vereinigung Cockpit, Unterschweinstiege 10, 60549 Frankfurt, Tel.: 069 / 69 59 76 – 0, Fax: 069 / 69 59 76 – 150; office@vcockpit.de, www.VCockpit.de

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