„CAUSA OHLEN“: Die Rechtskraft der erneuten Verurteilung des Kassendiebes Franz-Josef Ohlen aus Oktober 2017 ist eingetreten!

Auf den ausdrücklichen und masochistischen Wunsch des Kassendiebes Franz Josef Ohlen, der mehrfach und rechtskräftig wegen Betruges in mehreren Fällen, den Abgaben von zwei falschen Versicherungen an Eides Statt und wegen Unterschlagung verurteilt worden ist, haben wir diesen ARTIKEL heute auf unsere Homepage gepostet!

Wer es nicht glauben mag, dem senden wir die masochistische Bitte (ein Satz mit 4 Deutschfehlern) dieses Kriminellen, der seiner gerechten Strafe zugeführt worden ist und scheinbar noch stolz auf seine Schandtaten ist, gerne zu.

Eine Anzeige gemäß § 238 StGB ist in Vorbereitung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Aachen zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) erhalten.

Die Staatsanwaltschaft ergänzt darin Ihr Schreiben vom 08.11.17 über die weitere Verurteilung des Kassendiebes Franz-Josef Ohlen, das Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link in unserem Beitrag vom 16.11.17 aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/11/16/staatsanwaltschaft-aachen-teilt-wenn-auch-verspaetet-mit-dass-der-kassendieb-franz-josef-ohlen-am-05-10-17-wieder-verurteilt-worden-ist/ !

So ergänzt die Staatsanwaltschaft (Aktenzeichen 903 Js 1628/16) mit diesem Schreiben, welches auf den 23.11.17 datiert ist, dass der Kassendieb Franz-Josef Ohlen in den Betrugsfällen und der Abgabe einer weiteren falschen Versicherung an Eides Statt nicht nur verurteilt worden ist, sondern dass diese Urteile Rechtkraft erlangt haben.

Wir stellen fest:

Der Kassendieb Franz-Josef Ohlen, der unsere AK-Kasse seinerzeit unterschlage hatte und der eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, ist seinerzeit rechtskräftig wegen beider Straftatbestände verurteilt worden!

Jetzt ist der Kassendieb Franz-Josef Ohlen am 05.10.17 wieder einmal rechtskräftig wegen Betruges und der Abgabe einer weiteren falschen Eidesstattlichen Versicherung gegenüber anderen Geschädigten verurteilt worden!

ALLE URTEILE SIND JETZT RECHTSKRÄFTIG!

Damit ist allen Geschädigten aus unserer AK-Sicht SATISFAKTION gegeben!

Das war unser Sinnen und Trachten gegen diesen Kollegen-Dieb!

Der Fall ist nunmehr ad acta zu legen!

Dem Ohlen raten wir abschließend:

https://dasgewissen.files.wordpress.com/2011/06/totes-pferd-2.png?w=470

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert