Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Momber (http://ak-gewerkschafter.com/?s=dirk+momber) hat zur Feder der Kritik am Verhalten des Oberstaatsanwalts Dirksen (Artikel vom 21.09.2015 = http://ak-gewerkschafter.com/2015/09/21/causa-ohlen-aktuell-ersetzt-oberstaatsanwalt-dirksen-die-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichtes-vorab/ ) gegriffen und seinen Unmut über dieses Verhalten geäußert.
Diese Unmutsäußerung haben wir vollinhaltlich nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen), sowie in die „CAUSA MOMBER“ gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Dirk Momber äußert:
„Wie ich aus meinem eigenen Kampf mit der Justiz weiß („CAUSA MOMBER“ = http://www.ak-gewerkschafter/category/causa-momber), ist es so gut wie unmöglich, Oberstaatsanwälte oder Generalstaatsanwälte von der Rechtsbeugung, die durch Richter vorgenommen wird, zu überzeugen.
Selbst wenn die Faktenlage eindeutig ist, sind diese nicht bereit, gegen Kollegen ihres Berufsstandes ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen!
Auch von den obersten Schützern unserer grundgesetzlichen Rechte, den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts bin ich bisher nur enttäuscht worden, wie es in der „CAUSA MOMBER“ nachzulesen steht.
Von daher wundert es mich nicht, dass Oberstaatsanwalt Dirksen dem Bundesverfassungsrichtern vorgreift, denn nach meinen Erfahrungen werden Sie auch im hiesigen Verfahren nach § 93 a/b BVerfGG ohne Begründung ablehnen!
Wie sagte es einst Karl Marx: ´Geschichte wiederholt sich!´
Ich denke, die Wiederholung findet auch selbst dann statt, wenn es eine schlechte Geschichte ist.
Dirk Momber“