Liebe Kolleginnen und Kollegen,
endlich geht es in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-Ohlen/) weiter. Ihr erinnert Euch sicherlich noch daran, dass wir gegen den Einstellungsbescheid zur Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dauber mit Schriftsatz vom 11. August 2014 (http://ak-gewerkschafter.com/2014/08/11/prek/ ) Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin zu Köln, Frau Auchter-Mainz, eingelegt hatten. Frau Auchter-Mainz war zum Zeitpunkt der Eingabe der Strafanzeige gegen Franz-Josef Ohlen, der unseren Kassenbestand in Höhe von 200, 60 Euro bekanntermaßen unterschlagen hat, Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft zu Aachen. Alle Schreiben, die wir zur Sache an die Staatsanwaltschaft zu Aachen versandten, gingen z. Hd. Der Frau Auchter-Mainz!
Insoweit verwundert es uns heute nicht, dass Frau Auchter-Mainz als Generalstaatsanwältin mit Schreiben vom 17. September 2014 (Datum des Poststempels: 29. September 2014) mit Eingang hier am heutigen Tage (30. September 2014 !!!) die Abweisung unserer Beschwerde zugestellt hat.
Das ist unser „Juristisches Tollhaus in der Bananenrepublik Deutschland“! Die Dame, die in Aachen zu der Zeit, wo sie Ltd. Oberstaatsanwältin war, die „Ohlensache“ so durchgehen lies, dass sie zur Anklage kam, entlastet heute ihre damalige Mitarbeiterin (Dauber), um selbst unbeschadet zu bleiben! Da kann man genau sehen, dass wir nicht mehr in einer Demokratie leben. Demokratische Kontrolle ist bei der JUSTIZ ausgeschlossen. Diejenigen, die Verantwortung trugen, entlasten sich davon, derweil sie in eine übergeordnete Kontrollfunktion aufgestiegen sind!
Den Abweisungsbescheid der Beschwerde posten wir nachstehend, damit Ihr dies auch alle nachvollziehen könnt:
„Generalstaatsanwältin in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Datum: 17.09.2014
Herrn Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
Ermittlungsverfahre gegen Staatsanwältin Dauber wegen Verfolgung Unschuldiger u. a. – 804 Js 586/14 Staatsanwaltschaft Aachen-
Ihre Beschwerde vom 11.08.2014 gegen die Einstellung des Verfahrens
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
auf Ihre vorbezeichnete Beschwerde hat mir der Leitenden Oberstaatsanwalt in Aachen (Anmerkung des Zitierenden: Der Mann heißt Hammerschlag!) die Vorgänge zur Entscheidung vorgelegt. Ich habe den Sachverhalt geprüft (Anmerkung des Zitierenden: Wer das wirklich glaubt, der kann niemals selig werden!), jedoch keinen Anlass gesehen, die Wiederaufnahme der Ermittlungen oder die Anklageerhebung anzuordnen. Die Einstellung des Verfahrens ist aus den Ihnen mitgeteilten Gründen, denen ich mich anschließe (Anmerkung des Zitierenden: Wie kann und soll es in einem „Juristischen Tollhaus“ auch anders sein?), zu Recht erfolgt und nicht zu beanstanden. Ihre Beschwerde weise ich deshalb als unbegründet zurück. Soweit Sie sich gegen die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens 801 Js 1426/13 StA Aachen wenden, habe ich den Leitenden Oberstaatsanwalt in Aachen um Prüfung gebeten. Es ist gewährleistet, dass ich beteiligt werde, soweit es meiner Entscheidung bedarf (Anmerkung des Zitierenden: Mit Sicherheit muss die Lady beteiligt werden, denn sonst könnte der „Schwindel“ ja auffliegen, den sie selbst als Ltd. Oberstaatsanwältin in Aachen mit gedeckt hat!).
Gegen diesen Bescheid können Sie gemäß § 172 StPO binnen eines Monates nach Zugang gerichtliche Entscheidung beantragen. Der Antrag ist bei dem Strafsenat des Oberlandesgerichts in Köln zu stellen und muss innerhalb der Frist bei Gericht eingehen. Er muss von einem Rechtsanwalt (Anmerkung des Zitierenden: Soweit käme es noch, dass wir uns von einem Advokaten vertreten lassen, der im Rahmen der sogenannten „Rechtspflege in der Bananenrepublik Deutschland“ gemeinsam mit der Justiz „Knete“ machen will!) unterzeichnet sein und die Tatsachen und Beweismittel angeben, die die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen (Anmerkung des Zitierenden: Ein sinnloses Unterfangen in dem „Juristischen Tollhaus der Bananenrepublik Deutschland“!).
Für die Prozesskostenhilfe (Anmerkung des Zitierenden: Die PKH hat Franz-Josef Ohlen und sein Advokat Elmar D. aus AC, der Mann der nicht öffentlich genannt werden will, schon reichlich und sinnlos ausgeschöpft, da wollen wir erst gar nicht ran!) gelten die selben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Hake
(Oberstaatsanwältin)“
Wir sagen ganz deutlich zu diesem Bescheid: Damit könnt Ihr uns nicht hinter dem sogenannten „Ofen“ hervorlocken! Klagt an, verfolgt uns, versucht die „CAUSA OHLEN“ gegen Artikel 5 GG zu zerstören und greift weiter an! Wir sind auf ALLES gefasst und werden Euch Eure „Biedermeier-Fratzen“ von Euren „Visagen“ reißen! Bei uns rennt Ihr mit Eurem “juristischen Habitus“ auf den notwendigen Widerstand zum Erhalt bzw. zur Erstellung einer demokratischen Ordnung auch bei der sogenannten „Dritten Gewalt“ im Staate und der daran hängenden, sogenannten „Rechtspflege“!
Wir senden der Frau Generalstaatsanwältin in Köln und dem derzeit Ltd. Oberstaatsanwalt in Aachen diesen Artikel vorab schon einmal per E-Mail und anschließend postalisch zu, damit sie ihn aufmerksam zur Kenntnis nehmen können.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Diesen Artikel fand ich heute im Internet und dabei stellte ich mir die Frage, ob dieser Artikel stark übertrieben ist, oder vielleicht doch nicht?
http://beamtenkriminalitaet.blogspot.de/2013/05/deutschland-ist-ein-paradies-fur.html
Lesen Sie bitte auch die kritischen Artikel über die frühere „nur“ Staatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz, die einen Mann nicht anklagen wollte (lt. Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Albrecht Fuchs aus Jülich) – und es zum Vorwurf einer Vergewaltigung doch tat!
Videos bei: http://www.youtube.com/user/INTERNETPRESSE
Frau OStA Auchter-Mainz verhindert auch staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die Grünenthal GmbH.
Hintergrund: Grünenthal hatte über 30 Jahre seinen ehem. Justitiar RA Wartensleben in der „Conterganstiftung“ platziert. Über dessen Tisch ging wohl fast jede Betroffenen-Akte. Nach seiner Abberufung behielt Herr RA alle persönlichen Unterlagen, anstatt diese an die Conterganstiftung zu übergeben. Als bei der Stiftung nachgefragt wurde, passierte erstmal nichts, Herr RA Schucht ist ja im Hauptberuf Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes. Dann wurde der Landesdatenschutz tätig. Erst versuchte Herr RA Wartensleben es mit einem Ablenkungsmanöver, dann schrieb er auf erneute Nachfrage, er habe überhaupt niemals Handakten angelegt.
Und obwohl er ja angeblich keine Akten hatte, wandte er sich an seinen alten Duz-Freund Wirtz, um diesem den Vorgang mitzuteilen.
Ca. ein Jahr später gab Grünenthal bekannt, dass man „aufgrund des Hinweises des Herrn RA Wartensleben das Firmen-Archiv Grünenthals habe überprüfen lassen“ – und siehe da, die (nicht existenten !!!) Handakten des Herrn Wartensleben sind dort aufgetaucht und wurden von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt „gesichtet“ und dann 161 Aktenordner in ziemlich chaotischem Zustand der Conterganstiftung übergeben! Und nicht nur das, sie wurden sogar erkennbar digitalisiert !
Eine nette Geschichte, zu erzählen, dass die Akten seit Jahren im Archiv liegen, natürlich ist der Vorteil dieses Narrative, dass Herr RA Wartensleben, sich so auf Verjährung berufen kann.
Da die 3000 Opfer die Justiz ja nie wirklich interessiert haben, haben OStA Dr. Prinz und Auchter-Mainz nun „folgerichtig“ Ermittlungen abgelehnt, man sieht hier keinerlei datenschutzrechtliche bzw. strafrechtliche Relevanz !!!!!
Da sage mal einer, dass wir nicht in einer Bananenrepublik leben !!!!!
P.S. Falls jemand hierzu sachdienliche Hinweise haben sollte, die sich z.B. auf den Aktentransport beziehen könnten, würde ich mich über einen Hinweis freuen !